Common use of Hinweise Clause in Contracts

Hinweise. Dem Mieter wird von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestellt. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:

Appears in 2 contracts

Samples: www.stw-winsen.de, www.stw-winsen.de

Hinweise. Dem Mieter wird Die Angaben der für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften befassen sich ausschließlich mit möglichen steuerlichen Konsequenzen für den im Verkaufsprospekt genannten Anlegerkreis. Die Erläuterungen richten sich zuerst an natürliche Personen, die ihren Anteil an der Investmentgesellschaft während der gesamten Laufzeit der Beteiligung direkt oder über eine nicht gewerbliche Personengesellschaft im Privatvermögen halten, ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind und mit ihrem weltweiten Einkommen der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Die abweichenden Steuervorschriften für den Anlegerkreis der juristischen Personen, Personengesellschaften oder Stiftungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und ihren Anteil an der Investmentgesellschaft im Betriebsvermögen halten, werden gesondert dargestellt. Die in diesem Abschnitt dargelegten Ausführungen basieren auf der zum Zeitpunkt der Auflegung des Investmentvermögens in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtslage, der aktuellen Rechtsprechung und der veröffentlichten Auffassung der Finanzverwaltung. Die Rechtsgrundlagen können sich während der Laufzeit der Investmentgesellschaft jederzeit ändern, ggf. auch rückwirkend. Die endgültige Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen obliegt der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten, die im Rahmen der Veranlagung, einer steuerlichen Außenprüfung oder ggf. in einem finanzgerichtlichen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangen können. Die folgenden Erläuterungen erheben nicht den Anspruch, sämtliche steuerliche Aspekte zu behandeln, die aufgrund der persönlichen Umstände des einzelnen Anlegers von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltBedeutung sein können und ersetzen daher auf keinen Fall eine vollständige steuerliche Beratung unter Einbeziehung der persönlichen Verhältnisse eines Anlegers. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie Die Qualifikation der Einkünfte erfolgt bei der Investmentgesellschaft unter Berücksichtigung ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft. Die Objektgesellschaft erzielt Überschusseinkünfte in Form von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Gewerbliche Tätigkeiten werden weder von der Investmentgesellschaft noch von der Objektgesellschaft erbracht. Die gewerbliche Prägung, die gemäß § 15 Abs. 3 EStG bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung GmbH & Co. KG im Regelfall anzunehmen ist, wurde für beide Gesellschaften jeweils durch die Erteilung der Geschäftsführungsbefugnis eines Kommanditisten ausgeschlossen. Die Investmentgesellschaft, der entsprechend ihrer Beteiligung rd. 89,896 % der Einkünfte der Objektgesellschaft zugerechnet werden, erzielt ebenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Investmentgesellschaft ist ebenfalls weder originär gewerblich tätig noch gewerblich geprägt. Für die Investmentgesellschaft gelten ebenfalls die allgemeinen steuerlichen Regelungen, da insbesondere das ab dem 01.01.2018 geltenden Investmentsteuergesetz auf Personengesellschaften keine Anwendung findet (insbesondere der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben§ 1 Abs. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw3 Nr. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel2 InvStG). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt Durch die Investmentgesellschaft erzielte Zinserträge werden auf der Vorlage einer gültigen auf Grundlage von § 20 Abs. 8 Satz 1 EStG den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etcEinkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:

Appears in 2 contracts

Samples: www.fondsvermittlung24.de, www.schmidtner-gmbh.de

Hinweise. Dem Mieter wird von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestellt. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere Mit Antragsabgabe gibt der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlichAntragsteller sein Einverständnis, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat dass die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort KV Sachsen im Kundenservice Rahmen der Stadtwerke vorzulegen; Antragsbearbeitung zu den vorgelegten Nachweisen ggf. erforderliche weitere Informationen und er- gänzende Nachweise der jeweils zuständigen Stelle einholen kann, insbesondere bei anderen KVen zu erteilten Genehmigungen oder bei Versand Ärztekammern zu Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbil- dung. Dem Antragsteller ist bei Abgabe bekannt, dass das Einverständnis während des Zugangsmediums eine Kopie laufenden An- tragsverfahrens jederzeit widerrufen werden kann. Die Teilnahme am Vertrag beginnt vorbehaltlich der Dauerkarte Teilnahmebestätigung mit dem Tag der Unter- schrift auf dieser Teilnahmeerklärung. Mit Antragsabgabe bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben und wird verpflichtet, Ände- rungen unverzüglich der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Änderungen im Versorgungsnetz sind der Kassenärztlichen Vereinigung mittels und gemäß Anlage 11 mitzuteilen. Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik Datenschutz. Mit Antragsabgabe erklärt sich der Antragsteller bereit, sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag „PsycheAktiv Sachsen“ zu erfüllen, insbesondere die Mitwirkung und Kooperation innerhalb der etab- lierten Versorgungsverbünde gemäß § 11a Abs. 1 und des ÖPNV oder Bahncard vorab Vertrages. Die Vertragsinhalte – insbe- sondere die Rechte und Pflichten - sind bekannt und werden akzeptiert. Die vertraglichen Regelungen sind auf der Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik Verträge abrufbar. Mit der Antragsabgabe gibt der Antragssteller seine Zustimmung zur Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Praxisanschrift, Telefon/ Faxnummer auf der Homepage der AOK PLUS und der KV Sachsen. Mit der Antragsabgabe erklärt der Antragsteller seine Bereitschaft zur Teilnahme an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft einer Evaluation des Mieters einer gültigen Dauerkarte Vertrages. Stempel des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüftArztpraxis 2 0 . Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne . Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:des teilnehmenden FACHARZTES bzw.

Appears in 1 contract

Samples: www.kvsachsen.de

Hinweise. Dem Mieter Für den Bezug und die Nutzung des VBB-Firmentickets gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif). Für die VBB-Firmentickets wird ein ein- heitlicher Rabatt in Höhe von 5% auf die im geltenden VBB-Tarif enthaltenen Jahres-karten- bzw. Abonnementpreise der VBB-Umweltkarten gewährt. Der Eintritt in den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltTeilnehmerkreis ist jeweils zum 1. eines Monats möglich. Die Meldung muss bis zum 10. Kalendertag des Vormo- nats durch Abgabe eines Bestellscheines mit Bestätigungsvermerk des Unternehmens (ggf. mit beigefügtem Lichtbild) bei der S-Bahn Berlin GmbH erfolgen. Das VBB-Firmenticket wird als VBB-fahrCard (Chipkarte mit elektronischem Fahrschein) ausgegeben. Auf die Chipkarte werden das erforderli- che Lichtbild sowie Vor- und Zuname aufgedruckt. Bei Diebstahl Übergabe oder sonstigem Verlust sowie Zusendung der Chipkarte mit EFS sind im beigefügten Anschreiben die auf dem Chip gespeicherten Daten des Abonnements aufgeführt. Der Kunde hat die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Chipkarten sind Eigentum des vertragsführenden Verkehrsunternehmens. Ist die Kartengültigkeit abgelaufen bzw. eine Änderung des Gel- tungsbereiches und / oder persönlicher Daten erforderlich, wird dem Kunden unaufgefordert oder gemäß Beantragung eine neue Chipkarte mit EFS zugesandt. Der vorzeitige Austritt aus dem Teilnehmerkreis ist nur bei einer vom Mieter Ausscheiden aus dem Unternehmen und in begründeten Ausnahmefällen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises zum letzten Tag eines Kalendermonats möglich. Die Chipkarten mit EFS werden durch das Ver- kehrsunternehmen zum Vertragsende (durch Zeitablauf bzw. Kündigung) gesperrt. Die Chipkarte ist innerhalb von zehn Tagen nach Vertrags- ende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist wird ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR fällig, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere der digitalen Lesbarkeit) vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abge- bucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet. Es gilt das Datum des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium Poststempels. Der nach dem VBB-Tarif zu erstattende Fahr- preis wird unter Verrechnung des anteiligen Rabattes erstattet und auf das Konto des Kunden überwiesen. Für das VBB-Firmenticket sind durch die Kunden die Fahrpreise des jeweils gültigen VBB-Tarifs zu zahlen. Bei Änderungen des VBB-Tarifs werden die Fahrpreise und das Produktangebot an den gültigen VBB-Tarif angepasst. Die S-Bahn Berlin GmbH führt bei den Stadtwerken erwerbenKunden das Inkasso der VBB-Firmenticketentgelte durch und wird die entsprechenden Lastschriften zum 1. Bankarbeitstag des Gültigkeitszeitraums zu Gunsten eines eigenen Xxxxxx einziehen. Die S-Bahn ist berechtigt, bei Widerruf des SEPA-Basislastschriftmandates das VBB-Firmenticket des Kunden fristlos zu kündigen. Für die Kündigung der Einzelverträge gelten die Regelungen des VBB-Tarifs. Änderungen bestehender Abonnements sind nur durch den Kontoinhaber/Vertragsnehmer möglich. Zur Abrechnung der Leistungen im Rahmen der VBB-Firmenticket-Vereinbarung wird zum Preis des VBB-Firmentickets zusätzlich folgende Servicepauschale erhoben: Grundlage für die anzuwendende Preisberechnung ist die abgeschlossene VBB-Firmenticket-Vereinbarung mit dem Unternehmen. Bei einer von eingehenden Rücklastschriften erfolgt eine automatisierte Überleitung in ein 3-stufiges Mahnwesen. Zunächst wird eine Zahlungserinne- rung an die/den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung Firmenticket-Nutzer/innen versandt und zum nächsten 1. des folgenden Monats ein erneuter Bankeinzug vorgenommen (bspw1. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (VermieterwechselMahnstufe). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt Nach Vorliegen einer zweiten Rücklastschrift wird der Vorlage einer gültigen auf Vertrag gekündigt (2. Mahnstufe). Nach nichterfolgter Zahlung wird der Vorgang in ein Inkasso-Verfahren übergeleitet, um den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV offenen Betrag einzuziehen (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc3. Mahnstufe).) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:

