Ersatz von Zahlungsmitteln Musterklauseln

Ersatz von Zahlungsmitteln c. Geraten Sie infolge des Verlusts Ihrer Zahlungsmittel in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist dies nicht bis zum Ende des auf die Schadenmeldung folgenden Werktags möglich, können Sie von uns ein Darlehen in Anspruch nehmen. Dessen Höhe ist auf maximal 3.000 EUR je Schadenfall begrenzt. Das Darlehen ist innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen.
Ersatz von Zahlungsmitteln. 1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Dieb- stahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 0.000 € je Schadensfall in Anspruch nehmen.
Ersatz von Zahlungsmitteln b Geraten Sie auf einer Reise im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden möglich, können Sie ein Darlehen von uns bis zu 1.500 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. c Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, infor- mieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforder- lich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
Ersatz von Zahlungsmitteln. 6.8.5 Geraten Sie auf einer Reise im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir die Verbindung zur ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schaden- meldung folgenden Werktag möglich, können Sie von uns einen Betrag bis zu 1.500 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. Dieser Betrag ist von Ihnen binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen.
Ersatz von Zahlungsmitteln. 1.14 Vermittlung ärztlicher Betreuung
Ersatz von Zahlungsmitteln. Befinden Sie oder eine mitversicherte Person sich während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland durch den Verlust von Reisezahlungsmitteln aufgrund von Diebstahl, Xxxx oder sons- tigem Abhandenkommen, in einer finanziellen Notlage, so stellen wir den Kontakt zur Hausbank der betroffenen Person her. Sofern erforderlich, sind wir bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die betroffene Person behilflich. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir der betroffenen Person einen Betrag bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. Bei finanzieller Notlage mehrerer Personen infolge desselben Ereignisses ist der Betrag von 2.000 Euro die Höchstleistung für alle betroffenen Personen zusammen.
Ersatz von Zahlungsmitteln b) Kommen Sie auf einer Reise im Ausland infolge des Verlusts von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontakt- aufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, können Sie von uns ein Darlehen bis zu 1.500,- Euro je Schadenfall in Anspruch nehmen.
Ersatz von Zahlungsmitteln. Auf einer Auslandsreise geraten versicherte Personen durch den Verlust von Zahlungs- mitteln in eine Notlage. Wir versuchen, Sie mit Ihrer Hausbank in Verbindung zu bringen. Gelingt die Kontaktaufnahme nicht binnen 24 Stunden, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu 0.000 €.
Ersatz von Zahlungsmitteln. Gerät der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellt der Versi- cherer die Verbindung zur Hausbank des Versicherungsnehmers her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann der Versicherungsnehmer ein Darlehen des Versicherers bis zu 1.500 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen.
Ersatz von Zahlungsmitteln. A.3.8.5 Geraten Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine fi- nanzielle Notlage, stellen wir die Verbindung zur Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, können Sie von uns einen Betrag bis zu 1.500 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. Dieser Betrag ist von Ihnen binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. A.3.8.6 Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkei- ten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.