Haftung des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet, das Hotelzimmer und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Kunde insbesondere für 1 die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, insbesondere aber nicht nur durch Permanent Marker;
1 Schäden die durch überlaufende Badewannen oder Spülbecken entstehen;
1 Schäden die durch Auslösen des Brandmelders verursacht werden, insbesondere aber nicht nur durch unbeaufsichtigt gelassene Herde, Toaster, Mikrowellen etc., durch Zurücklassen von Töpfen, Pfannen, Wasserkochern etc. auf angeschalteten Herdplatten, durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer, Räucherstäbchen, Kerzen, Rauchrituale etc…, durch Bügeln auf dem Teppich oder durch unbeaufsichtigte Kinder. Diese Liste dient nur der Klarstellung und ist nicht abschließend. Weitere Ansprüche des Hotels können bestehen.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verursachten Schäden. Selbst verursachte Schäden an Zimmern, den Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Räumlichkeiten des Hotels müssen vom Xxxx unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind bitte ebenfalls unverzüglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen.
Haftung des Gastes. 13.1. Der Xxxx haftet dem Betreiber gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Betreibers entgegennehmen (z.B. gemeinsam auf einem Stellplatz Unterkunft nehmenden Personen, Angehörigen und Tagesgäste), verursachen und hält diesen vollkommen schad- und klaglos.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet für die Forderungen des Hotels als Gesamtschuldner (als Xxxx sowohl als für seine/ihre Gäste). Das Hotel behält sich das Recht vor vom Xxxx und seinen/ihren Gästen beschädigte Gegenstände in Rechnung zu stellen, auch nach Abreise.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet dem Bergheim Unterjoch gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Gastes, seiner Gruppenteilnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Besucher verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Fenster und Türen nicht beklebt werden. Sachbeschädigungen und Verluste, die dem Bergheim Unterjoch durch den Xxxx zugefügt werden, sind dem Bergheim Unterjoch unverzüglich zu melden.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Gehaftet wird auch für Schäden die von Besuchern des Gastes verursacht werden. Der Xxxx ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Zimmer / Appartement im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Der Xxxx hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 4 zu ersetzen.
Haftung des Gastes. Bei Verlust des Zimmerschlüssels haftet der Xxxx. Dies bezieht sich auf den Ersatz des Schlüssels sowie die Neuprogrammierung der kompletten Schlüsselanlage. Hierbei entstehen Kosten von 180,00€.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, es sei denn, er weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für Kosten, die durch übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Hotelzimmer verursacht werden.
Haftung des Gastes. 1. Der Xxxx haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Xxxx zur Absicherung von eventuellen Schä- den die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Gastes a) Der Xxxx ist verpflichtet, die von Ihnen verursachten Schaden zu bezahlen, die den Xxxx, Hotelpersonal oder dritte Person betreffen. Personen unter der Kontrolle eines von ihnen.