Appears in 1 contract

Samples: Neuantrag Änderung Kündigung

Hinweise. Dem Mieter wird von Die Nummerierung, die Auflistung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Zuordnung zu den Stadtwerken Ausbildungsjahren und die zeitlichen Richtwerte basieren auf dem Ausbildungsrahmenplan. Die in der Ausbildungsordnung vorgegeben Zeitwerte sind Richtwerte. Von der zeitlichen Gliederung kann abgewichen werden, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies erfordern. Die farblichen Schattierungen lassen erkennen, welche Ausbildungsinhalte bis zur Zwischenprüfung (1. bis 3. Ausbildungshalbjahr) vermittelt sein müssen und welche bis zur Abschlussprüfung (4. bis 6. Ausbildungshalbjahr). In der rechten Spalte der tabellarischen Übersicht können betriebsspezifische Ausbildungsinhalte eingetragen werden. Auch Angaben über andere Lern- bzw. Ausbildungsorte, zeitlichen Anmerkungen und besondere betriebliche Gegebenheiten können dort aufgeführt werden. Ausbilder*in und Auszubildende*r unterzeichnen den gemeinsam erstellten Ausbildungsplan gleichzeitig mit dem Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsplan ist fester Bestandteil des Berichtsheftes und ist dort zu Beginn der Ausbildung abzuheften. Ausbilder*in und Auszubildende*r kreuzen die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte der Checkliste in einem Gespräch vor den Prüfungen gemeinsam ab und tragen anschließend einen Prüfvermerk auf der letzten Seite ein. Der Ausbildungsplan ist zur Zwischen- und Abschlussprüfung unterschrieben vorzulegen bzw. muss im Berichtsheft abgeheftet sein. Auf Seite 6 ist anzukreuzen, in welchen Produktionsschwerpunkte Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Können im Unternehmen in weniger als zwei Produktionsschwerpunkten Ausbildungsinhalte vermittelt werden, so ist die Vermittlung der Inhalte eines zweiten Schwerpunktes durch Vereinbarung mit einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte und nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle sicherzustellen. Die Mindestzeit für den zweiten erforderlichen Schwerpunkt im Kooperationsbetrieb beträgt 3 Wochen je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltAusbildungsjahr (insgesamt 9 Wochen während der gesamten Ausbildungsdauer). Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter verkürzter Ausbildungsdauer sind alle Ausbildungsinhalte in der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung vermitteln. Betrieblicher Ausbildungsplan (insbesondere zeitliche und sachliche Gliederung der digitalen LesbarkeitBerufsausbildung) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe Anlage zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, DatumBerufsausbildungsvertrag Auszubildende*r: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:  Ausbildungsbetrieb:   anerkannter Ausbilder*in:   Ausbildungsdauer:  

