Straßenbeleuchtung Musterklauseln

Straßenbeleuchtung. Im Jahr 2021 hat Xxx Xxxxxxxxxx 000.000 kWh Strom für öffentliche Beleuchtung verbraucht und dafür 00.000 € ausgegeben. Diese wird schrittweise auf LED umgestellt, was zu erheblichen Einsparungen führt. Diese Maßnahme ist zu begrüßen. Ergänzend sollte überlegt werden, wo und wie Reduzierungen der Beleuchtung vertretbar sind. Neben Energieeinsparungen sprechen der Insektenschutz und auch gesundheitliche Gründe (Vermeidung von Schlafstörungen) für diese Maßnahme. Zunehmend setzen Kommunen in geeigneten Bereichen auf eine öffentliche Beleuchtung, die sich bei Annäherung einer Person bzw. eines Fahrzeugs sanft ein- und sich der Fortbewegungsgeschwindigkeit angepasst wieder ausschaltet. Die Potenziale für den Einsatz derartiger Techniken sind groß und sollten in den nächsten Jahren gehoben werden.
Straßenbeleuchtung. Die Beleuchtungseinrichtung ist nach dem vom Vorhabenträger einzureichenden und von der Stadt –Tiefbauamt- mit Prüfungsvermerk versehenen Beleuchtungsplan ( Vertragsplan, Anlage 4) herzustellen. Mit der Einrichtung der Straßenbeleuchtung ist die Dortmunder Energie- und Wasserversorgungs GmbH (DEW) zu beauftragen. Das Tiefbauamt trägt auf Antrag des Vorhabenträgers vor Auflassung der öffentlich werdenden Verkehrsflächen die Unterhaltungs- und Stromkosten für die Beleuchtungsanlage, soweit diese betriebssicher und vollständig fertiggestellt ist. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist nach Anweisung und Terminfestsetzung durch das Tiefbauamt auch abschnittsweise zu erstellen. Das Tiefbauamt teilt der DEW den Tag der vorzeitigen Übernahme der Unterhaltungs- und Stromkosten mit. Sie wird nur jeweils am ersten Tag des der Abnahme folgenden Monats vorgenommen. Über die Abnahme ist mit dem Bediensteten des Tiefbauamtes ein Protokoll zu erstellen.
Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung ist mit über 4.500 MWh weitaus der größte Anteil im kommunalen Stromver- brauch. Gera hat die Straßenbeleuchtung 2010 ausgeschrieben und an die Bietergemeinschaft OTWA und GUD (ARGE Stadtbeleuchtung Gera) für 15 Jahre vergeben. Von den Auftragnehmern wurde ein Energieeffizienzkonzept vorgelegt. Der Stromverbrauch 2010 be- trug 4.500.000 kWh (10.775 Lichtpunkte) sank bis 2015 auf 3.332.500 kWh (11.103 Lichtpunkte) in der Stadt Gera. Um weiteres Einsparpotential zu prüfen, läuft derzeit im Stadtgebiet eine Teststrecke zum Einsatz von adaptiver Straßenbeleuchtung auf LED-Basis. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Teststrecke und den Erkenntnissen aus dem bisherigen Einsatz von LED-Beleuchtung (Wohngebiet Forststraße, Kornmarkt) wird an einer Vertragsanpassung des Beleuchtungsvertrages gearbeitet, um bei zukünftigen Erneuerungsmaßnahmen auch LED-Technik einzusetzen. Es wird dringend empfohlen, dass sich der Klimaschutzmanager dem Thema Straßenbeleuchtung widmet. Dazu gehören regelmäßige Auswertungen und Veröffentlichungen des Verbrauchs, der Effi- zienzmaßnahmen und der Beteiligung der Stadt Gera an den Einsparerfolgen.
Straßenbeleuchtung. Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung obliegt dem Bauhof der Stadt. Die Energieverbräuche und Übersichten zum Inventar (inkl. Leuchtmitteln) sind im Bauhof vorhanden. Diese Daten werden erho- ben bzw. gepflegt. Die Straßenbeleuchtung der Stadt Frankenberg hat im Jahr 2010 mit etwa 810.000 kWh zum Elektroenergieverbrauch beigetragen (entspr. 478 tCO2/a). Dadurch sind Energie- kosten von 000.000 € angefallen. Das Inventar und die Verbrauchs- und Kostenzahlen zu den mehr als 50 Schaltkreisen liegen der Stadtverwaltung in übersichtlicher Form digital vor (vgl. dazu Anhang Kap. 12.3.6). Im Kapitel 8.3.4 werden gesonderte Ausführungen zur Straßenbeleuchtung gemacht.
Straßenbeleuchtung. Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung sollte auf jeden Fall vorangetrieben werden, denn hier sind erhebliche Energie- und Kosteneinsparpotenziale vorhanden. Darüber hinaus ergeben sich Min- destanforderungen von Seiten des Gesetzgebers (s. dazu sowie zu Details Anhang Kap. 12.3.6). Der Verbrauch pro Einwohner von 53 kWh/(a*EW) (s. Tabelle 12-35) sowie die Kosten je Lichtpunkt von 91 €/(a*Lp) (s. Tabelle 12-36) liegen im durchschnittlichen Bereich, können aber noch deutlich reduziert werden (Zielwert: ~32 kWh/aEW), wenn Einsparmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu fin- den sich Empfehlungen in den folgenden Kapiteln (8.3.4.1ff). Unter Berücksichtigung einer Preissteigerungsrate von 5 % p. a. würden die Betriebskosten im Jahr 2026 bei etwa 000.000 € liegen (konstanter Verbrauch vorausgesetzt). Durch die Realisierung der energetischen Sanierung der Beleuchtungsanlage mit einem geschätztem Energieeinsparpotenzial von 30 % in 15 Jahren (entspr. 240 MWh/a) würden sich die Betriebskosten um ca. 000.000 €/a ver- ringern (siehe Abbildung 8-3). Dies hätte eine Verminderung des CO2-Ausstoßes von ca. 143 t/a zur Folge.16 Im Folgenden sind einige empfohlene Maßnahmen aufgeführt. 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 - ohne energetische Sanierung mit energetischer Sanierung Die Bestandsanalyse jeweils für alle Schaltstellen ermöglicht u. a. eine Einschätzung - der Beleuchtungsqualität, - des Energie- und CO2-Einsparpotenzials und
Straßenbeleuchtung. Die Stadt trägt die Kosten für die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung, soweit sich nicht aus bestehenden Rechtsverhältnissen eine andere Kostenfolge ergibt.
Straßenbeleuchtung. Die im Punkt 7.0 genannten Bestimmungen für die Bestandseinmessung gelten sinngemäß für die Anlagen der Straßenbeleuchtung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Lage- und Höhenpläne in 2-facher Ausfertigung als analoge Bestandspläne im Maßstab 1:500 mit allen neu gebauten Straßenbeleuchtungsanlagen (Plot) einschließlich der vorhandenen Anschlusspunkten (z.B. vorhandene Anlagen, Schaltschränke) zwei Wochen vor der Technischen Abnahme der Bauleitung zu übergeben. Die Bestandsunterlagen sind gemäß den Festlegungen von Punkt 7.0.2 und den im Punkt 7.0.3 „Mindestanforderungen und Kriterien für die CAD-Bearbeitung" genannten Daten-Formaten anzufertigen. Stillgelegte Leitungen, die aus wirtschaftlichen Gründen im Erdreich verbleiben, sind zu dokumentieren. Der Bestandseinmessung der Straßenbeleuchtung ist in je einer separaten Ebene die angrenzende Topografie und ALK zu unterlegen. Die Straßenbeleuchtungsanlagen umfassen Mastfundamente, Maste, Ausleger, Leuchten, Kabel, Kabelverteiler, Ziehschächte, Schaltschränke sowie deren Fundamente und Überspannungen zwischen Gebäuden oder Masten. Die Bestandsunterlagen beinhalten Angaben zu: • Baujahr • Lichtpunkthöhe • Kabeltyp / Verlegetiefe • Masttyp (Mastmittelpunkt mit Koordinaten) • Leuchtentyp • Leuchtmittel (Typ, Hersteller, Wattage) • Schutzrohre (Typ, Nennweite, Verlegetiefe) • Trennstellen im Kabelnetz • Mastaufführungen • Schaltschränke (Mittelpunkt mit Höhe und Koordinaten) • Muffen (Mittelpunkt mit Höhe und Koordinate) • Dämmerungsschalter Allgemeine und sich wiederholende Einzelangaben zu Masten und Leuchten können als Textblock auf dem Bestandsplan vermerkt werden. Die Straßenbeleuchtung ist nach ihrer Rechtsträgerschaft zu unterscheiden und zu kennzeichnen.
