Haftung der Koelnmesse. Die Haftung der Koelnmesse richtet sich abschließend nach den folgenden Bestimmungen. 13.1 Die Koelnmesse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 13.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Koelnmesse bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer 13.2 ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. 13.3 Die Haftung gemäß Ziffer 13.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 13.4 Die Haftung der Koelnmesse gemäß Ziffer 13.2 ist im Falle von Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den digitalen Aussteller zu deren Wiederherstellung angefallen wären. 13.5 Sofern auf das vorliegende Vertragsverhältnis Mietrechtsregelungen anwendbar sein sollten gilt folgendes: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Selbstbeseitigungsrecht gemäß § 536a Abs. 2 BGB. 13.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Koelnmesse entsprechend. 13.7 Eine etwaige Haftung der Koelnmesse für ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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Haftung der Koelnmesse. Die Haftung der Koelnmesse richtet sich abschließend nach den folgenden Bestimmungen.
13.1 14.1 Die Koelnmesse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
13.2 14.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Koelnmesse bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer 13.2 14.2 ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags Ver- trags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
13.3 14.3 Die Haftung gemäß Ziffer 13.2 14.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4 14.4 Die Haftung der Koelnmesse gemäß Ziffer 13.2 14.2 ist im Falle von Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den digitalen Aussteller Partner zu deren Wiederherstellung angefallen ange- fallen wären.
13.5 14.5 Sofern auf das vorliegende Vertragsverhältnis Mietrechtsregelungen anwendbar sein sollten gilt folgendes: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Selbstbeseitigungsrecht gemäß § 536a Abs. 2 BGB.
13.6 14.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Koelnmesse entsprechend.
13.7 14.7 Eine etwaige Haftung der Koelnmesse für ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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Haftung der Koelnmesse. Die Haftung der Koelnmesse richtet sich abschließend nach den folgenden Bestimmungen.
13.1 9.1 Die Koelnmesse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
13.2 9.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Koelnmesse bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer 13.2 9.2 ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
13.3 9.3 Die Haftung gemäß Ziffer 13.2 9.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4 9.4 Die Haftung der Koelnmesse gemäß Ziffer 13.2 9.2 ist im Falle von Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den digitalen Aussteller Händler zu deren Wiederherstellung angefallen wären.
13.5 9.5 Sofern auf das vorliegende Vertragsverhältnis Mietrechtsregelungen anwendbar sein sollten gilt folgendes: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Selbstbeseitigungsrecht gemäß § 536a Abs. 2 BGB.
13.6 9.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Koelnmesse entsprechend.
13.7 9.7 Eine etwaige Haftung der Koelnmesse für ausdrücklich als solche bezeichneten bezeichnete Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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Haftung der Koelnmesse. Die Haftung der Koelnmesse richtet sich abschließend nach den folgenden Bestimmungen.
13.1 Die Koelnmesse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
13.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Koelnmesse bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer 13.2 13 ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
13.3 Die Haftung gemäß Ziffer 13.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4 Die Haftung der Koelnmesse gemäß Ziffer 13.2 ist im Falle von Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den digitalen Aussteller Händler zu deren Wiederherstellung angefallen wären.
13.5 Sofern auf das vorliegende Vertragsverhältnis Mietrechtsregelungen anwendbar sein sollten gilt folgendes: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Selbstbeseitigungsrecht gemäß § 536a Abs. 2 BGB.
13.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Koelnmesse entsprechend.
13.7 Eine etwaige Haftung der Koelnmesse für ausdrücklich als solche bezeichneten bezeichnete Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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