Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss Musterklauseln

Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der montierte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten - unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers - die Mängelansprüche nach Abschnitt VI. und die nachfolgenden Regelungen.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 11.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, geltend macht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 3.11.1 Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis. Im Übrigen gilt 3.11.3.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden von Caverion beschädigt, so hat Caverion diese nach Xxxx des Bestellers auf ihre Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis. Im Übrigen gilt X.3 entsprechend.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 11.1 Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden unsererseits beschädigt, so haben wir nach unserer Xxxx den Reparaturgegenstand auf unsere Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Ziffer 11.3 bis Ziffer 11.6 dieser Bedingungen entsprechend.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 11.1 Werden Teile des Reparatur- oder Montagegegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 7.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Artikel 6. und 7.2.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer XII. eingeschränkt.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. Werden Teile des Gegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu lie- fern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Preis. Im Übrigen gilt IX. Für Xxxxxxx, die nicht am Gegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garantiezusage, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzte- rem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 10.1 Werden Teile des Servicegegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Servicepreis. Im Übrigen gilt Ziffer 10.3.