Haftung und Pflichten Musterklauseln

Haftung und Pflichten. 99.1. Der Kunde trägt die vollständige und gesamte Verantwortung der Transaktionen, welche das Finanzinstitut im Rahmen des Verwaltungsmandats und jeder der Beratungsdienstleistungen ausführt.
Haftung und Pflichten. 27 Artikel 100: Periodische Aufstellungen 27 Artikel 101: Dauer des (der) Mandats/Vertrags/Beratung 28 I. LOMBARDKREDITE 28
Haftung und Pflichten. Die öffentlich-rechtliche Beleuchtungspflicht nach §41 LStrG sowie die Verkehrssicherungspflicht des Anlageneigentümers verbleiben bei der Gemeinde. Die Gemeinde stellt den Bieter von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Bieter wegen Verletzung dieser Beleuchtungspflicht und/oder von Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde geltend gemacht werden. Für Schäden, die der Gemeinde oder einem dritten infolge des Ausfalls der Straßenbeleuchtung entstehen, haftet er, wenn und soweit der Schadenseintritt darauf zurückzuführen ist, dass der Bieter eine ihr nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie sowie in Fällen, für die das Gesetz eine Haftung auch ohne Verschulden vorsieht. Soweit eine Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit vorliegt, ist eine Ersatzpflicht auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Sollte der Bieter durch Fälle höherer Gewalt oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht des Bieters stehen, an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert sein, so ruhen diese Pflichten für die Dauer der unabwendbaren Ereignisse. Ein Anspruch auf Schadensersatz von Seiten der Gemeinde besteht nicht. Soweit eine Schadensersatzpflicht des Bieters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Bieters, Soweit diesen nicht ein eigenes Verschulden nachzuweisen ist.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.