HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND SCHADENERSATZ. 7.7.1. Jedwede Haftung der HBL für Verlust oder Schaden, ob unmittelbar oder mittelbar, ist, soweit nach den zwingenden Bestimmungen des anwend- baren Rechts zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die HBL keine Haftung für jeden Verlust oder Schaden infolge (i) des Zugriffs auf die Webseite oder auf die Dienstleistung, (ii) der Nutzung von auf der Webseite erhältlichen Informationen und Dienstleistungen, (iii) der Unfähigkeit, auf die Informationen und Dienstleistungen auf der Webseite zuzugreifen oder sie zu nutzen, (iv) der Nichtverfügbarkeit von Preisen oder der Unangemessen- heit gewisser Preise im Zusammenhang mit Digitalen Vermögenswerten, (v) der Störung oder des Versagens von Systemen, Hardware oder Software Dritter, (vi) der Nichtausführung, der teilweisen oder verspäteten Ausführung von Transaktionen und/oder (vii) eines Verlustereignisses und/oder in Fällen höherer Gewalt.
7.7.2. Der Kunde vereinbart und verpflichtet sich, die HBL schad- und klaglos zu halten hinsichtlich Haftungsansprüche, Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), welche die HBL infolge einer vom Kunden getroffenen Massnahme zur Ausführung eines Auf- trags, den die HBL vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat, eingehen oder erleiden, namentlich infolge:
a. eines Verstosses des Kunden gegen Erklärungen und/ oder Gewährleis- tungen (insbesondere jene, welche in diesem Vertrag, den Zeichnungs- unterlagen und/oder den Angebotsunterlagen dargelegt sind); oder
b. von Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten Ihrerseits.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND SCHADENERSATZ. 7.7.1. JEDWEDE HAFTUNG DER HBL FÜR VERLUST ODER SCHADEN, OB UNMITTELBAR ODER MITTELBAR, IST, SOWEIT NACH DEN ZWINGENDEN BESTIMMUNGEN DES ANWENDBA- REN RECHTS ZULÄSSIG, AUSGESCHLOSSEN. Insbesondere übernimmt die HBL keine Haftung für jeden Verlust oder Schaden in- folge (i) des Zugriffs auf die Webseite oder auf die Dienstleistung, (ii) der Nutzung von auf der Webseite erhältlichen Informationen und Dienstleistungen (einschliesslich der Dienstleistung), (iii) der Unfähig- keit, auf die Informationen und Dienstleistungen (einschliesslich der Dienstleistung) auf der Webseite zuzugreifen oder sie zu nutzen, (iv) der Nichtverfügbarkeit von Preisen oder der Unangemessenheit ge- wisser Preise im Zusammenhang mit Digitalen Vermögenswerten, (v) der Störung oder des Versagens von Systemen, Hardware oder Soft- ware Dritter, (vi) der Nichtausführung, der teilweisen oder verspäteten Ausführung von Transaktionen und/oder (vii) eines Verlustereignis- ses und/oder in Fällen höherer Gewalt.
7.7.2. Der Kunde vereinbart und verpflichtet sich, die HBL schad- und klaglos zu halten hinsichtlich Haftungsansprüche, Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben (einschliesslich angemessener Anwaltskos- ten), welche die HBL infolge einer vom Kunden getroffenen Mass- nahme zur Ausführung eines Auftrags, den die HBL vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat, eingehen oder erleiden, na- mentlich infolge: a) eines Verstosses des Kunden gegen Erklärungen und/ oder Gewährleistungen (insbesondere jene, welche in diesem Vertrag, den Zeichnungsunterlagen und/oder den Angebotsunterla- gen dargelegt sind); oder b) von Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätz- lichem Fehlverhalten Ihrerseits.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND SCHADENERSATZ. Vertraut der Beschäftiger der Arbeitskraft Geld, andere Zahlungsmittel oder andere Dinge (Werkzeuge, Zeichnungen, Muster, etc.) an, macht er dies ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Überlassers für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht nicht. Für Vermögensschäden des Beschäftigers und Dritter, insbesondere für von überlassenen Arbeitskräften verursachte Produktionsausfälle, zu bezahlende Pönalen besteht keine Haftung. Für Schäden durch den verspätenden Antritt der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft wird nicht gehaftet, wenn das Nichterscheinen nicht unverzüglich dem Überlasser gemeldet wird und die Verspätung nicht mindestens 8 Stunden beträgt. Es obliegt dem Beschäftiger, sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um sich gegen die oben genannten Risiken zu schützen. Den Überlasser trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte, beim Beschäftiger oder bei Dritten entstandene Schäden. Der Beschäftiger haftet dem Überlasser gegenüber dafür, dass ihm überlassene Arbeitskräfte weder bei Ausübung ihrer Arbeit noch auf dem Betriebsgelände des Beschäftigers von anderen Zeitarbeitsanbietern abgeworben werden. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit einem von ADNEXUM GmbH namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens einen (freien) Dienstvertrag eingeht, hat er eine Provision in Höhe des 10-fachen des letzten vom Beschäftiger an den Überlasser gezahlten Honorars wöchentlichen Honoars (wöchentliche Normalarbeitszeit mal Stundensatz) an den Überlasser zu entrichten. Kommt der Beschäftiger seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, so hat er den Überlasser aufgrund einer daraus allenfalls entstehenden Schädigung schad- und klaglos zu halten. Daraus allenfalls resultierende Verwaltungsstrafen sind vom Beschäftiger zu tragen. Allfällige weitere Schadenersatzansprüche des Überlassers bleiben davon unberührt. Sofern diese AGB nicht bei den einzelnen Regelungen Haftungen normieren, haftet der Beschäftiger dem Überlasser für sämtliche Nachteile, die dieser durch Verletzung einer vom Beschäftiger wahrzunehmenden gesetzlichen oder vertragliche Pflicht erleidet. Für den Fall, das der Überlasser wegen nicht gehöriger Vertragserfüllung dem Auftraggeber schadenersaztpflichtig wird, ist die Haftung von ADNEXUM GmbH gegenüber dem Auftraggeber mit EUR 3.500,- netto beschränkt.