Versicherte Sachen und Kosten Musterklauseln

Versicherte Sachen und Kosten. 1. Versichert sind die am Versicherungsort betriebsfertig (Punkt 2) aufgestellten und im Versicherungsvertrag angeführten Sachen. 1.1 Elektronische Geräte und Anlagen, wie z.B. Informations-, Elektronische Datenverarbeitungs-, Kommunikations-, Prozesssteuerungs-Anlagen, Elektronische Fotosatz- und Druckanlagen; 1.2 Elektromechanische und sonstige Anlagen und Geräte, wie. z.B. Medizintechnische Anlagen und Geräte, Röntgengeräte, Geräte der Ton- und Bildtechnik, Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller nicht vorgesehen ist). 2. Eine Sache ist betriebsfertig aufgestellt, wenn sie nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde. Waren die Sachen betriebsfertig aufgestellt, so bleiben sie auch während der Dauer einer Reinigung, Revision, Überholung, Instandsetzung oder Verbringung versichert, sofern diese Tätigkeiten am Versicherungsort vorgenommen werden. 3. Aufgrund besonderer Vereinbarungen können mitversichert werden: 3.1 bewegliche oder in verkehrsüblichen Beförderungsmitteln (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge) eingebaute Sachen; 3.2 Geld- und Wareninhalte; 3.3 Fundamente, Erd- und Bauarbeiten; 3.4 erhöhte Aufräumungskosten sowie Bergungskosten; 3.5 Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden müssen; 3.6 Schäden an Röntgenröhren und Stromventilröhren, Bildverstärkerröhren, Vakuumröhren und Bildröhren in Diagnostik-, Therapie- und Materialprüfungseinrichtungen. 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf: 4.1 Betriebsmittel, Hilfsstoffe und Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge sowie Verschleißteile aller Art; 4.2 Externe Datenträger (Disketten, Bänder, Ton- und Bildträger, etc.); 4.3 Filme, Raster, Folien, Textil- und Kunststoffbeläge, Walzenbeläge, Formen und dergleichen; 4.4 Software und Daten.
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind: C 1.3.1 Der Hausrat Hausrat Er umfasst: a) alle beweglichen Sachen und Haustiere, die dem privaten Gebrauch dienen und Eigentum der versicherten Personen sind; b) Berufswerkzeuge und Berufsutensilien, die Eigentum der versicherten Personen sind und von diesen als Unselbständigerwerbende verwendet werden; c) bewegliches, dem privaten Gebrauch dienendes geleastes und gemietetes Dritteigentum (inkl. Haustiere); d) Fahrnisbauten samt ständigem Inhalt, die dem privaten Gebrauch dienen und Eigentum der versicherten Personen sind. Diese sind versichert, sofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden wie der versicherte Hausrat des Wohn- oder Feriengebäudes.
Versicherte Sachen und Kosten. Inhalt dieses Abschnitts:
Versicherte Sachen und Kosten. Versicherte Gefahren und Schäden Artikel 3 Nicht versicherte Schäden
Versicherte Sachen und Kosten. In Erfüllung der Artikel C1.4.1 bzw. C1.4.2 sowie in Abänderung von Artikel C1.3 der Allgemeinen Bedingungen (AB) für die Kombi-Haushaltversicherung, C1 Hausrat - Gemeinsame Bestimmungen, sind versichert: a) die Fahrnisbaute, das Mobilheim oder der nicht eingelöste Wohnwagen an festem Standort zum Neuwert; b) Räumungskosten, sofern in der Police aufgeführt; c) der Inhalt der Fahrnisbaute, des Mobilheims oder des nicht eingelösten Wohnwagens zum Neuwert, sofern in der Police aufgeführt.
Versicherte Sachen und Kosten. A2 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherte Sachen und Kosten
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind die in der Police aufgeführten Sachen und Kosten,
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind 1. Hausrat. Er umfasst alle dem privaten Gebrauch dienen- den beweglichen Sachen, die Eigentum des Versiche- rungsnehmers und der mit ihm in Hausgemeinschaft le- benden Personen sind. Zum Hausrat gehören auch Fahrnisbauten, geleaste oder gemietete Gegenstände, eigene Berufskleider und -utensilien, Gästeeffekten und anvertraute Sachen; 2. Kosten, d.h. die im Zusammenhang mit dem Eintritt ei- nes versicherten Schadens am Hausrat entstehenden − Räumungskosten, zusätzlichen Lebenshaltungskos- ten und Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser (ausgenommen bei einfachem Diebstahl); − Schlossänderungskosten sowie Kosten für die Wie- derbeschaffung von Ausweisen und anderen Doku- menten (einschliesslich bei einfachem Diebstahl).
Versicherte Sachen und Kosten. Zum Hausrat gehörende Geräte, für deren Betrieb elektrische Energie (Stromanschluss oder Batterie) erforderlich ist. Die Leistung ist pro Ereignis auf die in der Police aufgeführte Summe begrenzt.
Versicherte Sachen und Kosten. Versichert sind die im Zusammenhang mit einem durch die Allgemeinen Bedin­ gungen gedeckten Schaden entstehenden Kosten für die Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten. Die Leistung ist auf max. CHF 1000 pro Ereignis begrenzt. Diese Summe wird um 50% reduziert, wenn nicht mindestens alle 60 Tage eine Datensicherung durch­ geführt wird.