Common use of Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss Clause in Contracts

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes Liefergegen- standes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise ver- nünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) nur – bei Vorsatz, b) , – bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) , – bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) , – bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) , – im Rahmen einer Garantiezusage, f) , – bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz Produktionshaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenSchäden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte Abschnitt VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei MängelnMängel, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuld- hafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung Be- dienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VIIVII.2. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz Produktionshaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Inland Orders

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen Aus- führung oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere - ins- besondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers Be- stellers die Regelungen der Abschnitte VI IX. und VII. X. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen wel- chen Rechtsgründen auch immer - nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz dem Gesetz, insbesondere dem Produkt- haftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Gegenständen, zwin- gend gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenSchaden beschränkt auf maximal EUR 25.000,00. Weitere Ansprüche Wesentliche Vertragspflichten im vorstehenden Sinne sind solche, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, wie beispiels- weise die mangelfreie Lieferung der Ware und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmä- ßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2. 2VII.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. . f. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Liefer , Geschäfts Und Zahlungsbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller Allgemeine Lieferbedingungen der Bohne GmbH für Lieferungen im Inland nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) nur bei Vorsatz, ba) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, cb) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, dc) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, ed) im Rahmen einer Garantiezusage, fe) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VIIVII.2. 2.VDMA-Bedingungen Xxxxxxx Xxxxx GmbH & Co. KG • xxx.xxxxx.xxx • Seite 4 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. a) Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferanten schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI 9 und VII. 210 b). 2. b) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – Lieferant - aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) - nur • bei Vorsatz, b) Vorsatz oder Arglist, • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) , • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) , • bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) , • im Rahmen einer Garantiezusage, f) Garantiezusage • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers von KAGEMA Industrieausrüstungen GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI 6 und VII7. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer KAGEMA Industrieausrüstungen GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Gegen- ständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von fehlerhaf- ter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung An- leitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß ver- tragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI VI. und VII. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- Perso- nen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem letzte- rem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer an derer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VIIVII.2. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus -aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) nur a. bei Vorsatz, b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) Fahrlässigkeit, b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) , c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) , d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) , e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Sales Contracts

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2.und 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenausgeschlossen insbesondere für Produktionsausfall, entgang- enem Gewinn, Imageverlust, Finanzierungskosten, Zinsverlusten, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, dc) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, ed) im Rahmen einer Garantiezusage, fe) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen, Montagen Und Reparaturen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – Liefergegenstandes- vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI IX. und VII. 2X.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus -aus welchen Rechtsgründen auch immer – immer- nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als zuvor festgelegt ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. In keinem Fall wird über die gesetzliche Haftung / gesetzliche Schadensersatzansprüche hinaus gehaftet.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, dc) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, ed) im Rahmen einer Garantiezusage, fe) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2VII.2. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, wobei angenommen wird, dass der vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schaden die Höhe des Kaufpreises nicht übersteigt. . Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen