Haftung bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis Musterklauseln

Haftung bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis. Abweichend von den Regelungen der gemeinsamen Beförderungsbe- dingungen und Tarifbestimmungen der im Verkehrsverbund Neckar- Alb-Donau (naldo) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen gelten die ticket2go-Bedingungen. Dargestellt ist der Linienverlauf bis zum letzten Ort innerhalb des naldo-Verbund- gebietes. Orte/Linienabschnitte außerhalb sind in [eckige Klammern] gesetzt. Linie Landkreis Linienverlauf 759 SIG/RT Gammertingen - Kleinengstingen 766 TÜ/ZAK/SIG Tübingen – Balingen - Sigmaringen 767 ZAK/FDS/TÜ Hechingen – Haigerloch – Mühringen – Bf. Eyach 768 ZAK/SIG Hechingen - Gammertingen - Sigmaringen 769 ZAK Balingen - Schömberg 740 BB/TÜ [Stuttgart -] Herrenberg – Ergenzingen [- Horb – Singen] 743 SIG Sigmaringen – Beuron [- Tuttlingen – Immendingen] 754 SIG/RV Pfullendorf – Aulendorf 755 BC/SIG [Ulm -] Riedlingen – SIG – Beuron [- Tuttlingen - Neustadt] 759 RT/ADK Kleinengstingen - Xxxxxxxxxxxx 000 XX/XX/XX Xxxxxxxx – Xxxxxxxxxx - Xxxxxxxxxxx [- Stuttgart] 763 RT Metzingen - Bad Urach 766 TÜ/ZAK/SIG/RV Tübingen - Balingen - Sigmaringen - Aulendorf 774 TÜ/FDS Tübingen – Bf. Eyach - Horb [- Pforzheim] 743 SIG Sigmaringen – Beuron [- Tuttlingen – Immendingen - Blumberg-Zollhaus] 755 SIG Sigmaringen – Beuron [- Tuttlingen] 764 TÜ/BB Tübingen - Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0X: Linienverzeichnis - Zug Dargestellt ist der Linienverlauf bis zum letzten Ort innerhalb des naldo-Verbund- gebietes. Orte/Linienabschnitte außerhalb sind in [eckige Klammern] gesetzt. Linie Landkreis Linienverlauf Aberle 121 RT/TÜ Häslach – Pliezhausen - Kusterdingen Bader 000 XX Xxxxxxxxxx [- Großbettlingen - Raidwangen - Nürtingen] 202 RT Grafenberg - Neugreuth - Metzingen Bayer 312 RT/ADK Indelhausen – Anhausen [- Ehingen] 342 RT Münsingen – Zwiefalten („Lautertal-Freizeit-Bus“) Beck 63 SIG/ZAK Schwenningen - Meßstetten - Albstadt-Ebingen 641 SIG Meßkirch - Kreenheinstetten - Schwenningen [ohne Buchheim] 642 SIG Meßkirch – Gutenstein – Stetten a. k. M. 667 SIG Meßkirch - Kreenheinstetten - Sigmaringen [ohne Buchheim] 668 SIG Sigmaringen – Storzingen – Stetten a. k. M. - Schwenningen Bühler 40 SIG Ostrach - Unterweiler [- Wilhelmsdorf] 41 SIG [Wilhelmsdorf -] Glashütte - Illmensee [- Überlingen] 414 SIG Mengen – Hohentengen – Tafertsweiler – Ostrach 1) 638/685 RV/SIG [Ravensburg – Deggenhausertal -] Illmensee - Illwangen [- Deggenhausertal – Markdorf] („WanderBus Deggen- Hausertal“ 1) 640 SIG/RV Ruschweiler – Illmensee – Ostrach – Königseggwald [- Riedhausen – Ebenweiler] – Altshausen („Schwarz...
Haftung bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis. Falls die Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann: Falls der Reisende wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis eines Anschlusses seine Reise nicht gemäss Beförderungsvertrag am selben Tag fortsetzen kann oder falls unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, erstattet der Beförderer die mit der Benachrichtigung der den Reisenden erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten und organisiert eine angemessene Unterbringung inklusive Transfer oder erstattet die angemessenen Unterbringungskosten inklusive Transfer. Der Beförderer kann alternative Transportmittel (Bus, U-Bahn, Taxi etc.) anbieten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.