Appears in 1 contract

Samples: www.landwirtschaftskammer.de

Hinweise. Dem Mieter wird von Wenn Sie vor Montage der Messeinrichtung(en) keinen Gaslieferanten mit der Belieferung der jeweiligen Anlage beauftragen und dem Netzbetreiber auch anderweitig kein Lieferant benannt wird, erfolgt die Versorgung mit Gas zum privaten Verbrauch durch den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltörtlichen Grundversorger (§ 36 EnWG) zu dessen veröffentlichten Bedingungen. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere Den Grundversorger für die jeweilige Gemeinde können Sie der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber Internetseite der Stadtwerke geltend machenJena Netze GmbH unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxx-xxxxx.xx entnehmen. Sofern in Anlagen am Netzanschluss Erdgas zu überwiegend gewerblichen Zwecken mit einem voraussichtlichen Verbrauch von mehr als 10.000 kWh entnommen werden soll, tritt ausnahmsweise die Ersatzversorgung mit Energie gemäß § 38 Abs. 1 EnWG durch den Grundversorger ein. Eine nach den gesetzlichen Regelungen und den DVGW-TRGI (DVGW-Technische Regel für Gas- installationen) erstellte Gasinstallation bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gasinstallation auf Dauer. Nach § 13 NDAV ist der Anschlussnehmer für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Die folgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen geben dem Anschlussnehmer Hinweise, wie er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen kann. Dazu gehören u. a. folgende Maßnahmen (siehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 600, Technische Regel für Gasinstallationen, DVGW-TRGI, Anhang 5 c): • jährliche Sichtkontrolle der Gasinstallation • regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein Fachunternehmen (z.B. VIU oder DVGW-zertifiziertes Wartungsunternehmen) • Prüfung der Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitungen und freiverlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen (z. B. VIU) • Ergreifen von Sofortmaßnahmen im Bedarfsfall, z. B. bei Gasgeruch • umgehende Veranlassung der Beseitigung festgestellter Mängel durch ein Fachunternehmen. Ergänzend hierzu sind als weitere Anlagen beigefügt: • DVGW-Flyer „Erdgas mit Sicherheit!“ • DVGW-Flyer „Erdgas Jahres-Check“ Der Anschlussnehmer ist gemäß NDAV § 6 Abs. 3 S. 3 „… berechtigt, die für die Herstellung des Netzanschlusses erforderlichen Erdarbeiten auf seinem Grundstück im Rahmen des technisch Möglichen und nach Vorgaben des Netzbetreibers durchzuführen oder durchführen zu lassen.“ Hierbei ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich Leitungsanlagen durch zuverlässige Fachkräfte unter sachkundiger Aufsicht des ausführenden Unternehmens herzustellen sind. Erdarbeiten im vorgenannten Sinne sind nicht das Verfüllen, Verdichten sowie sonstige technisch anspruchsvolle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erdarbeiten. Der Mietvertrag kann gemäß Schutzstreifen der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden in Betrieb befindlichen Gasleitungen beträgt allseits 1 m (Vermieterwechselin Summe 2 m). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf In diesem dürfen keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werden. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) Leitungsbestand und -betrieb beeinträchtigen oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustandegefährden. Der Mieter hat die Dauerkarte Abstand von Bäumen zu den in Betrieb befindlichen Gasleitungen muss größer 2,5 m betragen und ist in Abhängigkeit von Baumart und durchwurzelbarem Bodenraum so zu wählen, dass diese dauerhaft außerhalb des ÖPNV Wurzelbereiches liegt. Dem Netzbetreiber ist gemäß § 21 NDAV nach vorheriger Benachrichtigung des Anschlussnehmers der Zutritt zum Grundstück zu gewähren, z.B. auch zur Prüfung der technischen Einrichtungen wie Wartungstätigkeiten oder Bahncard entweder bei Abholung Abspüren / Kontrolle des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:Netzanschlusses.

