Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 1. Soweit möglich, wird dem Kunden bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben, andernfalls kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
2. Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist - soweit nicht anders vereinbart - nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben wird. Er ist zu vergüten. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden können.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 1. Der Preis für die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der hierzu geschlossenen Vereinbarung, andernfalls nach der Preisliste des Auftrag- nehmers.
2. Sofern dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Preis der Überprüfung (Prüfungsgebühr) angegeben wird, handelt es sich mangels anderweitiger Vereinbarung um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Kann die Prüfung zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Prüfung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
3. Wird vor der Ausführung der Prüfung ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist - soweit nicht anders vereinbart - nur verbindlich, wenn er in Textform abgegeben wird. Er ist zu vergüten. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Prüfung verwertet werden können.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 1. Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist – soweit nicht anders vereinbart – nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben wird. Zur Vergütung wird eine Kostenvoranschlagsgebühr berechnet, die sich am Neupreis eines vergleichbaren Neugetriebes orientiert und wie folgt gestaffelt ist (wenn ein solches Getriebe nicht mehr in unserem Produktprogramm enthalten ist, wird eine Zeit-Neuwert-Kalkulation vorgenommen): Getriebeneupreis <= 15.000,- € : 4% Getriebeneupreis > 15.000,- € <= 25.000,- € : 3% Getriebeneupreis > 25.000,- € : 2% Mindestbetrag: 180,- € Die Kostenvoranschlagsgebühr entfällt bei Erteilung des Reparaturauf- trages bzw. bei gleichzeitiger Bestellung eines vergleichbaren Neuge- triebes im Gültigkeitszeitraum des entsprechenden Angebots.
2. Für Getriebeverschrottungen wird eine Pauschale i.H.v. 100,- € erhoben. Diese entfällt bei gleichzeitiger Bestellung eines vergleichbaren Neuge- triebes wird im anderen Fall jedoch zusätzlich zu den Kostenvoran- schlagsgebühren erhoben.
3. Soweit innerhalb eines Monats nach Erstellung des Kostenvoranschlags keine Rückmeldung des Auftraggebers erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Lagegebühr für den Zeitraum der Einla- gerung zu berechnen.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 2.1 Servicearbeiten werden nach Aufwand abgerechnet.
2.2 Wird vor der Ausführung der Servicearbeiten ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben wird und auf die Verbindlichkeit hingewiesen wurde. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber dann berechnet, wenn dies vor Erarbeitung des Kostenvoranschlages vereinbart wurde.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 3.1. Soweit möglich, wird dem Auftraggeber bei Vertragsschluss der voraussichtli- che Reparaturpreis angegeben, andernfalls kann der Auftraggeber Kosten- grenzen setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 20% überschritten werden.
3.2. Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindli- chen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 1. Soweit möglich, wird dem Kunden bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Preis für die Serviceleistungen angegeben, andernfalls kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Kann die Serviceleistung zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält die Technogroup IT- Service AG während der Serviceleistung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15% überschritten werden.
2. Wird vor der Ausführung der Serviceleistungen ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist - soweit nicht anders vereinbart - nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Serviceleistungen verwertet werden können.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 1. Soweit möglich, wird D & S dem Auftraggeber bei Vertragsabschluß der voraussichtliche Reparaturpreis mit Stundennachweis angegeben. Der Auf- traggeber kann mit schriftlicher Zustimmung von D & S Kostengrenzen setzen.
2. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält D & S während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für erforderlich, ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
3. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet sind. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchfüh- rung der Arbeiten verwendet werden können.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 3.1. Soweit möglich, wird dem Kunden/Besteller bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparatur-/Montagepreis angegeben, andernfalls kann der Kunde/Besteller Kostengrenzen setzen. Kann die Reparatur/Montage zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur/Montage die Ausführung von zusätzlichen Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden/Bestellers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
3.2. Wird vor der Ausführung der Reparatur/Montage ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden/Besteller ausdrücklich schriftlich zu verlangen. Ein solcher Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Angabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden/Besteller nur dann nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur/Montage verwertet werden können. Xxxxxxxx. 00 Dipl.-Kfm. Xxxxxxxxx Xxxxxx Sparkasse an der Lippe Commerzbank AG XX-00000 Xxxxx Aufsichtsrat Swift/BIC: XXXXXXX0XXX Swift/BIC: XXXXXXXX000 Fon +00 (0)0000 0000000 Vorsitzender Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 4.1 Soweit möglich, bemüht sich AKASOL, dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss den voraussichtlichen Instandhaltungspreis mitzuteilen. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung der Instandhaltungsarbeiten durch AKASOL auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen.
4.2 Wird vor der Ausführung der Instandhaltung ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist - soweit nicht anders vereinbart – nur verbindlich, wenn er schriftlich (Textform und elektronische Form sind ausreichend) abgegeben wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Vorleistungen werden dem Auftraggeber nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Instandhaltung verwertet werden können.
Kostenangaben, Kostenvoranschlag. 2.1 Dem Auftraggeber wird bei Vertragsschluss der voraussichtliche Preis für die technischen Arbeiten an der technischen Anlage mitgeteilt.
2.2 Wird vor der Ausführung der technischen Arbeiten ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so hat dies der Auftraggeber ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist, soweit nicht anders vereinbart, nur verbindlich, wenn er durch den Auftragnehmer schriftlich abgegeben wird.