Hilfe im Todesfall. Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person im Ausland organisieren wir die Überführung an den ehemaligen Wohnsitz in Österreich. Anstelle der Rückführung in das Heimatland übernehmen wir in Abstimmung mit den Angehörigen die Organisation der Bestattung im Ausland. Kostenübernahme: 100% für die Überführung der sterblichen Überreste. Bei Bestattung im Ausland die Kosten bis zur Höhe der Kosten, die durch eine Überführung in das Heimatland entstanden wären. Geltungsbereich: Weltweit – außerhalb Österreichs
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung
Hilfe im Todesfall. Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person im Ausland organisieren wir die Überführung an den ehemaligen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Österreich. Anstelle der Rückführung in das Heimatland übernehmen wir in Abstimmung mit den Angehörigen die Organisation der Bestattung im Ausland. Kostenübernahme: 100% Pro versichertes Ereignis bis maximal 50.000 Euro für die Überführung der sterblichen Überreste. Überreste zum ehemaligen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) Bei einer Bestattung im Ausland übernehmen wir höchstens die landesüblichen Kosten. Diese Kosten bis zur Höhe der dürfen jene Kosten, die durch eine Überführung in das Heimatland zum ehemaligen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) entstanden wären, nicht überschreiten. Geltungsbereich: Weltweit – - außerhalb Österreichs
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Aktiver Go! Die Unfallversicherung Plus (Auvbp 2021)
Hilfe im Todesfall. Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person im Ausland organisieren wir die Überführung an den ehemaligen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Österreich. Anstelle der Rückführung in das Heimatland übernehmen wir in Abstimmung mit den Angehörigen die Organisation der Bestattung im Ausland. Kostenübernahme: 100% Pro versichertes Ereignis bis maximal 25.000 Euro für die Überführung der sterblichen Überreste. Überreste zum ehemaligen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) Bei einer Bestattung im Ausland übernehmen wir höchstens die landesüblichen Kosten. Diese Kosten bis zur Höhe der dürfen jene Kosten, die durch eine Überführung in das Heimatland zum ehemaligen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) entstanden wären, nicht überschreiten. Geltungsbereich: Weltweit – - außerhalb Österreichs
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Aktiver Go! Die Unfallversicherung Basis (Auvb 2021)