Appears in 1 contract

Samples: Netzanschlussvertrag Gas (Nach Niederdruckanschlussverordnung)

Hinweise. Dem Mieter wird von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltDie Vereinbarung bezieht sich auf künftige Entgeltansprüche der/des Beschäftigten. • Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzli- chen Rentenversicherung (West). Von der Obergrenze sind pauschal versteuerte Beiträge nach § 40 b EStG alter Fassung abzuziehen. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie dem dann verbleibenden steuerfreien Volumen sind Beitragszahlungen des Arbeitgebers für die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente des öffentlichen/ kirchlichen Dienstes vorrangig abzuziehen. Der verbleibende steuerfreie Restbetrag steht für die Entgeltumwandlung zur Verfügung. Die Steuerfreiheit der Beiträge besteht nur bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere Entgeltumwand- lung in einem ersten Dienstverhältnis. Die Beiträge sind bis vier Prozent der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann Beitragsbemessungsgrenze der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerbengesetzlichen Rentenver- sicherung sozialabgabenfrei. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspwdem sozialabgabenfreien Volumen sind Beitragszahlungen des Arbeitgebers für die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente des öffentlichen/kirchlichen Dienstes vor- rangig abzuziehen. durch Beschädigung oder Änderungen an • Der Mindestbeitrag bei der Parkabfertigungs- anlage) erhält Entgeltumwandlung beträgt 1/160stel der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerkensozialrechtlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich1 SGB IV. • Die späteren Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, kann wenn die Beiträge steuerfrei waren. Wurden die Beiträge individuell versteuert, so erfolgt eine Besteuerung des Ertrags- anteils. Für die Leistungen gilt Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber Rentner. • Infolge der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:Entgeltumwandlung

Appears in 1 contract

Samples: www.bvk-zusatzversorgung.de

Hinweise. Dem Mieter (1) Die Inanspruchnahme von erhöhten Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Ge- bäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7 h EStG sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand nach § 11 a EStG an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung der Gemeinde voraus. Entsprechendes gilt für Steuer- begünstigung nach § 10 f EStG bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sa- nierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Gemäß der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 16.04.1998, veröffentlicht im Ministerialblatt der Landesregierung von Xxxxxxxxx-Xxxxx Xx. 0 vom 15.05.1998, S. 131 ff. sind die Richtli- nien über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG – Bescheinigungsrichtlinien – bei der Erteilung der vorgenannten Steuerbescheinigung an- zuwenden. Auf die Besonderheiten der Bescheinigungsrichtlinien wird hingewiesen. Insbe- sondere kann auf der Grundlage dieses Vertrages nicht abgeleitet werden, dass z.B. die ein- zelnen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in steuerrechtlicher Hinsicht be- scheinigungsfähig wären. Auch sind nur die tatsächlichen Aufwendungen steuerrechtlich be- scheinigungsfähig. Hierzu gehört nicht der Wert für die eigene Arbeitsleistung des Eigentü- mers oder der Arbeitsleistung unentgeltlicher Beschäftigter. Für die steuerrechtliche Be- scheinigung von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltAufwendungen ist eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn ohne Belang. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen Das Einkommenssteuerrecht und die Bescheinigungsrichtlinien stellen ausschließ- lich auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte Zeitpunkt des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etcrechtsverbindlichen Abschlusses der Modernisierungs- /Instandsetzungsvereinbarung und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes ab.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:

