Common use of HEC Services Clause in Contracts

HEC Services. 2.3.1. Aktuell unterstützte Version der Vereinbarten Software und Subskriptionssoftware 2.3.1.1. Der Auftraggeber verwendet eine Version oder ein Release der Vereinbarten Software und/oder Subskriptionssoftware, für die die Softwarepflege und der Benutzersupport aktuell sind, wie im entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Softwareanbieter festgelegt; desgleichen muss es sich bei jeder Installation einschließlich der Erstinstallation der Vereinbarten Software und/oder Subskriptionssoftware in den IT-Umgebungen um eine solche Version handeln. Für Vereinbarte SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware erfolgt dieser Support (in dem in der geltenden Order Form oder dem entsprechenden Nutzungsvertrag enthaltenen Umfang) gemäß den derzeitigen Wartungs-/Pflegephasen für SAP-Software- Releases (siehe xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx). Im Rahmen der Bereitstellung dieses Supports bezieht sich „aktuell“ auf „Mainstream Maintenance“. 2.3.1.2. Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass, wenn es sich bei der von ihm verwendeten Version der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht um eine Version mit aktuellem Softwarepflegevertrag oder nicht um eine unter SAP Enterprise Support (oder einer niedrigeren Supportstufe, falls mit SAP schriftlich vereinbart) für Vereinbarte SAP-Software fallende Version handelt, (i) SAP ggf. nur eingeschränkt Support leisten kann und keinerlei Verantwortung für derartige Einschränkungen übernimmt und (ii) die Service-Level für die Systemverfügbarkeit keine Geltung haben. Während der Laufzeit muss der Auftraggeber möglicherweise Upgrades auf neuere Versionen der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware durchführen, um SAP Enterprise Support beziehen zu können und die Einhaltung der Service-Level für die Systemverfügbarkeit zu ermöglichen; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. Für den Fall, dass die „Mainstream Maintenance“ für die Vereinbarte SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht mehr verfügbar und eine neue Version bzw. ein neues Release der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht verfügbar ist, einigen sich die Parteien in gutem Glauben auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. 2.3.1.3. SAP empfiehlt dem Auftraggeber dringend, die für das Software Lifecycle Management geltenden Best Practices einzuhalten, wie von SAP Active Global Support veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Order Form oder in Abschnitt 3.1 unten festgelegt, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Installation von Subskriptionssoftware und Vereinbarter Software, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT- Umgebung. Falls eine solche Installation Änderungen an der IT-Umgebung des Auftraggebers erfordert, wie in der „System-Setup-Tabelle“ in der Order Form angegeben, werden diese Änderungen in einem Change Request unter Einhaltung des Change-Request-Verfahrens vereinbart.

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Samples: Supplementary Conditions for Sap Hana Enterprise Cloud

HEC Services. 2.3.1. (a) Aktuell unterstützte Version der Vereinbarten Erworbenen Software und Subskriptionssoftware 2.3.1.1. i. Der Auftraggeber verwendet eine Version oder ein Release der Vereinbarten Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware, für die die Softwarepflege und der Benutzersupport aktuell sind, wie im entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Softwareanbieter festgelegt; desgleichen muss es sich bei jeder Installation einschließlich der Erstinstallation der Vereinbarten Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware in den IT-Umgebungen um eine solche Version handeln. Für Vereinbarte Erworbene SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware erfolgt dieser Support (in dem in der geltenden Order Form oder dem entsprechenden Nutzungsvertrag enthaltenen Umfang) gemäß den derzeitigen Wartungs-/Pflegephasen für SAP-Software- Software-Releases (siehe xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx). Im Rahmen der Bereitstellung dieses Supports bezieht sich „aktuell“ auf „Mainstream Maintenance“. 2.3.1.2ii. Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass, wenn es sich bei der von ihm verwendeten Version der Vereinbarten SAP-Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware nicht um eine Version mit aktuellem Softwarepflegevertrag oder nicht um eine unter SAP Enterprise Support (oder einer niedrigeren Supportstufe, falls mit SAP schriftlich vereinbart) für Vereinbarte Erworbene SAP-Software fallende Version handelt, (i) SAP ggf. nur eingeschränkt Support leisten kann und keinerlei Verantwortung für derartige Einschränkungen übernimmt und (ii) die Service-Level für die Systemverfügbarkeit keine Geltung haben. Während der Laufzeit muss der Auftraggeber möglicherweise Upgrades auf neuere Versionen der Vereinbarten Erworbenen SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware durchführen, um SAP Enterprise Support beziehen zu können und die Einhaltung der Service-Level für die Systemverfügbarkeit zu ermöglichen; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. Für den Fall, dass die „Mainstream Maintenance“ für die Vereinbarte Erworbene SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht mehr verfügbar und eine neue Version bzw. ein neues Release der Vereinbarten Erworbenen SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht verfügbar ist, einigen sich die Parteien in gutem Glauben auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. 2.3.1.3xxx. SAP XXX empfiehlt dem Auftraggeber dringend, die für das Software Lifecycle Management geltenden Best Practices einzuhalten, wie von SAP Active Global Support veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Order Form oder in Abschnitt 3.1 unten festgelegt, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Installation von Subskriptionssoftware und Vereinbarter Erworbener Software, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT- IT-Umgebung. Falls eine solche Installation Änderungen an der IT-Umgebung des Auftraggebers erfordert, wie in der „System-System- Setup-Tabelle“ in der Order Form angegeben, werden diese Änderungen in einem Change Request unter Einhaltung des Change-Request-Verfahrens vereinbart. (b) Wartungsarbeiten. SAP führt regelmäßig und planmäßig Wartungsarbeiten zur Pflege der Sicherheitspatch-Ebene des Betriebssystems, Datenbank- und Anwendungspatches, Infrastrukturwartung (Netzwerk, Computer, Speicher) und andere terminierte, proaktive Vorgänge durch. Die Parteien vereinbaren, dass diese Wartungsarbeiten auf der Grundlage der Anforderungen und Ressourcen für ein/e im Voraus zwischen SAP und dem Auftraggeber vereinbarte/s Datum, Uhrzeit und Dauer („Planmäßige Ausfallzeit“) angemessen geplant werden. Falls der Auftraggeber nicht rechtzeitig bei der Planung und/oder Durchführung solcher Wartungsarbeiten wie von SAP empfohlen kooperiert, ist der Auftraggeber für alle Probleme im Cloud Service alleinverantwortlich, (c) Soweit die von SAP bereitgestellte IT-Umgebung Microsoft-Softwareprodukte beinhaltet (z. B. die im Abschnitt „System-Setup-Tabelle“ in der Order Form aufgeführten), stimmt der Auftraggeber der Einhaltung folgender Bedingungen in Bezug auf diese Microsoft-Softwareprodukte zu: i. Der Auftraggeber darf keine Vermerke zum Urheberrecht sowie Marken oder andere Hinweise zu Eigentumsrechten, mit denen die Microsoft-Softwareprodukte versehen sind oder die bei der Verwendung der Microsoft-Softwareprodukte angezeigt werden, entfernen, verändern oder verdecken. ii. Der Auftraggeber darf die Microsoft-Softwareprodukte nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem Maße, wie dies gemäß dem geltenden Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist. iii. Für jegliche Gewährleistungen sowie für Schadenersatzverpflichtung und Rechtsmittel (falls zutreffend) ist ausschließlich SAP – nicht Microsoft oder dessen verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften – verantwortlich. iv. Jeglicher Produktsupport für die Microsoft-Softwareprodukte in der IT-Umgebung wird dem Auftraggeber von SAP – nicht von Microsoft oder dessen verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften – bereitgestellt. v. Alle Rechtstitel und Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der Microsoft-Softwareprodukte haben Microsoft oder dessen Lieferanten inne. Die Microsoft-Softwareprodukte sind urheberrechtlich und durch internationale Abkommen über das Urheberrecht sowie durch weitere Gesetze und Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Aus dem Besitz, der Nutzung oder dem Zugriff auf die Microsoft-Softwareprodukte durch den Auftraggeber kann keine Übertragung von Eigentumsrechten oder Rechten auf geistiges Eigentum an den Microsoft-Softwareprodukten auf den Auftraggeber abgeleitet werden. vi. Bei Prüfungen darf SAP Informationen über den Auftraggeber in Bezug auf die Nutzung der Microsoft-Softwareprodukte gegenüber Microsoft oder dessen verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften offenlegen. vii. Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass die Microsoft-Softwareprodukte nicht fehlertolerant sind, keinen fehler- und unterbrechungsfreien Betrieb garantieren und nicht in Anwendungen oder Situationen verwendet werden dürfen, in denen ein Ausfall dieser Microsoft-Softwareprodukte zu Tod, schweren körperlichen Verletzungen oder schwerem Sach- oder Umweltschaden führen könnte (Nutzung mit hohem Risiko). Beispiele für die Nutzung mit hohem Risiko sind unter anderem: Flugzeuge oder andere Massenverkehrsmittel, Steuerung von Nuklear- oder Chemieanlagen, Lebenserhaltungssysteme, implantierbare medizinische Geräte, Kraftfahrzeuge oder Waffensysteme. Die Nutzung mit hohem Risiko schließt nicht die Nutzung von Microsoft-Softwareprodukten für administrative Zwecke, zum Speichern von Konfigurationsdaten, für Entwicklungs- und/oder Konfigurationswerkzeuge oder andere Nicht-Steuerungsanwendungen ein, deren Ausfall nicht zu Tod, körperlichen Verletzungen oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen würde.

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Samples: Sap Hana Enterprise Cloud Services Agreement

HEC Services. 2.3.1. Aktuell unterstützte Version der Vereinbarten Software und Subskriptionssoftware 2.3.1.1. Der Auftraggeber verwendet eine Version oder ein Release der Vereinbarten Software und/oder Subskriptionssoftware, für die die Softwarepflege und der Benutzersupport aktuell sind, wie im entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Softwareanbieter festgelegt; desgleichen muss es sich bei jeder Installation einschließlich der Erstinstallation der Vereinbarten Software und/oder Subskriptionssoftware in den IT-Umgebungen um eine solche Version handeln. Für Vereinbarte SAP-SAP- Software und/oder Subskriptionssoftware erfolgt dieser Support (in dem in der geltenden Order Form oder dem entsprechenden Nutzungsvertrag enthaltenen Umfang) gemäß den derzeitigen Wartungs-/Pflegephasen Wartungs- /Pflegephasen für SAP-Software- Software-Releases (siehe xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx). Im Rahmen der Bereitstellung dieses Supports bezieht sich „aktuell“ auf „Mainstream Maintenance“. 2.3.1.2. Wenn der Auftraggeber eine Version oder ein Release der Vereinbarten SAP-Software und/oder der Subskriptionssoftware in „Extended Maintenance“ verwendet oder installiert, erklärt sich der Auftraggeber mit einer Erhöhung der Vergütung um 5 % während der Extended-Maintenance-Laufzeit einverstanden, und dass diese Erhöhung separat von und zusätzlich zu jeder in der Order Form festgelegten Erhöhung der Vergütung erfolgt. Darüber hinaus und ungeachtet anderslautender Bestimmungen gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit während der Extended-Maintenance-Laufzeit nicht für den Cloud Service. 2.3.1.3. Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass, wenn es sich bei der von ihm verwendeten Version der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht um eine Version mit aktuellem Softwarepflegevertrag oder nicht um eine unter SAP Enterprise Support (oder einer niedrigeren Supportstufe, falls mit SAP schriftlich vereinbart) für Vereinbarte SAP-Software fallende Version handelt, (i) SAP ggf. nur eingeschränkt Support leisten kann und keinerlei Verantwortung für derartige Einschränkungen übernimmt und (ii) die Service-Level für die Systemverfügbarkeit keine Geltung haben. Während der Laufzeit muss der Auftraggeber möglicherweise Upgrades auf neuere Versionen der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware durchführen, um SAP Enterprise Support beziehen zu können und die Einhaltung der Service-Level für die Systemverfügbarkeit zu ermöglichen; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. Für den Fall, dass die „Mainstream Maintenance“ für die Vereinbarte SAP-SAP- Software und/oder Subskriptionssoftware nicht mehr verfügbar und eine neue Version bzw. ein neues Release der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht verfügbar ist, einigen sich die Parteien in gutem Glauben auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. 2.3.1.32.3.1.4. SAP empfiehlt dem Auftraggeber dringend, die für das Software Lifecycle Management geltenden Best Practices einzuhalten, wie von SAP Active Global Support veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Order Form oder in Abschnitt 3.1 unten festgelegt, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Installation von Subskriptionssoftware und Vereinbarter Software, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT- IT-Umgebung. Falls eine solche Installation Änderungen an der IT-Umgebung des Auftraggebers erfordert, wie in der „System-Setup-Tabelle“ in der Order Form angegeben, werden diese Änderungen in einem Change Request unter Einhaltung des Change-Request-Verfahrens vereinbart.

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Samples: Supplementary Conditions for Sap Hana Enterprise Cloud

HEC Services. 2.3.1. Aktuell unterstützte Version der Vereinbarten Erworbenen Software und Subskriptionssoftware 2.3.1.1. Der Auftraggeber verwendet eine Version oder ein Release der Vereinbarten Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware, für die die Softwarepflege und der Benutzersupport aktuell sind, wie im entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Softwareanbieter festgelegt; desgleichen muss es sich bei jeder Installation einschließlich der Erstinstallation der Vereinbarten Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware in den IT-Umgebungen um eine solche Version handeln. Für Vereinbarte SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware erfolgt dieser Support (in dem in der geltenden Order Form oder dem entsprechenden Nutzungsvertrag enthaltenen Umfang) gemäß den derzeitigen Wartungs-/Pflegephasen für SAP-Software- Releases (siehe xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx). Im Rahmen der Bereitstellung dieses Supports bezieht sich „aktuell“ auf „Mainstream Maintenance“. 2.3.1.2. Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass, wenn es sich bei der von ihm verwendeten Version der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht um eine Version mit aktuellem Softwarepflegevertrag oder nicht um eine unter SAP Enterprise Support (oder einer niedrigeren Supportstufe, falls mit SAP schriftlich vereinbart) für Vereinbarte SAP-Software fallende Version handelt, (i) SAP ggf. nur eingeschränkt Support leisten kann und keinerlei Verantwortung für derartige Einschränkungen übernimmt und (ii) die Service-Level für die Systemverfügbarkeit keine Geltung haben. Während der Laufzeit muss der Auftraggeber möglicherweise Upgrades auf neuere Versionen der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware durchführen, um SAP Enterprise Support beziehen zu können und die Einhaltung der Service-Level für die Systemverfügbarkeit zu ermöglichen; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. Für den Fall, dass die „Mainstream Maintenance“ für die Vereinbarte SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht mehr verfügbar und eine neue Version bzw. ein neues Release der Vereinbarten SAP-Software und/oder Subskriptionssoftware nicht verfügbar ist, einigen sich die Parteien in gutem Glauben auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung; dafür können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. 2.3.1.3. SAP empfiehlt dem Auftraggeber dringend, die für das Software Lifecycle Management geltenden Best Practices einzuhalten, wie von SAP Active Global Support veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Order Form oder in Abschnitt 3.1 unten festgelegt, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Installation von Subskriptionssoftware und Vereinbarter Software, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT- Umgebung. Falls eine solche Installation Änderungen an der IT-Umgebung des Auftraggebers erfordert, wie in der „System-Setup-Tabelle“ in der Order Form angegeben, werden diese Änderungen in einem Change Request unter Einhaltung des Change-Request-Verfahrens vereinbart.

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