Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr aufnehmen. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes.
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres ...
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Versicherungsschutz besteht für die nachfolgenden Ereignisse, soweit diese in der Tarifbeschreibung aufgeführt sind.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a) Personen verletzt oder getötet werden,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kom- men,
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden). Ferner müssen hieraus gegen Sie oder uns Schadenersatzansprü- che aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gel- tend gemacht werden. Privatrechtliche Haftpflichtbestimmungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von ei- nem versicherten Ereignis betroffen wird. Ein versichertes Er- eignis liegt vor, wenn
3.1 aufgegebenes Reisegepäck − abhandenkommt, − zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunterneh- mens, Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewah- rung befindet.
3.2 aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am sel- ben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung).
3.3 während der übrigen Reisezeit Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird durch − strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Ein- bruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätz- liche Sachbeschädigung. − einen Transportmittelunfall (z. B. Verkehrsunfälle). − Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch ihren weltweiten Notfall-Service hilft die HanseMerkur in den in Ziffer 1 genannten Notfällen, die Ihnen während der Reise zustoßen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. 2.1 Bei Krankheit/Unfall und Tod innerhalb Deutschlands
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in Ziffer 1 genannten Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. 2.1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie als Privatperson aus Gefahren des täglichen Lebens aufgrund der am Schadenort geltenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- chen Inhalts anderen zum Schadenersatz verpflichtet sind.
2.2. Versichert sind von Ihnen verursachte Ereignisse, die unmittel- bar den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten.
2.3. Mehrere Ereignisse gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für versicherte Folgen von Haftpflichtrisiken.
2.1 Ein Haftpflichtrisiko liegt vor, wenn Sie als Privatperson aus Gefahren des täglichen Lebens aufgrund der am Schadenort geltenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts anderen zum Schadenersatz verpflichtet sind.
2.2 Versichert sind von Ihnen verursachte Ereignisse, die unmit- telbar den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat- ten.
2.3 Mehrere Ereignisse gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind.