Common use of Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN Clause in Contracts

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen gehandelt hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), ° die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.

Appears in 3 contracts

Samples: Sonderbedingungen Für PSD Servicedirekt, Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking, Kundenstammvertrag

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen Sonder- bedingungen gehandelt hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Zahlungs- vorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° § den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° § den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), ° § die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° § die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.

Appears in 2 contracts

Samples: Sonderbedingungen Für PSD Servicedirekt, Banking Access Agreement

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen Sonder- bedingungen gehandelt hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Zahlungs- vorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), ° die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.

Appears in 1 contract

Samples: Vorvertragliche Informationen

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen Sonder- bedingungen gehandelt hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Zahlungs- vorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), ° die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht Xxxxxx ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige Sper- ranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung Auf- bewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze Haftungs- grenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten Sorgfalts- pflichten nach diesen Sonderbedingungen gehandelt hat.. Formular Nr. 973200 (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem nach- dem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), ° die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise beispielswei- se per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.,

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen gehandelt hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen Sonder- bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), ° die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.

Appears in 1 contract

Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner PIN. 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungs- vorgänge Zah- lungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht Xxxxxx ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige Sper- ranzeige auf einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung Aufbe- wahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze Haftungs- grenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten Sorgfalts- pflichten nach diesen Sonderbedingungen Bedingungen gehandelt hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige Sperr- anzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Sonderbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber Kon- toinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er ° den Verlust oder Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der PIN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem nach- dem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1 Absatz 1), ° den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2 2, 1. Spiegelstrich), ° die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), ° die PIN außerhalb des ServiceDirekt-Verfahrens, beispielsweise beispielswei- se per E-Mail, weitergegeben hat (vgl. Nummer 6.2 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.,

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen