Herausgabe Musterklauseln

Herausgabe. 152 Herausgabe kann insbesondere verlangt werden nach GoA-Recht (§§ 667 2. Alt., 681 Satz 2 BGB; § 684 Satz 1 BGB; §§ 667 2. Alt., 681 Satz 2, 687 Abs. 2 Satz 1 BGB), aus
Herausgabe. Die Gemeinde Ruhpolding ist Herausgeberin der Bürgerkarte. Sie ist berechtigt, Leistungsträger und weitere Stellen zu autorisieren und damit zu beauftragen, die Bürgerkarte herauszugeben („autorisierte Ausgabestellen“). Vertragspartner des Erwerbers ist stets die Ge- meinde Ruhpolding.
Herausgabe. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Auftraggeber herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Xxxxx der Auftrag- nehmer vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
Herausgabe. Nach der Abnahme, spätestens jedoch nach Beendi- gung einer Projektvereinbarung wird der Auftragneh- mer sämtliche Programme (einschließlich Quellprogramme), Dokumentationen, Aufzeichnun- gen, Unterlagen, elektronische Daten und Dateien und sonstige Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Projektvereinbarung entstan- den sind oder die er in diesem Zusammenhang erhal- ten hat, einschließlich sämtlicher Vervielfältigungsstücke, an msg oder an einen von dieser benannten Dritten herausgeben. Ein Zurück- behaltungsrecht steht dem Auftragnehmer hieran nicht zu.
Herausgabe. (1) Die von dem Architekten für den Bauherrn gefertigten und beschafften sowie dem Architekten überlassenen Pläne und Unterlagen sind dem Bauherrn spätestens nach Erbringung der Leistungen auszuhändigen; sie werden Eigentum des Bauherrn.
Herausgabe. Die vom AN für den AG gefertigten und beschafften Pläne und Unterlagen sind dem AG in einfacher Ausfertigung spätestens nach Erbringung der jeweilige Projektstufe auszuhändigen. Sie werden Eigen- tum des AG. Der AN ist verpflichtet, sämtliche vom AG zur Verfügung gestellten Pläne und Unterla- gen spätestens bei Abnahme an diesen zurückzugeben. Darüber hinaus hat der AN auf schriftliches Verlangen des AG den Schriftverkehr mit den Projektbeteiligten herauszugeben. Dem AN steht ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen nicht zu, es sei denn wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Ansprüche.
Herausgabe. Die Vertraulichen Informationen, Kopien hiervon und sonstige Aufzeichnungen hierüber, sei es in schriftlicher, sonstiger körperlicher oder elektronischer Form, sind jederzeit auf schriftliche Aufforderung der offenbarenden Vertragspartei unverzüglich, ohne eine solche jedenfalls bei Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund des Projektes vollständig zurückzugeben. Der Empfänger wird danach die vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt, zum Beispiel in Form daraus gewonnener Ergebnisse, in irgendeiner Form nutzen.
Herausgabe. (1) Die von dem Ingenieur für den Bauherrn gefertigten und beschafften sowie dem Ingenieur überlassenen Pläne und Unterlagen sind dem Bauherrn spätestens nach Erbringung der Leistungen auszuhändigen; sie werden Eigentum des Bauherrn. Ein Zurückbehaltungsrecht des Ingenieurs ist ausgeschlossen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.