Handlungskonzept. 1. Benennung des/der ausgewählten Handlungsfeldes/r nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der aus- gewählten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG. a) Handlungsfelder nach § 2 Satz 1 KiQuTG HF 1: Bedarfsgerechtes Angebot HF 2: Fachkraft-Kind-Schlüssel HF 3: Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte HF 4: Stärkung der Leitung HF 5: Verbesserung der räumlichen Gestaltung HF 6: Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung HF 7: Förderung der sprachlichen Bildung HF 8: Stärkung der Kindertagespflege HF 9: Verbesserung der Steuerung des Systems HF 10: Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen b) Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG 2. Darlegung, falls keine Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung durchgeführt werden sollen. 3. Darstellung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG sowie der konkreten Hand- lungsziele. a) Benennung der Handlungsziele, die zur Weiterentwicklung der Qualität bzw. Verbesse- rung der Teilhabe erreicht werden sollen. b) Benennung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG, mit denen diese Handlungsziele erreicht werden sollen. c) Benennung der in § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG genannten Fortschritte und Darstel- lung der zeitlichen Abfolge, in der die Fortschritte erzielt werden sollen. d) Benennung der Kriterien (vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 2 KiQuTG), anhand derer die Weiter- entwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe sowie die in § 3 Absatz 4 Num- mer 1 KiQuTG genannten Fortschritte fachlich nachvollzogen werden können.
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Samples: Vertrag Zur Umsetzung Des Gesetzes Zur Weiterentwicklung Der Qualität Und Zur Verbesserung Der Teilhabe in Tageseinrichtungen Und in Der Kindertagespflege (Kita Qualitäts Und Teilhabeverbesserungsgesetz – Kiqutg), Vertrag Zur Umsetzung Des Gesetzes Zur Weiterentwicklung Der Qualität Und Zur Verbesserung Der Teilhabe in Tageseinrichtungen Und in Der Kindertagespflege (Kita Qualitäts Und Teilhabeverbesserungsgesetz – Kiqutg), Vertrag Zur Umsetzung Des Kiqutg
Handlungskonzept. 1. Benennung des/der ausgewählten Handlungsfeldes/r nach § §2 Satz 1 Satz1 KiQuTG und/oder der aus- gewählten ausge- wählten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG.
a) Handlungsfelder nach § 2 Satz 1 KiQuTG HF 1: Bedarfsgerechtes Angebot HF 2: Fachkraft-Kind-Schlüssel HF 3: Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte HF 4: Stärkung der Leitung HF 5: Verbesserung der räumlichen Gestaltung HF 6: Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung HF 7: Förderung der sprachlichen Bildung HF 8: Stärkung der Kindertagespflege HF 9: Verbesserung der Steuerung des Systems HF 10: Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
b) Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG
2. Darlegung, falls keine Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung durchgeführt werden sollen. Entfällt.
3. Darstellung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG sowie der konkreten Hand- lungsziele.
a) Benennung der Handlungsziele, die zur Weiterentwicklung der Qualität bzw. Verbesse- rung der Teilhabe erreicht werden sollen.. Zu den mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten in den Einrichtungen gehören insbesondere: • Teamberatung, kollegiale Fallberatung, Supervision, • Dokumentation der Bildungsprozesse und Entwicklungsverläufe der Kinder, • Qualitätssicherung und -entwicklung, • Planung, Vor- und Nachbereitung von Bildungsaktivitäten und -projekten, • Planung der individuellen Förderung von Kindern, • Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsgesprächen, • Teilnahme an Fachberatungen, • Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten, • Organisation und Durchführung von Elternzusammenkünften, • Kooperation mit verschiedenen Institutionen, • Teilnahme an einrichtungs- und trägerübergreifenden Arbeitskreisen und Fachgruppen. Für diese Tätigkeiten, die zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes gehören, haben die pädago- gischen Fachkräfte noch zu wenig Zeit. Es soll sichergestellt werden, dass pädagogische Fachkräfte in Abhängigkeit von ihrer Wochenarbeitszeit in einem festgelegten Mindestumfang eine Freistellung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten erhalten. Dafür muss der Personalschlüssel in entsprechendem Umfang erhöht werden. Auch in der Kindertagespflege ist der Sächsische Bildungsplan die Grundlage für die pädagogische Ar- beit und ist umzusetzen. Die meisten der für die Kindertageseinrichtungen benannten mittelbaren pä- dagogischen Tätigkeiten sind auch durch die Kindertagespflegepersonen zu leisten. Zusätzlich ist für Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen ein höherer Aufwand erforderlich. Hinzu kom- men betriebswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten. Die durchschnittliche Betreuungszeit je Kind in Kindertagespflege beträgt laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik 8,6 Stunden pro Tag bzw. 43 Stunden pro Woche. Diese wird von der Gemeinde im Rahmen der laufenden Geldleistung finanziert. Die Arbeitszeiten der Kindertagespflegepersonen liegen aber in der Regel deutlich darüber, schon deswegen, weil die Kinder meist nicht alle zur gleichen Zeit gebracht und abgeholt werden. Es erscheint unangemessen, dass die Kindertagespflegepersonen zusätzlich zu dieser langen Arbeitszeit Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten leisten müssen. Daher sollen Kindertagespflegeperso- nen einen zusätzlichen Geldbetrag erhalten, über dessen konkrete Verwendung sie als selbstständig Tätige in eigener Verantwortung entscheiden. Darüber hinaus wird mit dieser Finanzierung ein Teil der bislang unentgeltlich geleisteten und über die übliche Betreuungszeit hinausgehenden Arbeitszeit der Kindertagespflegepersonen anerkannt. Zeitpunkt der Zielerreichung: 2019
b) Benennung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG, mit denen diese Handlungsziele erreicht werden sollen.
