Common use of Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung Clause in Contracts

Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung. a. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. b. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden Verhaltensweisen untersagt: i. verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6 mit sich zu führen; ii. Straftaten zu begehen, insbesondere körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben oder mit körperlicher Gewalt zu drohen; iii. den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere der Autogramm- oder Fotosessions, nachhaltig zu stören, sei es durch körperliche Einwirkung, Rufen, Gestikulieren, Hochhalten von Bannern etc.; iv. jegliche Formen von Vandalismus oder mutwilliger Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtungen; v. das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen und Räumen, insbesondere Bühnen- und Backstagebereiche; vi. der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten; vii. ohne Einwilligung des Veranstalters Waren-, Veranstaltungen-, Dienstleistungen jedweder Art anzubieten bzw. hierfür zu werben (inkl. Speisen und Getränke), gleichgültig in welcher Form dies geschieht; auf dem gesamten Veranstaltungsgelände; untersagt ist ferner jede Art von Werbung für politische/religiöse/weltanschauliche Gruppierungen oder Vereinigungen; viii. das Abstellen von Lkw, Kleintransportern/Kleinbussen und Anhängern in unmittelbarer Hallennähe (genehmigungspflichtige/ausgewiesene Parkplätze) während der Dauer der Veranstaltung; ix. die Plakatierung an Zäunen, Mauern, Masten und Bäumen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände; x. Feuerlöschgeräte, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie alle Hinweisschilder auf derartige Einrichtungen dürfen von ihrem Standplatz nicht entfernt, zugehängt oder zugestellt werden; xi. in Betriebnahme von elektrischen Wärmegeräten und/oder offenem Feuer. c. Bei einem Verstoß gegen das Unterlassen einer oder mehrerer der vorstehend aufgezählten Verhaltensweisen ist der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung. a. 7.1. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes Betreibers ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. b. 7.2. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden Verhaltensweisen untersagt: i. : • verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6 6.1. mit sich zu führen; ii. ; • Straftaten zu begehen, insbesondere körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben oder mit körperlicher Gewalt zu drohen; iii. ; • den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere der Autogramm- oder Fotosessions, Veranstaltung nachhaltig zu stören, sei es durch körperliche Einwirkung, Rufen, Gestikulieren, Hochhalten von Bannern etc.; iv. ; • jegliche Formen von Vandalismus oder mutwilliger Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtungen; v. ; • das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen und Räumen, also insbesondere Bühnen- und Backstagebereiche; vi. ; • der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten; vii. ; • ohne Einwilligung des Veranstalters Waren-, Veranstaltungen-, Waren- bzw. Dienstleistungen jedweder Art anzubieten bzw. hierfür zu werben (inkl. Speisen und Getränke), gleichgültig in welcher Form dies geschieht; auf dem gesamten Veranstaltungsgelände; untersagt ist ferner jede Art von Werbung für politische/religiöse/weltanschauliche Gruppierungen oder Vereinigungen; viii. das Abstellen von Lkw, Kleintransportern/Kleintransportern/ Kleinbussen und Anhängern in unmittelbarer Hallennähe (genehmigungspflichtige/ausgewiesene Parkplätze) während der Dauer der Veranstaltung; ix. , es sei denn auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen mit entsprechender Genehmigung • die Plakatierung oder das Bekleben an Zäunen, Mauern, Masten und Bäumen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände; x. Feuerlöschgeräte; • das Entfernen, FeuermelderZuhängen oder Blockieren von Fluchtwegen, Feuerlöschgeräten, Feuermeldern, Hydranten, Rauchklappen, elektrische elektrischen Verteilungs- und Schalttafeln, FernsprechverteilerFernsprechverteilern, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie alle aller Hinweisschilder auf derartige Einrichtungen dürfen von ihrem Standplatz nicht entfernt, zugehängt oder zugestellt werden; xi. in Betriebnahme Einrichtungen; • Inbetriebnahme von elektrischen Wärmegeräten und/oder offenem Feuer. c. 7.3. Bei einem Verstoß gegen das Unterlassen einer eine oder mehrerer mehrere der vorstehend aufgezählten Verhaltensweisen ist Verhaltensregeln sind der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung. a. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. b. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden Verhaltensweisen untersagt: i. : • verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6 mit sich zu führen; ii. ; • Straftaten zu begehen, insbesondere körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben oder mit körperlicher Gewalt zu drohen; iii. ; • den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere der Autogramm- oder Fotosessions, nachhaltig zu stören, sei es durch körperliche Einwirkung, Rufen, Gestikulieren, Hochhalten von Bannern etc.; iv. ; • jegliche Formen von Vandalismus oder mutwilliger Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtungen; v. ; • das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen und Räumen, also insbesondere Bühnen- und Backstagebereiche; vi. ; • der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten; vii. ; • ohne Einwilligung des Veranstalters Waren-, Veranstaltungen-, Waren- bzw. Dienstleistungen jedweder Art anzubieten bzw. hierfür zu werben (inkl. Speisen und Getränke), gleichgültig in welcher Form dies geschieht; auf dem gesamten Veranstaltungsgelände; untersagt ist ferner jede Art von Werbung für politische/religiöse/weltanschauliche Gruppierungen oder Vereinigungen; viii. ; • das Abstellen von Lkw, Kleintransportern/Kleintransportern/ Kleinbussen und Anhängern in unmittelbarer Hallennähe (genehmigungspflichtige/ausgewiesene Parkplätze) Parkplätze A1 - X0, Xxxxxxxxxx Xxxxx 0, 0 und 8) während der Dauer der Veranstaltung; ix. ; • die Plakatierung an Zäunen, Mauern, Masten und Bäumen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände; x. Gelände der Westfalenhallen; • Feuerlöschgeräte, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie alle Hinweisschilder auf derartige Einrichtungen dürfen von ihrem Standplatz nicht entfernt, zugehängt oder zugestellt werden; xi. ; • in Betriebnahme von elektrischen Wärmegeräten und/oder offenem Feuer. c. Bei einem Verstoß gegen das Unterlassen einer oder mehrerer der vorstehend aufgezählten Verhaltensweisen ist der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes der Messehallen Dortmund GmbH berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen