Haftungseinschränkung aufgrund anderweitig bestehender Versicherungen. Wenn für einzelne der versicherten Gefahren anderweitige Versicherungen bestehen (z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl-Versicherung und dergleichen), gehen diese Versicherungen im Schadenfall voran. Bieten diese Versicherungen keinen ausreichenden Schutz, so übernimmt der Elektronik-Versicherer die darüber hinausgehenden Verpflichtungen im Rahmen des Versicherungsvertrages.
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Haftungseinschränkung aufgrund anderweitig bestehender Versicherungen. Wenn für einzelne der versicherten Gefahren anderweitige Versicherungen bestehen (z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl-Einbruchdiebstahl- Versicherung und dergleichen), gehen diese Versicherungen im Schadenfall voran. Bieten diese Versicherungen keinen ausreichenden Schutz, so übernimmt der Elektronik-Versicherer die darüber hinausgehenden Verpflichtungen im Rahmen des Versicherungsvertrages.
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