Haftung des Gastes Musterklauseln

Haftung des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet, das Hotelzimmer und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Kunde insbesondere für 1 die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, insbesondere aber nicht nur durch Permanent Marker;
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verursachten Schäden. Selbst verursachte Schäden an Zimmern, den Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Räumlichkeiten des Hotels müssen vom Xxxx unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind bitte ebenfalls unverzüglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen.
Haftung des Gastes. 12.1. Der Xxxx haftet dem Betreiber gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Betreibers entgegennehmen (z.B. gemeinsam auf einem Stellplatz Unterkunft nehmenden Personen, Angehörigen und Tagesgäste), verursachen und hält diesen vollkommen schadlos und klaglos.
Haftung des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet, das Hotelzimmer und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Kunde insbesondere für • die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, insbesondere aber nicht nur durch Permanent Marker; • Schäden die durch überlaufende Badewannen oder Spülbecken entstehen; • Schäden die durch Auslösen des Brandmelders verursacht werden, insbesondere aber nicht nur durch unbeaufsichtigt gelassene Herde, Toaster, Mikrowellen etc., durch Zurücklassen von Töpfen, Pfannen, Wasserkochern etc. auf angeschalteten Herdplatten, durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer, Räucherstäbchen, Kerzen, Rauchrituale etc…, durch Bügeln auf dem Teppich oder durch unbeaufsichtigte Kinder. Diese Liste dient nur der Klarstellung und ist nicht abschließend. Weitere Ansprüche des Hotels können bestehen.
Haftung des Gastes. 10.1 Der Xxxx hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Dalls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt dem Xxxx die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Handtüchern, Badetüchern und sonstigen Frottee- Waren, Bettwäsche, elektronischen Kleingeräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Zimmerschlüssel für die Hausschließanlage.
Haftung des Gastes. 6.1. Der Xxxx haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet für die Forderungen des Hotels als Gesamtschuldner (als Xxxx sowohl als für seine/ihre Gäste). Das Hotel behält sich das Recht vor vom Xxxx und seinen/ihren Gästen beschädigte Gegenstände in Rechnung zu stellen, auch nach Abreise.
Haftung des Gastes. 10.1. Der Xxxx hat das Haus bzw. die Wohneinheit schonend und pfleglich zu behandeln. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer in der Anlage zu jeder Zeit von einem erwachsenen Xxxx zu beaufsichtigen.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet dem Kapf gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Gastes, seiner Gruppenteilnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Besucher verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Fenster und Türen nicht beklebt werden. Sachbeschädigungen und Verluste, die dem Kapf durch den Xxxx zugefügt werden, sind dem Kapf unverzüglich zu melden.
Haftung des Gastes. Der Xxxx haftet für alle von ihm verursachten bzw. zu vertretenden Schäden einschließlich der Folgeschäden sowie für den Verlust von Schlüsseln. Schäden oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich und vollständig anzuzeigen. Die Benutzung der angebotenen Spielgeräte oder Klettergerüst erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Xxxx selbst verantwortlich. Besucht der Xxxx kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.