Common use of Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige Clause in Contracts

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen • Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der - Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten - Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.rb-dietersheim.de, www.bernhauser-bank.de, www.privatbank1891.com

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen • Dienstleis- tungsunternehmen Verwendung der Karte zum Aufladen Auftaden eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht verur- sacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld § Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an einem Geldautomaten § Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen § Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in mit betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-kiel.de, www.psd-kiel.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen und/oder im Online-Handel • Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: Dauerauftrag, www.vr-lif-ebn.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld ° Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an einem Geldautomaten ° Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen ° Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in mit betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-nord.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, gestohlen oder kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der - Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten - Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - Aufladung der GeldKarte - Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, werden in Höhe von maximal 50 150 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.raiba-wallgau-kruen.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der ° Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten ° Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen ° Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in mit betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PINKarte, werden wird sie ihm gestohlen, kommen gestohlen oder kommt sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten • Geldautomaten, – Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen • Dienstleistungsunternehmen, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx Xxxxxx, haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige Sperran- zeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 150 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld ñ Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an einem Geldautomaten ñ Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen ñ Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in mit betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch da- durch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-MobilfunkMo- bilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.gls.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld ▪ Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an einem Geldautomaten Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in mit betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-muenchen.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld  Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an einem Geldautomaten Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in mit betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen Kartenverfügungen, z. B. in Form der • Abhebung von Bargeld Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen • Dienstleistungs- unternehmen Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.

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Samples: www.apobank.de