Haftung und Produkthaftung Musterklauseln

Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. 14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Haftung und Produkthaftung. 9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
Haftung und Produkthaftung. 12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der creativecouch und Auftragnehmers oder sonstigen Erfül- lungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Ge- winn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschul- dens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder un- vollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der creativecouch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen FALKEmedia oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Der Kunde hat FALKEmedia schad- und klaglos zu halten bzw. zu stellen. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen FALKEmedia erhoben werden, ist FALKEmedia berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von FALKEmedia und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer, sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) oder beigezogenen Dritten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Datenverlust, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von FALKEmedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. 1. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Haftung und Produkthaftung. 12.1 Die Haftung der Agentur und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Er- füllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die Agentur zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Filmers und die seiner Angestell- ten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermö- gensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Filmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.