Haushaltsführung. Die einzugemeindende Gemeinde wird sich vom Abschluss des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Eingemeindung aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff GO LSA enthalten, die der Finanzlage der aufnehmenden Stadt Kemberg Nachteile bringen könnten.
Appears in 6 contracts
Samples: Gebietsänderungsvertrag, Gebietsänderungsvertrag, Gebietsänderungsvertrag