Hinterbliebenenrenten Musterklauseln

Hinterbliebenenrenten. 23 Allgemeines 13 § 24 Berechnungsgrundlagen 13 § 25 Ruhen des Anspruchs bei nachwirkenden Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis 13
Hinterbliebenenrenten. 23 Allgemeines (1) Hinterbliebenenrenten werden an die hinterbliebenen Ehegatten, Kinder und Eltern nach Maß- gabe der folgenden Bestimmungen gezahlt. Dem hinterbliebenen Ehegatten (Witwe bzw. Witwer) steht ein überlebender eingetragener Lebenspartner, der Eheschließung steht die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehescheidung sowie der Aufhebung einer Ehe steht die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleich. Der Wiederverheiratung steht die Begründung einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft gleich. Der Ehezeit sowie der Ehedauer ist die Dauer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichzusetzen. (2) Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat nicht, wer den Tod des Mitglieds vorsätzlich herbeige- führt hat (1) Soweit zur Berechnung der Höhe der Hinterbliebenenrenten auf die Höhe der Mitgliedsrente Bezug genommen wird, ist der Rentenbetrag im Sterbemonat maßgeblich, wenn der Verstor- bene Bezieher von Altersrente war (2) Ansonsten ist der Betrag der Erwerbsminderungsrente maßgeblich, die der Verstorbene erhal- ten hat oder die er erhalten hätte, wenn er am Todestag erwerbsgemindert im Sinne dieser AVB geworden wäre. Für die Berechnung der Witwenrente wird die Zurechnungszeit (§ 16) jedoch nur dann berücksichtigt, wenn die Witwe im Zeitpunkt des Todes 1. das 40. Lebensjahr vollendet hat, 2. ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder erzogen hat oder 3. erwerbsgemindert ist, nicht über Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verfügt und keine Mitgliedsrente bezieht. Im Falle der Nr. 3 wird die Zurechnungszeit nur so lange berücksichtigt, wie die dort genannten Voraussetzungen vorliegen; die Erwerbsminderung ist durch Vorlage des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung oder eines deutschen amtsärztlichen Gutachtens nachzuweisen. (3) Der Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrenten ist durch den Gesamtbetrag der Rentenansprü- che, die der Verstorbene hatte oder gehabt hätte (Mitgliedsrente zuzüglich Familienzulagen), begrenzt. Erforderlichenfalls werden die einzelnen Hinterbliebenenrenten um einen für alle Ren- ten gleichen Faktor gekürzt. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrenten ruht, solange die Hinterbliebenen noch nachwirkende Leis- tungen aus dem Arbeitsverhältnis (sog. „Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Todesfall“ oder vergleich- bare Leistungen) erhalten. (1) Dem Tod eines Mitglieds steht die amtliche Todeserklärung gleich. (2) Ist ein Mitglied verschollen, ...

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  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.