Common use of Hinweise Clause in Contracts

Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ hörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ machung ersetzt werden.

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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ Fachbe- hörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ An- schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ Genehmigungs- verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ Entschei- dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ Bekannt- machung ersetzt werden.

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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ hördenFachbehör­ den, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ schrift Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ verfahrens Genehmigungsverfah­ rens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ dung Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ machung Bekanntmachung ersetzt werden.

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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ hördenFachbehör­ den, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ schrift Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ machung ersetzt werden.

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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ hördenFach­ behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu gebenge­ ben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ machung ersetzt werden.

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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ hördenFach- behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ schrift Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ verfahrens Genehmi- gungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ dung Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ machung Bekanntmachung ersetzt werden.

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