Haftung des Entleihers. Das Leihobjekt ist so zurückzugeben, wie es dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Für Schäden haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Vorgaben. Ein Anspruch des Entleihers auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.
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Haftung des Entleihers. Das Leihobjekt ist so zurückzugeben, wie es dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Für Schäden haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Vorgaben. Ein Anspruch des Entleihers auf Ersatz bzw. oder Reparatur besteht nicht.
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Haftung des Entleihers. Das Leihobjekt ist so zurückzugeben, wie es dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Für Schäden Schä- den oder Verlust haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Vorgaben. Ein Anspruch des Entleihers auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.
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