Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Musterklauseln

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Versicherungsschutz besteht für die nachfolgenden Ereignisse, soweit diese in der Tarifbeschreibung aufgeführt sind.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von ei- nem versicherten Ereignis betroffen wird. Ein versichertes Er- eignis liegt vor, wenn
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. 2.1 Bei Krankheit/Unfall und Tod innerhalb Deutschlands
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in Ziffer 1 genannten Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch ihren weltweiten Notfall-Service hilft die HanseMerkur in den in Ziffer 1 genannten Notfällen, die Ihnen während der Reise zustoßen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. 2.1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie als Privatperson aus Gefahren des täglichen Lebens aufgrund der am Schadenort geltenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- chen Inhalts anderen zum Schadenersatz verpflichtet sind.