Haftung des Lieferanten. 16.1 Die Gesamthaftung des Lieferanten aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung oder aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausdrücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung, beschränkt sich auf den Ersatz eines direkten Schadens bis maximal zur Höhe des für diesen Vertrag festgelegten Preises (exkl. MwSt.). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen langfristigen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der für diesen Vertrag festgelegte Preis auf die Summe der für ein Jahr festgelegten Gebühren (exkl. MwSt.) festgelegt. 16.2 Die Gesamthaftung des Lieferanten für direkte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, darf jedoch unter keinen Umständen 500.000 EUR (fünfhunderttausend Euro) übersteigen. Die Gesamthaftung des Lieferanten für Schäden aufgrund von Tod, Körperverletzung oder wegen Sachschäden an Gütern übersteigt niemals 1.250.000 EUR (eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro). 16.3 Die Haftung des Lieferanten für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, verminderten Goodwill, Schaden durch Geschäftsstagnation, Schaden infolge von Ansprüchen von Kunden des Kunden, Schaden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Gütern, Materialien oder Software Dritter, die dem Lieferanten vom Kunden vorgeschrieben werden, und Schaden im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gütern, Materialien oder Software Dritter, die der Kunde dem Lieferanten vorschreibt, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Lieferanten im Zusammenhang mit Schändung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenten. 16.4 Die in den Artikeln 16.1 bis einschließlich 16.3 beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanten berühren in keiner Weise die anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanten. 16.5 Die in Artikel 16.1 bis einschließlich 16.4 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen ist. 16.6 Sofern die Erfüllung durch den Lieferanten nicht auf Dauer unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferanten wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung einer Vereinbarung nur dann, wenn der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses gesetzt wird, und der Lieferant auch nach Ablauf dieser Frist seinen Verpflichtungen nicht zurechenbar nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass der Lieferant die Möglichkeit erhält, angemessen zu reagieren. 16.7 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Kunde dem Lieferanten den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen schriftlich meldet. Jeder Schadenersatzanspruch gegen den Lieferanten verjährt durch bloßen Ablauf von vierundzwanzig Monaten nach Eintritt des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist eine Klage auf Schadenersatz eingereicht. 16.8 Der Kunde schützt den Lieferanten vor allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung als Folge eines Fehlers in einem vom Kunde an einen Dritten gelieferten Produkt oder System, das teilweise aus vom Lieferanten gelieferten Geräten, Software oder anderen Materialien bestand, sofern und soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden durch diese Geräte, Software oder andere Materialien verursacht wurde. 16.9 Die Bestimmungen dieses Artikels sowie alle anderen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden, gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die der Lieferant bei der Ausführung des Vertrags einsetzt.
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Haftung des Lieferanten. 16.1 Die Gesamthaftung des Lieferanten aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung oder aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausdrücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung, beschränkt sich Wir haben Anspruch auf den Ersatz eines direkten Schadens bis maximal zur Höhe des für diesen Vertrag festgelegten Preises (exkl. MwSt.). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen langfristigen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der für diesen Vertrag festgelegte Preis auf die Summe der für ein Jahr festgelegten Gebühren (exkl. MwSt.) festgelegt.
16.2 Die Gesamthaftung des Lieferanten für direkte aller Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, darf jedoch unter keinen Umständen 500.000 EUR (fünfhunderttausend Euro) übersteigen. Die Gesamthaftung des Lieferanten für Schäden aufgrund von Tod, Körperverletzung oder wegen Sachschäden an Gütern übersteigt niemals 1.250.000 EUR (eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro).
