Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung durch DGDPT und seine Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung durch DGDPT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13.2 Jegliche Haftung durch DGDPT für Ansprüche, die auf Grund der von DGDPT erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn DGDPT seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet DGDPT nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat DGDPT diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von DGDPT. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine HaFtung der Agentur und die ihrer Angestellten, AuFtragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen („Leute“) Für Sach- oderVermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertrag- sabschluss, wegen mangelhaFter oder unvollstän- diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die HaFtung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für die persönliche HaFtung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche HaFtung der Agentur Für Ansprüche, die auF Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen ist oder eine solche Für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haFtet die Agentur nicht Für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls aber nach drei Jahren ab der Verlet- zungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprü- che sind der Höhe nach mit dem Netto-AuFtrags- wert begrenzt.
Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der SKYNET und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der SKYNET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
11.2 Jegliche Haftung der SKYNET für Ansprüche, die auf Grund der von der SKYNET er- brachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die SKYNET ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die SKYNET nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die SKYNET diesbezüglich schad- und klaglos zu hal- ten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach drei Jahren ab der Verletzungs- handlung der SKYNET. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
11.4 Sofern die SKYNET das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam- menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten ent- stehen, tritt die SKYNET diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
11.5 SKYNET haftet nicht für eine bestimmte Funktionsweise, Funktionsdauer oder Funktions- leistung der zur Verfügung gestellten Software und Hardware, sofern diese nicht aus- drücklich und schriftlich zugesichert wurde.
11.6 Diese AGB befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zu gewährleisten dass die Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Verlosung und die dabei von ihm definierten Gewinne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat.
11.7 SKYNET haftet nicht für Schäden die dem Kunden und/oder den End-Nutzern, die durch den Kunden in Kontakt mit der durch SKYNET dem Kunden zur Verfügung gestellten Software & Hardware gebracht wurden, durch nich...
Haftung und Produkthaftung. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen FALKEmedia oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Der Kunde hat FALKEmedia schad- und klaglos zu halten bzw. zu stellen. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen FALKEmedia erhoben werden, ist FALKEmedia berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von FALKEmedia und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer, sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) oder beigezogenen Dritten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Datenverlust, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von FALKEmedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschä- den des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des
Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmög- l ichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Haftung und Produkthaftung. 12.1 Die Haftung der Agentur und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Er- füllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die Agentur zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leis- tung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbe- züglich schad- und klaglos zu halten.
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leich er Fahrlässigkei is eine Haf ung der Agen ur und die ihrer Anges ell en, Auf ragnehmer oder sons igen Erfüllungsgehilfen („Leu e“) für Sach- oder Ver- mögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgül ig ob es sich um unmi elbare oder mi elbare Schäden, en - gangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkei , posi iver Forderungsverle - zung, Verschuldens bei Ver ragsabschluss, wegen mangel- haf er oder unvolls ändiger Leis ung handel . Das Vorliegen von grober Fahrlässigkei ha der Geschädig e zu bewei- sen. Sowei die Haf ung der Agen ur ausgeschlossen oder beschränk is , xxx dies auch für die persönliche Haf ung ihrer „Leu e“.
13.2 Jegliche Haf ung der Agen ur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agen ur erbrach en Leis ung (z.B. Wer- bemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agen ur ihrer Hin- weispflich nachgekommen is oder eine solche für sie nich erkennbar war, wobei leich e Fahrlässigkei nich schade . Insbesondere haf e die Agen ur nich für Prozesskos en, eigene Anwal skos en des Kunden oder Kos en von Ur eils- veröffen lichungen sowie für allfällige Schadenersa zforde- rungen oder sons ige Ansprüche Dri er; der Kunde ha die Agen ur diesbezüglich schad- und klaglos zu hal en.
13.3 Schadensersa zansprüche des Kunden verfallen in sechs Mona en ab Kenn nis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verle zungshandlung der Agen- ur. Schadenersa zansprüche sind der Höhe nach mi dem Ne o-Auf ragswer begrenz .
Haftung und Produkthaftung. 11.1 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.2 Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Mängel an der gelieferten Technik. Jegliche technische Defekte müssen der Agentur gemeldet werden, und werden auch von dieser behoben.