Versicherte Sachen und Kosten Musterklauseln

Versicherte Sachen und Kosten. 1. Versichert sind die am Versicherungsort betriebsfertig (Punkt 2) aufgestellten und im Versicherungsvertrag angeführten Sachen. 1.1 Elektronische Geräte und Anlagen, wie z.B. Informations-, Elektronische Datenverarbeitungs-, Kommunikations-, Prozesssteuerungs-Anlagen, Elektronische Fotosatz- und Druckanlagen; 1.2 Elektromechanische und sonstige Anlagen und Geräte, wie. z.B. Medizintechnische Anlagen und Geräte, Röntgengeräte, Geräte der Ton- und Bildtechnik, Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller nicht vorgesehen ist). 2. Eine Sache ist betriebsfertig aufgestellt, wenn sie nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde. Waren die Sachen betriebsfertig aufgestellt, so bleiben sie auch während der Dauer einer Reinigung, Revision, Überholung, Instandsetzung oder Verbringung versichert, sofern diese Tätigkeiten am Versicherungsort vorgenommen werden. 3. Aufgrund besonderer Vereinbarungen können mitversichert werden: 3.1 bewegliche oder in verkehrsüblichen Beförderungsmitteln (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge) eingebaute Sachen; 3.2 Geld- und Wareninhalte; 3.3 Fundamente, Erd- und Bauarbeiten; 3.4 erhöhte Aufräumungskosten sowie Bergungskosten; 3.5 Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden müssen; 3.6 Schäden an Röntgenröhren und Stromventilröhren, Bildverstärkerröhren, Vakuumröhren und Bildröhren in Diagnostik-, Therapie- und Materialprüfungseinrichtungen. 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf: 4.1 Betriebsmittel, Hilfsstoffe und Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge sowie Verschleißteile aller Art; 4.2 Externe Datenträger (Disketten, Bänder, Ton- und Bildträger, etc.); 4.3 Filme, Raster, Folien, Textil- und Kunststoffbeläge, Walzenbeläge, Formen und dergleichen; 4.4 Software und Daten.
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind: C 1.3.1 Der Hausrat Hausrat Er umfasst: a) alle beweglichen Sachen und Haustiere, die dem privaten Gebrauch dienen und Eigentum der versicherten Personen sind; b) Berufswerkzeuge und Berufsutensilien, die Eigentum der versicherten Personen sind und von diesen als Unselbständigerwerbende verwendet werden; c) bewegliches, dem privaten Gebrauch dienendes geleastes und gemietetes Dritteigentum (inkl. Haustiere); d) Fahrnisbauten samt ständigem Inhalt, die dem privaten Gebrauch dienen und Eigentum der versicherten Personen sind. Diese sind versichert, sofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden wie der versicherte Hausrat des Wohn- oder Feriengebäudes.
Versicherte Sachen und Kosten. Inhalt dieses Abschnitts:
Versicherte Sachen und Kosten. Versicherte Gefahren und Schäden Artikel 3 Nicht versicherte Schäden
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind die in der Police aufgeführten Sachen und Kosten,
Versicherte Sachen und Kosten. In Erfüllung der Artikel C1.4.1 bzw. C1.4.2 sowie in Abänderung von Artikel C1.3 der Allgemeinen Bedingungen (AB) für die Kombi-Haushaltversicherung, C1 Hausrat - Gemeinsame Bestimmungen, sind versichert: a) die Fahrnisbaute, das Mobilheim oder der nicht eingelöste Wohnwagen an festem Standort zum Neuwert; b) Räumungskosten, sofern in der Police aufgeführt; c) der Inhalt der Fahrnisbaute, des Mobilheims oder des nicht eingelösten Wohnwagens zum Neuwert, sofern in der Police aufgeführt.
Versicherte Sachen und Kosten. 1.1 In Abweichung von Artikel 1 (1) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche stationäre Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Präsentations-, Büro- sowie Sicherungs- und Meldetechnik sowie Medizintechnik (Dental-, Bestrahlungs-, Mess-, Untersuchungs-, Labor-, HF Chirurgie- u. Röntgengeräte, Tomographen, Behandlungsstühle, etc.) jeweils inkl. freiliegender Verkabelung und Vernetzung, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen und gewerblich genutzt werden. Bis zu einer Versicherungssumme von EUR 2.000,-- auf "Erstes Risiko" gelten mitversichert: • Aufräumungskosten • Medikamentenverderb nach Ausfall des Kühlbehälters infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens (auch Stromausfall durch Störungen im öffentlichen Stromversorgungsnetz) • Fundamente von versicherten Anlagen und Geräten 1.2 In Ergänzung zu Artikel 1 (4) erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf: 1.2.1 Geräte, deren Neuwert bei Vertragsabschluss unter EUR 300,-- liegt; 1.2.2 Geräte, deren Neuwert bei Vertragsabschluss EUR 75.000,-- übersteigt; 1.2.3 Geräte, die von betriebsfremden Personen in Verwendung genommen werden; 1.2.4 Unterhaltungselektronik; 1.2.5 Handelsware.
Versicherte Sachen und Kosten. Zum Hausrat gehörende Geräte, für deren Betrieb elektrische Energie (Stromanschluss oder Batterie) erforderlich ist. Die Leistung ist pro Ereignis auf die in der Police aufgeführte Summe begrenzt.
Versicherte Sachen und Kosten. A2 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherte Sachen und Kosten
Versicherte Sachen und Kosten. Zum Hausrat gehörende Sportgeräte wie Skis, Snowboards, Surfbretter, Rollerblades etc., sowie die dazu gehörende Ausrüstung, welche dem Schutz vor Verletzungen dient (z. B. Sturzhelme, Protektoren). Fahrräder gelten erst ab einem Katalogpreis von CHF 1000 als Sportgeräte. Die Leistung ist auf die in der Police auf­ geführte Summe begrenzt.