c) Benennung der in . Für Krippenkinder und Kindergartenkinder gelten nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG genannten Fortschritte und Darstel- lung der zeitlichen Abfolge, in der die Fortschritte erzielt werden sollen.
d) Benennung der Kriterien (vgl. § 3 12 Absatz 2 Nummer 2 KiQuTG), anhand derer die Weiter- entwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe sowie die in § 3 Absatz 4 Num- mer Satz 1 KiQuTG genannten Fortschritte fachlich nachvollzogen werden können.SächsKitaG aktuell folgende gesetzliche Personalschlüssel:
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Handlungskonzept. 1. Benennung des/des / der ausgewählten Handlungsfeldes/Handlungsfeldes / r nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/und / oder der aus- gewählten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG.
a) Handlungsfelder nach § 2 Satz 1 KiQuTG HF 1: Bedarfsgerechtes Angebot HF 2: Fachkraft-Kind-Schlüssel HF 3: Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte HF 4: Stärkung der Leitung HF 5: Verbesserung der räumlichen Gestaltung HF 6: Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung HF 7: Förderung der sprachlichen Bildung HF 8: Stärkung der Kindertagespflege HF 9: Verbesserung der Steuerung des Systems HF 10: Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
b) Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG
2. Darlegung, falls keine Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung durchgeführt werden sollen.
3. Darstellung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/und / oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG sowie der konkreten Hand- lungsziele.
a) Benennung der Handlungsziele, die zur Weiterentwicklung der Qualität bzw. Verbesse- rung der Teilhabe erreicht werden sollen.
b) Benennung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/und / oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG, mit denen diese Handlungsziele erreicht werden sollen.
c) Benennung der in § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG genannten Fortschritte und Darstel- lung der zeitlichen Abfolge, in der die Fortschritte erzielt werden sollen.
d) Benennung der Kriterien (vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 2 KiQuTG), anhand derer die Weiter- entwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe sowie die in § 3 Absatz 4 Num- mer 1 KiQuTG genannten Fortschritte fachlich nachvollzogen werden können.
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Handlungskonzept. 1. Benennung des/der ausgewählten Handlungsfeldes/r nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der aus- gewählten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG.
a) Handlungsfelder nach § 2 Satz 1 KiQuTG HF 1: Bedarfsgerechtes Angebot HF 2: Fachkraft-Kind-Schlüssel HF 3: Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte HF 4: Stärkung der Leitung HF 5: Verbesserung der räumlichen Gestaltung HF 6: Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung HF 7: Förderung der sprachlichen Bildung HF 8: Stärkung der Kindertagespflege HF 9: Verbesserung der Steuerung des Systems HF 10: Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
b) Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG
2. Darlegung, falls keine Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung durchgeführt werden sollen. (Hier soll insbesondere auf schon vorhandene oder zukünftig geplante Maßnahmen in diesen Hand- lungsfeldern hingewiesen werden, die seitens des Landes ohne die verbesserte Einnahmesituation bereits eingegangen werden oder geplant sind.)
3. Darstellung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG sowie der konkreten Hand- lungsziele.
a) Benennung der Handlungsziele, die zur Weiterentwicklung der Qualität bzw. Verbesse- rung der Teilhabe erreicht werden sollen.
b) Benennung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG, mit denen diese Handlungsziele erreicht werden sollen.
c) Benennung der in § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG genannten Fortschritte und Darstel- lung der zeitlichen Abfolge, in der die Fortschritte erzielt werden sollen.
d) Benennung der Kriterien (vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 2 KiQuTG), anhand derer die Weiter- entwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe sowie die in § 3 Absatz 4 Num- mer 1 KiQuTG genannten Fortschritte fachlich nachvollzogen werden können.
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Handlungskonzept. 1. Benennung des/der ausgewählten Handlungsfeldes/r nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der aus- gewählten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG.
a) Handlungsfelder nach § 2 Satz 1 KiQuTG HF 1: Bedarfsgerechtes Angebot HF 2: Fachkraft-Kind-Schlüssel HF 3: Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte HF 4: Stärkung der Leitung HF 5: Verbesserung der räumlichen Gestaltung HF 6: Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung HF 7: Förderung der sprachlichen Bildung HF 8: Stärkung der Kindertagespflege HF 9: Verbesserung der Steuerung des Systems HF 10: Bewältigung inhaltlicher HerausforderungenAngebot
b) X Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG
2. Darlegung, falls keine Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung durchgeführt werden sollen.
3. Darstellung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG sowie der konkreten Hand- lungsziele.
a) Benennung der Handlungsziele, die zur Weiterentwicklung der Qualität bzw. Verbesse- rung der Teilhabe erreicht werden sollen.
b) Benennung der konkreten Maßnahmen in den ausgewählten Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 KiQuTG und/oder der konkreten Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG, mit denen diese Handlungsziele erreicht werden sollen.nach
c) Benennung der in § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG genannten Fortschritte und Darstel- lung der zeitlichen Abfolge, in der die Fortschritte erzielt werden sollen.
d) Benennung der Kriterien (vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 2 KiQuTG), anhand derer die Weiter- entwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe sowie die in § 3 Absatz 4 Num- mer 1 KiQuTG genannten Fortschritte fachlich nachvollzogen werden können.
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