Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
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Samples: Reisebedingungen, Reisebedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und KraftfahrzeughaftpflichtgesetzKraftfahrzeughaftpfl ichtgesetz.
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Samples: Reisebedingungen
Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter Reiseveranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem ZusatzabkommenZusatz- abkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- Eisen- bahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen