Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme eines Primärarztes oder eines Facharztes, wenn die versicherte Person von einem Primärarzt zur Mit-/Weiterbehandlung an diesen überwiesen wurde, ersetzt zu 100 %. Zur ambulanten Kurbehandlung siehe Nr. 3.5.8.1.
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Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme eines Primärarztes oder eines Facharztes, wenn die versicherte Person von einem Primärarzt zur Mit-/Weiterbehandlung an diesen überwiesen wurde, ersetzt - zu 100 %. Zur ambulanten Kurbehandlung siehe Nr. 3.5.8.1.
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