Versicherte Sachen und Kosten Musterklauseln

Versicherte Sachen und Kosten. 1. Versichert sind die am Versicherungsort betriebsfertig (Punkt 2) aufgestellten und im Versicherungsvertrag angeführten Sachen.
Versicherte Sachen und Kosten. Inhalt dieses Abschnitts:
Versicherte Sachen und Kosten. 1. Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Isolierelemente und Sonderverglasungen.
Versicherte Sachen und Kosten. In Erfüllung der Artikel C1.4.1 bzw. C1.4.2 sowie in Abänderung von Artikel C1.3 der Allgemeinen Bedingungen (AB) für die Kombi-Haushaltversicherung, C1 Hausrat - Gemeinsame Bestimmungen, sind versichert:
Versicherte Sachen und Kosten. Zum Hausrat gehörende Geräte, für deren Betrieb elektrische Energie (Stromanschluss oder Batterie) erforderlich ist. Die Leistung ist pro Ereignis auf die in der Police aufgeführte Summe begrenzt.
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind die im Zusammenhang mit einem durch die Allgemeinen Bedin­ gungen gedeckten Schaden entstehenden Kosten für die Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten. Die Leistung ist auf max. CHF 1000 pro Ereignis begrenzt. Diese Summe wird um 50% reduziert, wenn nicht mindestens alle 60 Tage eine Datensicherung durch­ geführt wird.
Versicherte Sachen und Kosten. Zum Hausrat gehörende Sportgeräte wie Skis, Snowboards, Surfbretter, Rollerblades etc., sowie die dazu gehörende Ausrüstung, welche dem Schutz vor Verletzungen dient (z. B. Sturzhelme, Protektoren). Fahrräder gelten erst ab einem Katalogpreis von CHF 1000 als Sportgeräte. Die Leistung ist auf die in der Police auf­ geführte Summe begrenzt.
Versicherte Sachen und Kosten. In Abänderung von Artikel D1.2 sind unter dem Begriff «Kosten» ausschliesslich versichert:
Versicherte Sachen und Kosten. A2 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherte Sachen und Kosten