Angebotsumfang Musterklauseln

Angebotsumfang. 4.1 Die Dienste richten sich an Kunden, die ihren Sitz in einem der Zielländer haben. Da Heidelberg fort- während mit der Weiterentwicklung des Dienste- angebots befasst ist, kann sich die Liste der Zielländer jederzeit erweitern. 4.2 Räumlich stehen die Dienste grundsätzlich in allen Zielländern zur Verfügung, die auf der Webseite xxx.xxxxxxxxxx.xxx jeweils genannt werden. 4.3 Heidelberg stellt dem Kunden für den Zugriff auf Dienste das Kundenportal zur Verfügung, auf dem der Kunde Voreinstellungen verwalten kann („Benutzerkonto“). 4.4 Voraussetzung für die Nutzung der Dienste über den jeweiligen Nutzungszugang ist ein Benutzer- konto, sofern sich nichts anderes aus den Nutzungs- bedingungen ergibt. 4.5 Heidelberg behält sich vor, die Dienste aus Sicher- heitsgründen (z. B. bei Sicherheitslücken) oder sonstigen wichtigen Gründen zu deaktivieren. 4.6 Die Erbringung und der Gebrauch der Dienste können mit Rücksicht auf den aktuellen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die außer- halb des Einflussbereichs von Heidelberg liegen. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit der von Mobilfunkanbietern erbrachten Mobilfunk-Daten- verbindung, des Mobilfunknetzes und des Internet- zugangs. So sind die Dienste räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Mobilfunkanbieter betriebenen Funkstationen beschränkt. Die Nichtverfügbarkeit des Mobilfunk- netzes kann im Einzelfall dazu führen, dass einzelne Dienste nicht zur Verfügung stehen, da der notwendige Datentransfer nicht stattfinden kann. Zudem können sich kurzfristige Kapazitätsengpässe aus Belastungsspitzen der Dienste, der Mobilfunk- und Festnetze sowie des Internets ergeben. Störungen können sich weiter aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen ergeben sowie auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (z. B. Reparatur, Wartung, Software-Updates, Erweite- rungen), die an den Anlagen von Heidelberg oder von vor- und nachgeschalteten Dienstleistern, Content Providern und Netzbetreibern, die für eine ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Dienste erforderlich sind, entstehen. 4.7 Änderungen und Ergänzungen der Nutzungs- bedingungen bleiben vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Kunden wirken oder unter Berück- sichtigung der Interessen von Heidelberg für den Kunden zumutbar sind. Heidelberg behält sich insbesondere vor, jederzeit die Dienste funktional zu erweitern und neue Dienste zu ergänzen sowie die Nutzungsbedingungen e...
Angebotsumfang. Der AUFTRAGGEBER erwartet, dass der LIEFERANT in seinem Angebot die jeweiligen Anfrageunterlagen eindeutig berücksichtigt. Abweichungen gegenüber diesen Anfragedokumenten sind vom LIEFERANTEN deutlich zu kennzeichnen.
Angebotsumfang. 2 4.1 Alle Angebotspreise gelten für das gesamte Projekt ohne Unterschied der Bauteile, der Geschosse, der Grundrissform, der Bautiefen, der Raumgrößen und des Zeitpunktes der Ausführung einschließlich der Nebenleistungen, sofern im LV nichts anderes angeführt ist. Für technische Anlagen versteht sich der Angebotspreis für eine gelieferte, eingebaute, einregulierte und betriebsbereite Anlage mit allem dazu notwendigen Zubehör. Bei Liefergeschäften beinhalten die Angebotspreise die Lieferung „frei Baustelle“, das heißt, jene Stelle, welche von der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) festgelegt wird. Die mit den Preisen abgegoltenen Leistungen des AG umfassen auch ordnungsgemäße Dokumentation mind. jedoch in der vom Bauherrn vorgeschriebenen Form, sodass diese vom AG an den Bauherrn bzw. Nutzer übergeben werden kann. 4.2 Die angebotenen Preise beinhalten alle Leistungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. 4.3 In den vereinbarten Einheitspreispreisen sind insbesondere auch folgende Nebenleistungen enthalten: - Die Vornahme aller von öffentlich-rechtlichen Normen, von Behörden und Versorgungsträgern geforderten Maßnahmen, wie Sicherheitsvorkehrungen, Absicherungen, Vorkehrungen gegen Brand usw. einschließlich der sich aus den Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes ergebenden Maßnahmen; - alle zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlichen Aufwendungen, einschließlich der Forcierungsmaßnahmen; - alle Winterbau- und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, Verunreinigungen und Beschädigungen, Beleuchtung und Beheizung sowie die laufende Beseitigung sämtlicher, von den eigenen Arbeitsleistungen und Arbeiten herrührenden Abfälle sowie Ableitung von Niederschlagswasser usw. dazu gehört auch die Schneeräumung; - sämtliche Kosten für Wasser- und Energieverbrauch, einschließlich der Herstellung und allenfalls Verlegung der notwendigen Anschlüsse; - alle Maßnahmen zur Auffindung und zum Schutz von über die gegenständliche Liegenschaft führenden öffentlichen und privaten Leitungen wie z.B. Wasser, Strom, Kanal, Gas, Fernwärme, Post, Kabel-TV und dgl.; - laufende Baustellenreinigung; - alle in den technischen ÖNORMEN als solche angeführten Nebenleistungen; - Herstellung der verbindlichen Waagrisse am gesamten Gebäude sowie Vorgabe der genauen Höhe für andere Gewerke, sowie deren dauerhafte Aufrechterhaltung während der gesamten Bauzeit; - Beibringung von Prüfzeugnissen, insbesondere auch in Bezug auf Schall- und Wärme...
