Haftung des Rechtsanwaltes Musterklauseln

Haftung des Rechtsanwaltes. 7.1. Die Haftung des Rechtsanwaltes für fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in Höhe der in § 21 a RAO idgF genannten Versicherungssumme, dies sind derzeit € 400.000,-. Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. Der Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Mandanten) ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Ansprüche zueinander zu kürzen.
Haftung des Rechtsanwaltes. 10.1. Die Haftung des Rechtsanwaltes für fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in Höhe der in § 21a RAO idgF genannten Versicherungssumme. Dies sind derzeit € 400,000,-- (in Worten: Euro vierhunderttausend) und bei Rechtsanwaltsgesellschaften in Form einer Gesellschaft mit be- schränkter Haftung € 2,400.000,-- (in Worten: Euro zwei Millionen vierhunderttausend).
Haftung des Rechtsanwaltes. 11.1. Die Haftung des Rechtsanwaltes für fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in Höhe der in § 21 a RAO idgF genannten Versicherungssumme. Dies sind der- zeit EUR 400.000,00 (in Worten: Euro vier- hunderttausend) und bei Rechtsanwaltsgesell- schaften in Form einer Gesellschaft mit be- schränkter Haftung EUR 2.400.000,00 (in Wor- ten: Euro zwei Millionen vierhunderttausend). Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung.
Haftung des Rechtsanwaltes. 9.1. Die Haftung des Rechtsanwaltes sowie sämtlicher für den Rechtsanwalt Xxxxxxx bei Beratung, Vertretung, Verfassung von Verträgen, Erstattung von Gutachten oder Ratschlägen und bei Erbringung sonstiger Leistungen ist auf € 2,4 Millionen (zwei Komma vier Millionen Euro) limitiert. Eine über diesen Höchstbetrag hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine allfällige Haftung gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Eine Schadenersatzhaftung jener Rechtsanwälte, die mit der Bearbeitung des jeweiligen Falles nicht befasst sind, wird jedenfalls ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für grob als auch leicht fahrlässige Schadenszufügung; wenn der Mandant Verbraucher ist, jedoch nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. 9.2. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Mandanten) ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen. 9.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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