16.3 Die Haftung des Lieferanten für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, verminderten Goodwill, Schaden durch Geschäftsstagnation, Schaden infolge von Ansprüchen von Kunden des Kunden, Schaden die uns der Lieferant im Zusammenhang mit der Lieferung zufügt. Das gilt insbesondere für nutzlos aufgewendetes Material und aufgewendete Löhne/Gehälter infolge verborgener Fehler, sowie erhöhte Kosten zur Einhaltung eigener Liefertermine und andere Mangelfolgeschäden. Diese Ersatzpflicht entfällt, wenn der Lieferant nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft, soweit er nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch ohne Verschulden haftet. Wird aufgrund eines Serienfehlers der Austausch einer ganzen Serie von Vertragsgegenständen oder unserer Produkte, in die die Vertragsgegenstände eingebaut worden sind, erforderlich, etwa weil eine Fehleranalyse im Einzelfall unwirtschaftlich, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ersetzt der Lieferant die Kosten auch hinsichtlich des Teils der betroffenen Serie, der technisch keinen Mangel aufweist. Ein Serienfehler liegt dann vor, wenn bei 5%, oder mindestens 3 Stück aller gelieferten gleichartigen Bestellteile ein Fehler durch vergleichbare Fehlerursache auftritt. Die Serienfehlerregelung gilt erst bei einer Gesamtbestellmenge von mindestens 3 Stück. Abweichende Regelungen durch Projektverträge sind möglich. Bei seinen Lieferungen hält der Lieferant die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union und der Republik Österreich ein, z.B. die REACH-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006), die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und der Novelle der der Elektroaltgeräteverordnung 2012 als nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) und der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE). Löst ein Mangel aus dem Gebrauch Leistungsbereich des Lieferanten unsere Produzentenhaftung aus, so stellt uns der Lieferant von Güternder Produzentenhaftung frei. Er hat alle Kosten, Materialien die aus der Produzentenhaftung entstehen, einschließlich eventueller Rückrufkosten, zu übernehmen. Der Lieferant haftet auch für Schäden, die auf fehlende oder Software mangelnde Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen sind. Wird dem Lieferanten die Benutzung, die Verarbeitung oder Bearbeitung von Anlagen oder Anlagenteilen gestattet, bleibt hiervon seine Haftung für Beschädigung an Anlagen und Anlagenteilen unberührt. Ersteller Xxxxxx Xxxxxxxx Erstelldatum 17.01.2020 Prozesseigner Xxxxxx Xxxxxxxxx Prüfdatum 17.01.2020 Aufb.dauer 15 Jahre Seite 4/6 Prüfer 2 Xxxxxxxx Xxxxxx Prüfdatum 17.01.2020 Freigeber Xxxxxx Xxxxxxxx Freigabedat. 17.01.2020 Datenkateg. - Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellte Ware frei von Rechten Dritter zu liefern und Schunk hinsichtlich der zu liefernden Waren von Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die dem Lieferanten vom Kunden vorgeschrieben werdenaus in- oder ausländischen Patenten, und Schaden Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können, freizustellen bzw. im Zusammenhang mit dem Einsatz von GüternFalle einer derartigen Inanspruchnahme durch Dritte, Materialien oder Software Dritterden Schunk daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies umfasst auch Prozesskosten, die der Kunde dem Lieferanten vorschreibt, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Lieferanten im Zusammenhang mit Schändung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder DokumentenSchadensersatzleistungen sowie anfallende Umbau- und Umkonstruktionsarbeiten.
16.4 Die in den Artikeln 16.1 bis einschließlich 16.3 beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanten berühren in keiner Weise die anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanten.
16.5 Die in Artikel 16.1 bis einschließlich 16.4 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen ist.
16.6 Sofern die Erfüllung durch den Lieferanten nicht auf Dauer unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferanten wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung einer Vereinbarung nur dann, wenn der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses gesetzt wird, und der Lieferant auch nach Ablauf dieser Frist seinen Verpflichtungen nicht zurechenbar nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass der Lieferant die Möglichkeit erhält, angemessen zu reagieren.
16.7 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Kunde dem Lieferanten den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen schriftlich meldet. Jeder Schadenersatzanspruch gegen den Lieferanten verjährt durch bloßen Ablauf von vierundzwanzig Monaten nach Eintritt des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist eine Klage auf Schadenersatz eingereicht.
16.8 Der Kunde schützt den Lieferanten vor allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung als Folge eines Fehlers in einem vom Kunde an einen Dritten gelieferten Produkt oder System, das teilweise aus vom Lieferanten gelieferten Geräten, Software oder anderen Materialien bestand, sofern und soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden durch diese Geräte, Software oder andere Materialien verursacht wurde.
16.9 Die Bestimmungen dieses Artikels sowie alle anderen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden, gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die der Lieferant bei der Ausführung des Vertrags einsetzt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Haftung des Lieferanten. 16.1 Die Gesamthaftung des Lieferanten aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung oder aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausdrücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung, beschränkt sich auf 1. Der Lieferant haftet entsprechend den Ersatz eines direkten Schadens bis maximal zur Höhe des gesetzlichen Vorschriften für diesen Vertrag festgelegten Preises (exkl. MwSt.). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen langfristigen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der für diesen Vertrag festgelegte Preis auf die Summe der für ein Jahr festgelegten Gebühren (exkl. MwSt.) festgelegt.