Angebotsumfang. Der LIEFERANT hat in seinem Angebot die jeweiligen Anfrageunterlagen der Huhn Gruppe zu berück- sichtigt. Abweichungen gegenüber diesen Anfrageunterlagen sind vom LIEFERANTEN deutlich zu kenn- zeichnen.
Angebotsumfang. 9.4.1 Die von uns angebotenen Mustervorlagen stehen in dem Dateityp und der Dateigröße, wie sie im jeweiligen Angebot beschrieben sind, zum Download zur Verfügung. Falls der Download aus von uns zu vertretenden Gründen nicht funktioniert, haben Sie keinen Anspruch auf Lieferung der Mustervorlagen auf eine andere Art als den Download (z.B. per Post) und / oder in irgendeiner anderen Form (z.B. in einem anderen Dateiformat; auf einem körperlichen Datenträger, z.B. auf CD-ROM). 9.4.2 Der Vertrag umfasst ausschließlich die Bereitstellung von in elektronischen Dateien gespeicherten Mustervorlagen zum Download, wie sie in dem von Ihnen ausgewählten Angebot beschrieben sind. Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist und allein in ihre Verantwortung fällt es, ob die erworbenen Dateien und die darin enthaltenen Vorlagen Ihren individuellen Verwendungsabsichten entsprechen. 9.4.3 Die von Ihnen in Form von elektronischen Dateien erworbenen Muster dürfen Sie zu Ihrem eigenen privaten oder gewerblichen Gebrauch speichern, vervielfältigen und bearbeiten. Dies gilt sowohl für die Dateien als auch für die Inhalte, soweit Sie z.B. Ausdrucke anfertigen. Davon ausgenommen ist der Gebrauch der elektronischen Dateien, um identische oder ähnliche Dienste wie unsere auf dem Portal xxx.xxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx anzubieten.
Angebotsumfang. GREEN MOVES vermietet registrierten KUNDEN Fahrzeuge, soweit diese zum gewünschten Zeitpunkt der Anmietung verfügbar sind. Die Fahrzeuge werden bei lokalen Stationen vorge- halten. Eine aktuelle Übersicht aller Fahrzeugstationen sowie der dort jeweils aktuell verfüg- baren Fahrzeuge ist nach Login in der Smartphone-App (nachfolgend „APP“) einsehbar.

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  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Umfang Der Auftragnehmer erstellt und pflegt ein in Form und Struktur standardisiertes, grundschutzkonformes Sicherheitskonzept und weist dem Auftraggeber auf dieser Basis den grundschutzkonformen Betrieb nach (Sicherheitsnachweis). Das Sicherheitskonzept beschreibt die nach IT-Grundschutz-Methodik zusammengefasste Struktur des betrachteten Informationsverbundes sowie die maßgeblichen4 Sicherheitsanforderungen im Zuständig- keitsbereich des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt die dauerhafte Umsetzung der Sicherheitsanforderungen sicher. Zu diesem Zweck prüft er regelmäßig den Umsetzungsstand der Sicherheitsanforderungen und dokumentiert die- sen im Sicherheitsnachweis. Die Betrachtung und Prüfung von Sachverhalten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die über die Leistungen nach Kapitel 2.5 hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Leistungsvereinbarung.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.