Straßenbeleuchtung. Durch Einsatz moderner, hochwertiger LED-Leuchtmittel in der Straßenbeleuchtung kann nicht nur Energie und Geld eingespart, sondern gleichzeitig die Beleuchtungsqualität erhöht werden. Im Gegensatz zu den früheren Generationen dieser Technik sind nicht mehr nur kaltweiße Lampen verfügbar, mittlerweile kann aus einem breiten Spektrum ausgewählt werden, was Bauart und Farbtemperatur anbelangt. Auch die Lichtverschmutzung wird auf- grund des geringen Anteils diffusen Lichts verringert, was sich positiv auf Tier und Mensch auswirkt. Zudem werden die Wartungskosten reduziert, da keine Vorschaltgeräte bzw. Zündhilfen benötigt werden, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Des Weiteren besitzen LED-Lampen eine hohe Lebensdauer und müssen seltener getauscht werden als die meis- ten anderen Leuchtmittel. Die mögliche Energieeinsparung beträgt rund 50 % (siehe 4.1.3). Die genannten Vorteile sind allerdings nur mit qualitativ hochwertigen LED-Lampen zu er- reichen. Wegen der hohen Investitionskosten und der mangelnden Farbqualität der ersten Genera- tionen schrecken viele Gemeinden vor einer Erneuerung der Straßenbeleuchtung zurück. Die hohen Kosten können jedoch durch Contracting-Verträge vermieden werden. Da die Marktgemeinde die Straßenbeleuchtung weder besitzt noch betreibt, sollte mit dem Betrei- ber eine entsprechende Übereinkunft getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird empfohlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Straßenbeleuchtung inkl. Der Umrüstung auf LED-Technik öffentlich auszuschreiben und in der Folge das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen.
Straßenbeleuchtung. W02 Wärmepumpen Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose sind die Klimazonen/Temperaturmessstellen: Weitere Informationen zur Zuordnung der Klimazone/Temperaturmessstelle im Netzgebiet des Netzbetreibers sind im Internet ersichtlich unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx.
Straßenbeleuchtung. Die geplante Straßenbeleuchtung wird im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahnrand-/ Grünstreifen/ Gehwege) des Geltungsbereichs des Plangebietes baulich realisiert. Die Anordnung der Straßenlaternen erfolgt in Anlehnung an die DIN EN 13201 (Teil 01 – 04). In Kurvenbereichen wird der Leuchtenabstand ggf. verringert. Die Leuchtpunkthöhe wird entsprechend der Breite des Straßenraumes ausgelegt. Die Ausführung der Lampentypen und Leuchtmittel erfolgt im Einvernehmen des Erschließungsträgers mit der Stadt Dingelstädt. Evtl. Anforderungen naturschutzrechtlicher Belange sind zu berücksichtigen.