Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informationen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, das Sie unserer Homepage unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx entnehmen oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern können.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informations- system (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko- beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung, bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs- missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge- ner Daten mit dem HIS erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Infor- mationen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO", welches Sie insbesonde- re auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx - Rubrik "Datenschutz" - finden. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haft- pflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche- rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge- nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versi- cherer erfolgen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprü- fung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betref- fen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- det werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- stand der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs.1 b) und f) DSGVO). Eine detaillierte Beschreibu...
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG nutzt ggf. bei der Kfz-Schadenbearbeitung das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Detaillierte Informationen zu HIS finden Sie unter xxxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versi- cherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflicht- versicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten z. B. mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer oder den mitgeteilten behandelnden Ärzten sowie mit Kran- kenhäusern, Pflegeheimen etc. erfolgen. Sofern wir bei unseren Anfragen, z. B. an den Vorversicherer, besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) übermitteln und von uns solche besonderen Daten erhoben werden, holen wir im Einzelfall zuvor Ihre Einwilligung ein.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko- beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmiss- brauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu ent- nehmen Sie bitte den beiliegenden Hinweisen zum HIS. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Schadenbearbei- tung werden Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH übermit- telt (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Informa- tionssystem der Versicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS- Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Versicherungsunterneh- men gesondert informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS- Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten: xxx.xxxxxxx-xxx.xx. Kontaktdaten: informa HIS GmbH Xxxxxxxxxxx Xxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Nähere Datenschutzhinweise zur informa HIS GmbH können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx entnehmen, die wir Ihnen auf Anfrage auch per Post übersenden.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämp- fung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter perso- nenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH finden Sie unter Abschnitt F. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu kön- nen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge- nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfol- gen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Weitere Empfänger können einzelfallbezogen sein: Gerichte und Behörden (wie Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden), Rechtsanwälte, Ärzte, Psychologen, Wirtschaftsauskunfteien, Inkasso- Unternehmen, Datenübermittlungen innerhalb der Unternehmensgruppe (zentrale Kundendatenverwaltung). Eine Übersicht der Empfänger finden Sie unter xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxx.xx/xxx_xxxxx_xxx/xxxxxxxxxxx.xxx Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Übersicht der Empfänger unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxx.xx/xxx_xxxxx_xxx/xxxxxxxxxxx.xxx. Eine Kopie der geeigneten Garantien übermitteln wir Ihnen gerne auf Anfrage. Dauer der Datenspeicherung: Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem UGB, der BAO, dem FM-GwG (Geldwäscheprävention) und § 12 VersVG. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren. Automatisierte Einzelfallentscheidungen: Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheidet der Versicherer vollautomatisiert über die Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf verbindlichen Entgeltregelungen für Heilbehandlungen. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Entscheidung ...
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informa- tionen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grund- lage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, das Sie unserer Homepage unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxx-xxx/xxxxxxxxxxx/ oder xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxx/xxxxx_xxx/xxxxxxxxxxx/ entnehmen oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern können.