Appears in 1 contract

Samples: www.bodenheim.de

Hinweise. Mit Antragsabgabe gibt der Antragsteller sein Einverständnis, dass die KV Sachsen im Rahmen der Antragsbearbeitung zu den vorgelegten Nachweisen ggf. erforderliche weitere Informationen und er- gänzende Nachweise der jeweils zuständigen Stelle einholen kann, insbesondere bei anderen KVen zu erteilten Genehmigungen oder bei Ärztekammern zu Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbil- dung. Dem Mieter Antragsteller ist bei Abgabe bekannt, dass das Einverständnis während des laufenden An- tragsverfahrens jederzeit widerrufen werden kann. Die Teilnahme am Vertrag beginnt vorbehaltlich der Teilnahmebestätigung mit Tag der Unterschrift auf dieser Teilnahmeerklärung. Mit Antragsabgabe bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben und wird von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltverpflichtet, Ände- rungen unverzüglich der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie auf der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann Homepage der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an KV Sachsen unter der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machenRubrik Datenschutz. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel)Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass eine Einrichtung nur einmal am Vertrag teilnehmen kann, auch wenn mehrere angestellte Hausärzte die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Für jedes Mitglied einer Einrichtung muss eine gesonderte Teilnahmeerklärung eingereicht werden. Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Anforderungen zur laufenden Fortbildungsverpflichtung und zur Mindestfrequenz entsprechend Anlage 9, Nr. 2 a und 4 des Vertrages „Diabetisches Fußsyn- drom“ von der KV Sachsen jährlich überprüft werden. Mit Antragsabgabe erklärt sich der Antragsteller bereit, sämtliche Verpflichtungen aus dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustandeVertrag „Diabetisches Fußsyndrom“ zu erfüllen. Der Mieter hat Die Vertragsinhalte – insbesondere die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort Rechte und Pflichten - sind bekannt und werden akzeptiert. Die vertraglichen Regelungen sind im Kundenservice Anhang zu diesem Antrag enthalten bzw. auf der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik Verträge abrufbar. Mit der Antragsabgabe gibt der Antragssteller seine Zustimmung zur Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, der Praxisanschrift, der Telefon- und Faxnummer in einem öffentlichen Vertragsarztver- zeichnis auf der Homepage der AOK PLUS und der KV Sachsen. Mit der Antragsabgabe erklärt der Antragsteller seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Evaluation des Zugangsmediums eine Kopie Vertrages. Stempel der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüftDiabetologischen Fußambulanz 2 0 . Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:.

Appears in 1 contract

Samples: Antrag Auf Teilnahme

Hinweise. Dem Mieter wird von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestellt. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Mieter zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere Mit Antragsabgabe gibt der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlichAntragsteller sein Einverständnis, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat dass die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort KV Sachsen im Kundenservice Rahmen der Stadtwerke vorzulegen; Antragsbearbeitung zu den vorgelegten Nachweisen ggf. erforderliche weitere Informationen und er- gänzende Nachweise der jeweils zuständigen Stelle einholen kann, insbesondere bei anderen KVen zu erteilten Genehmigungen oder bei Versand Ärztekammern zu Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbil- dung. Dem Antragsteller ist bei Abgabe bekannt, dass das Einverständnis während des Zugangsmediums eine Kopie laufenden An- tragsverfahrens jederzeit widerrufen werden kann. Die Teilnahme am Vertrag beginnt vorbehaltlich der Dauerkarte Teilnahmebestätigung mit dem Tag der Unter- schrift auf dieser Teilnahmeerklärung. Mit Antragsabgabe bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben und wird verpflichtet, Ände- rungen unverzüglich der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik Datenschutz. Mit Antragsabgabe erklärt sich der Antragsteller bereit, sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag „PsycheAktiv Sachsen“ zu erfüllen, insbesondere die Mitwirkung und Kooperation innerhalb der etab- lierten Versorgungsverbünde gemäß § 11a Abs. 1 und des ÖPNV oder Bahncard vorab Vertrages. Die Vertragsinhalte – insbeson- dere die Rechte und Pflichten - sind bekannt und werden akzeptiert. Die vertraglichen Regelungen sind auf der Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik Verträge abrufbar. Mit der Antragsabgabe gibt der Antragssteller seine Zustimmung zur Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Praxisanschrift, Telefon/ Faxnummer auf der Homepage der AOK PLUS und der KV Sachsen. Mit der Antragsabgabe erklärt der Antragsteller seine Bereitschaft zur Teilnahme an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft einer Evaluation des Mieters einer gültigen Dauerkarte Vertrages. Stempel des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüftArztpraxis 2 0 . Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:.