16.2 Die Gesamthaftung des Lieferanten für direkte alle Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, darf jedoch unter keinen Umständen 500.000 EUR (fünfhunderttausend Euro) übersteigen. Die Gesamthaftung des Lieferanten für Schäden aufgrund von Tod, Körperverletzung oder wegen Sachschäden an Gütern übersteigt niemals 1.250.000 EUR (eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro).
16.3 Die Haftung des Lieferanten für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, verminderten Goodwill, Schaden durch Geschäftsstagnation, Schaden infolge von Ansprüchen von Kunden des Kunden, Schaden die uns im Zusammenhang mit dem Gebrauch von GüternPflichtverletzungen bei der Erbringung der vertraglichen Leistung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Lieferant steht insbesondere auch dafür ein, Materialien oder Software Dritter, die dem Lieferanten vom Kunden vorgeschrieben werden, und Schaden dass im Zusammenhang mit dem Einsatz der Erbringung der vertraglichen Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Er hat uns insoweit auch von Gütern, Materialien oder Software DritterAnsprüchen Dritter freizustellen und uns sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die der Kunde dem Lieferanten vorschreibt, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Lieferanten sich aus oder im Zusammenhang mit Schändung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenteneiner Inanspruchnahme durch Dritte ergeben.
16.4 Die 2. Weiterhin bestätigt der Lieferant mit der Auftragsübernahme den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von € 2.500.000,00 oder einer gleichwertigen Summe in den Artikeln 16.1 bis einschließlich 16.3 beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung einer Fremdwährung. Eine entsprechende Bestätigung des Versicherers ist vom Lieferanten berühren in keiner Weise die anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferantenjährlich vorzulegen.
16.5 Die in Artikel 16.1 bis einschließlich 16.4 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen ist.
16.6 Sofern die Erfüllung durch den Lieferanten nicht auf Dauer unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferanten wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung einer Vereinbarung nur dann, wenn der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses gesetzt wird, und der Lieferant auch nach Ablauf dieser Frist seinen Verpflichtungen nicht zurechenbar nachkommt3. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass Übernimmt der Lieferant die Möglichkeit erhältAufstellung bzw. die Montage des Liefergegenstandes, angemessen zu reagieren.so übertragen wir ihm die Verkehrssicherungspflicht. Der Lieferant hat im Rahmen des Auftrages sämtliche Gefahrenstellen zuverlässig abzusichern und ist damit jedem Dritten gegenüber deliktsrechtlich verantwortlich. Uns obliegt die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Der Lieferant stellt uns im Rahmen seiner Verantwortlichkeit von jeder Haftung frei. DEAXO GmbH Xxx Xxxxxxxxxxx 00 Xxxx 000/X Telefon +00 (0) 000 0000000 Telefax +00 (0) 000 000000-00 xxxx@xxxxx.xxx Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXX00 Handelsregister Amtsgericht Dresden HRB 33041
16.7 Voraussetzung 4. Der Lieferant ist für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Kunde dem Lieferanten den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen schriftlich meldet. Jeder Schadenersatzanspruch gegen den Lieferanten verjährt durch bloßen Ablauf von vierundzwanzig Monaten nach Eintritt des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist eine Klage auf Schadenersatz eingereicht.
16.8 Der Kunde schützt den Lieferanten vor allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung als Folge eines Fehlers in einem vom Kunde an einen Dritten gelieferten Produkt oder System, das teilweise aus vom Lieferanten gelieferten Geräten, Software oder anderen Materialien bestand, sofern und soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden durch diese Geräte, Software oder andere Materialien verursacht wurde.
16.9 Die Bestimmungen dieses Artikels sowie alle anderen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsseSchäden, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen durch Verstoß gegen umweltschutzrechtliche Bestimmungen (wie z.B. Immissionsschutzgesetze, Altöl- und Wasserhaushaltsgesetze, Abfallbeseitigungsgesetze und/oder dazu ergangener Verordnungen) entstehen, verantwortlich. Er hat uns in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden, gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die der Lieferant diesem Zusammenhang von sämtlichen etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen. Darüber hinaus hat er für den bei der Ausführung des Vertrags einsetztuns entstehenden Schaden aufzukommen.
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Samples: Einkaufsbedingungen