Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige. 12.1.1 Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten paydirekt-Zahlung und hat der Teilnehmer sie durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen oder in betrü- gerischer Absicht ermöglicht, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.
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