Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe hörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt machung ersetzt werden.
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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe Fachbe- hörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An An- schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs Genehmigungs- verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei Entschei- dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt Bekannt- machung ersetzt werden.
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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe hördenFachbehör den, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An schrift Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs verfahrens Genehmigungsverfah rens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei dung Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt machung Bekanntmachung ersetzt werden.
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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe hördenFachbehör den, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An schrift Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt machung ersetzt werden.
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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe hördenFach behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu gebenge ben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt machung ersetzt werden.
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Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe hördenFach- behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An schrift Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs verfahrens Genehmi- gungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei dung Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt machung Bekanntmachung ersetzt werden.
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