Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
Appears in 15 contracts
Samples: www.karmalaya.com, www.austriagoeszrce.at, www.steiermarkbahn.at
Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und KraftfahrzeughaftpflichtgesetzKraftfahrzeughaftpfl ichtgesetz.
Appears in 1 contract
Samples: www.rpb-touristik.com
Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter Reiseveranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
Appears in 1 contract
Samples: www.rsd-rp.net
Haftungsrechtliche Sondergesetze. Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem ZusatzabkommenZusatz- abkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- Eisen- bahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
Appears in 1 contract
Samples: www.campingclub.at