Haftung der ebase bei Kommissionsgeschäften. Die ebase haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausfüh- rungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspart- ner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausfüh- rungsgeschäfts haftet die ebase bei der Beauftragung eines Zwi- schenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unter- weisung.
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