Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 und 9.2. 9.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a. bei Vorsatz, b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ der Organe oder leitender Angestellter, c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen hat, e. im Rahmen einer Garantiezusage, f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Internationale Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 VI und 9.2VII.2.
9.2 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und Angestellter. Der Lieferer haftet bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter begrenzt auf die Höchstsumme des Wertes des Liefergegenstandes. Es obliegt dem Besteller, die Höhe des möglichen vertragstypischen Schadens bei Bestellung anzugeben, soweit die vorgenannte Höchstsumme für den vertragstypi- schen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadenvoraussehbaren Schaden nicht ausreicht. In diesem Fall wird der Lieferer bei Vertragsannahme die entsprechend gewünschte Haftungshöchstsumme berücksichtigen und hierzu eventuelle zusätzliche Haftpflichtversicherungen abschließen.
4. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 VI. und 9.2VII.2.
9.2 2. Für SchädenSchäden , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur:
a. bei a) Bei Vorsatz,
b. bei b) Bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei c) Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei d) Bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. ie) Im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei f) Bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – - insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes – Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 VI und 9.2VII.2.
9.2 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter An- gestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener unter- lassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere insbe- sondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegen- standes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers Bestel- lers die Regelungen der Abschnitte 8 VI und 9.2VII.2.
9.2 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer im- mer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers / der Organe oder leitender leiten- der Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz Produkthaf- tungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten genutz- ten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ange- stellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 VI und 9.2.
9.2 VII.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1.7.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die fehlerhaf- ter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 1.6 und 9.21.7.2.
9.2 1.7.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen wel- chen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei : » Bei Vorsatz,
b. , » bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c. , » bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. , » bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. , » im Rahmen einer Garantiezusage,
f. , » bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. » Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt be- grenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. » Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge Vor- schläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte schuldhaf- te Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung Bedie- nung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden wer- den kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 Ab- schnitte VI. und 9.2VII.2.
9.2 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen wel- chen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (solche, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, der im angemessenen Ver- hältnis zum Wert des Liefergegenstandes stehen muss. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge Vor- schläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen Nebenverpflich- tungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller Be- steller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer Ansprüche weiterer Ansprü- che des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 VI und 9.2VII.2.
9.2 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ Inhabers / der Organe Or- gane oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Gegen- ständen gehaftet wird.
3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Ver- tragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren vor- hersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Für Inlandsgeschäfte
Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss. 9.1 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, erfolgten Vorschl‰gen und Beratungen oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Lieferge- genstandes Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß vertragsgem‰fl verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weite- rer weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 VI und 9.2VII. 2.
9.2 2. Für SchädenSch‰den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. a) bei Vorsatz,
b. b) bei grober Fahrlässigkeit Fahrl‰ssigkeit des Inhabers/ Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c. c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, KörperXˆxxxx, Gesundheit,
d. d) bei MängelnM‰ngeln, die er arglistig verschweigen verschwiegen hat,
e. e) im Rahmen einer Garantiezusage,
f. f) bei Mängeln M‰ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden Sachsch‰den an privat genutzten Gegenständen Gegenst‰nden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit Fahrl‰ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter FahrlässigkeitFahrl‰ssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypi- schenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen