Pläne und Unterlagen Musterklauseln

Pläne und Unterlagen. 3.1 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
Pläne und Unterlagen. 3.1. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergl. sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
Pläne und Unterlagen. 3.1 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind Annäherungswerte. Die gültigen Werte stehen in den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
Pläne und Unterlagen. 2.1 Die in Prospekten, im Internet, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 2.2 Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen sowie Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen bleiben stets geistiges Eigentum von SA. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SA erfolgen. 2 Plans and documents 2.1 The details of the weight, dimensions, capacity, price, performance etc. contained in brochures, on the internet, catalogs, in circulars, advertisements, illustrations and price lists etc. are only relevant if reference is expressly made to these in the order confirmation. 2.2 Samples, catalogs, brochures, illustrations, etc. as well as plans, sketches, cost estimates and other technical documents shall always remain the intellectual property of SA. Any utilization, duplication, reproduction, dissemination and handing out to third parties, publication and presentation must only take place with the express consent of SA.
Pläne und Unterlagen. 3.1. Die für die Planung und Kostenvoranschläge vorgegebene Bauweise und die für die Berechnung notwendigen Werte, Pläne, Unterlagen, Abbildungen, Maße und sonstigen technischen Daten sind der MASLEN GmbH vor Auftragserteilung vom Bauführer bestätigt vorzulegen. Kann eine solche Bestätigung nicht erfolgen, sind die vom Vertragspartner angegebenen Werte und Daten für die MASLEN GmbH nicht verbindlich und wird diesfalls anhand von üblichen Werten berechnet. Bei Aufträgen aufgrund von Angaben und Daten, die nicht von der MASLEN GmbH stammen oder von dieser selbst vermessen wurden, übernimmt die MASLEN GmbH keine Haftung für die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Werte. Eine Überprüfung durch die MASLEN GmbH erfolgt nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung.
Pläne und Unterlagen. 3.1 Die in Zeichnungen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbil- dungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preise, Leistungen und dergleichen sind nur an- nähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag aus- drücklich auf sie Bezug genommen ist und diese ausdrücklich als ver- bindlich bezeichnet sind.
Pläne und Unterlagen. 5.1. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und der gleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen einem Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Pläne und Unterlagen. Von uns erstellte und dem Besteller zur Verfügung gestellte Angebote, Projekte und dazugehörige Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Muster, Formen etc. sind unser geistiges Eigentum und dürfen weder elektronisch gespeichert, kopiert noch vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht und auch nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zur Anfertigung eines Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie sind uns nach Aufforderung unverzüglich herauszugeben, sofern und sobald zwischen den Parteien Einverständnis besteht, dass die im Vertrag vereinbarte Bestellung nicht zur Ausführung gelangt.
Pläne und Unterlagen. Die in Katalogen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben (Gewicht, Maße, chemische Analysen, Eigenschaften, …) und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Pläne, Skizzen, Kalkulationen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von GFG unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, usw. .
Pläne und Unterlagen. 1. Die Angaben, die in den, dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen gemacht sind, sind nur annähernd maßgebend und nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.