Appears in 1 contract

Samples: www.kvsachsen.de

Hinweise. Dem Mieter Die Wertentwicklung des Wertpapier-Sparvertrags hängt von der zukünftigen Marktentwicklung ab. Die ebase kann dem Kunden nicht die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages zusagen. Die Provisionszahlungen gemäß Punkt „Sparzielsumme, Kostenvorausbelastung gemäß § 304 KAGB/Provisionen“ dieser Sonderregelungen für den Wertpapier-Sparvertrag mindern den zur An- lage kommenden Sparbetrag. Die Sonderregelungen für den Überlaufplan mit einem oder mehreren Zielfonds gelten in Ergänzung zu den Regelungen für die Geschäftsbeziehung mit der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend die Bank genannt) und den Regelungen für das Investmentdepot bei der ebase. Der Kunde kann im Investmentdepot mit einem separaten Auftrag (Formular „Auftrag zur Einrichtung eines Überlaufplans für ein Investmentdepot bei der ebase“) die ebase mit der Einrichtung eines Überlaufplans beauftragen. Zusätz- lich beauftragt der Kunde mit diesem Formular die ebase, im Wege des Kom- missionsgeschäfts Fondsanteile in Höhe des Sparbetrags/der Einmalanlage des vom Kunden festgelegten Quellfonds bei Investmentfonds zum Anteilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen) zu erwerben. Der Anlagebetrag im ausgewählten Quellfonds bei ETFs wird zum Marktpreis (= Kaufkurs des Mar- ket-Makers) zzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts angelegt. Der vom Kunden erteilte Auftrag ist bis zu einem – aus Beweisgründen möglichst schriftlichen, mindestens in Textform abzugebenden – Widerruf gültig. Des Weiteren beauftragt der Kunde die ebase, bei Überschreitung der vom Kunden festgesetzten Überlaufgrenze im Quellfonds um mehr als 50,00 Euro (Überlaufbetrag), Fondsanteile in Höhe des Überlaufbetrags in einen bzw. in bis zu zehn von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium zur Verfügung gestelltihm ausgewählte Zielfonds gemäß der jeweils von ihm ange- gebenen prozentualen Gewichtung automatisch umzuschichten. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der pro- zentualen Gewichtung dürfen 10 % pro Zielfonds nicht unterschritten werden. Die Umschichtung in den Zielfonds, d. h. der Verkauf des Quellfonds erfolgt bei Investmentfonds zum Rücknahmepreis (Anteilwert ggf. abzgl. Rücknahmepro- visionen) und der Kauf des ausgewählten Zielfonds erfolgt bei Investmentfonds zum Anteilpreis (Anteilwert ggfs. zzgl. Vertriebsprovision). Die Umschichtung in den Zielfonds, d. h. der Verkauf des Quellfonds erfolgt bei ETFs zum Marktpreis (= Verkaufskurs des Market-Makers) abzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts und der Kauf des ausgewählten Zielfonds erfolgt bei ETFs zum Marktpreis (Kaufkurs des Market-Makers) zzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts. Sofern die Vertriebsprovision des Zielfonds höher ist als die Vertriebsprovision des Quellfonds, wird der Differenzbetrag zwischen den unterschiedlichen Vertriebs- provisionen berechnet und bei den Umschichtungen abgerechnet. Sofern die Vertriebsprovision des Zielfonds niedriger ist als die Vertriebsprovision des Quellfonds, wird der Differenzbetrag zwischen den unterschiedlichen Vertriebs- provisionen nicht erstattet. Soweit keine gegenteilige Weisung des Kunden vorliegt, erfolgt die Umschich- tung in den bzw. die Zielfonds per automatisiertem Verfahren, d. h., die ebase hat keinen Ermessensspielraum und der Kunde hat keine weitere bzw. zusätzli- che Weisung erteilt. Bei den Umschichtungen werden in keinem Fall die persön- lichen und finanziellen Gegebenheiten des Kunden, steuerliche Erwägungen sowie bei einer vom Mieter Verhältnisse der Kapitalmärkte berücksichtigt. Die maximale Vertriebsprovision des jeweiligen Fonds entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds an- gegebenen maximal gültigen Ausgabeaufschlags. Bei Einzahlungen, die auf einen Quellfonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs aus von der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsge- sellschaft zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung Gründen (insbesondere z. B. Sperre am Investmentdepot, Fonds- sperre, Aussetzung der digitalen LesbarkeitAnteilrücknahme) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlichnicht erworben werden kann, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machenvom Kunden beauftragte Überlaufplan nicht mehr durchgeführt werden und wird automatisch beendet. Der Mietvertrag kann gemäß Kunde muss der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker ebase einen neuen Auftrag zur Einrichtung eines Überlaufplans mit einem oder mehreren Zielfonds erteilen. Umschichtungen, die aus einem Quellfonds erfolgen sollen, der zum Zeitpunkt der Umschichtung aus von der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsge- sellschaft zu vertretenden Gründen (z. B. Sperre am Investmentdepot, Fonds- sperre, Aussetzung der Anteilrücknahme) nicht veräußert werden kann, können nicht durchgeführt werden. Der vom Kunden beauftragte Überlaufplan wird au- tomatisch beendet. Der Kunde muss der ebase einen neuen Auftrag zur Anlage eines Überlaufplans erteilen. Bei Umschichtungen, die auf einen neuen Betreiber Zielfonds erfolgen, der Parkierungsanlage übertragen zum Zeitpunkt der Umschichtung aus von der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesell- schaft zu vertretenden Gründen (z. B. Sperre am Investmentdepot, Fonds- sperre, Aussetzung der Anteilrücknahme) nicht erworben werden (Vermieterwechsel)kann, kann der vom Kunden beauftragte Überlaufplan nicht mehr durchgeführt werden und wird automatisch beendet. Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt Kunde muss der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etcebase einen neuen Auftrag zur Einrichtung eines Überlaufplans mit einem oder mehreren Zielfonds erteilen.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort im Kundenservice der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand des Zugangsmediums eine Kopie der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken in regelmäßigen Abständen überprüft. Ort, Datum: Sofern dieser Vertrag über das Online-System von den Stadtwerken abgeschlossen wurde, ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:

Appears in 1 contract

Samples: www.fondsclever.de

Hinweise. Dem Mieter wird von den Stadtwerken je gemietetem Stellplatz ein Zugangsmedium Nach §2 GOÄ/§ 12 Berufsordnung f. Ärzt*innen in Hessen muss die Vereinbarung vor Erbrin- gung der Leistung ausgehandelt werden und auch die Einkommensverhältnisse des/der Betroffenen berücksichtigen. Aushandeln bedeutet, dass der Abschluss der Honorarvereinbarung als solcher und deren Inhalt zur Verfügung gestellternsthaften Disposition der vertragsschließenden Parteien gestellt werden muss. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei Ein „Feilschen“ ist nicht erforderlich. Sie müssen die Honorarvereinbarung individuell mit dem Zahlungspflichtigen treffen, d. h. der behandelten Person Ihre besonderen Überlegungen darlegen, warum Sie vom Leitbild der GOÄ mit dem dort genannten unterschiedlichen Gebührenrahmen abweichen. Für die Ermittlung der zulässigen Höchstgrenze einer vom Mieter ärztlichen Honorarvereinbarung ist laut Rechtsprechung der Grundsatz der Marktüblichkeit heranzuziehen. Eine Delegation des Abschlusses der Honorarvereinbarung an Mitarbeiter ist nicht zulässig. Die persönliche Besprechung sollte zu vertretenden Funktionsbeeinträchti- gung (insbesondere der digitalen Lesbarkeit) des Zugangsmediums kann der Mieter kostenpflichtig (25,- €) ein Ersatzmedium bei den Stadtwerken erwerben. Bei einer von den Stadtwerken zu vertreten- den Funktionsbeeinträchtigung (bspw. durch Beschädigung oder Änderungen an der Parkabfertigungs- anlage) erhält der Mieter kostenlosen Ersatz von den Stadtwerken. Ist gar kein Zugangsmedium mehr erforderlich, kann der Mieter hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegenüber der Stadtwerke geltend machen. Der Mietvertrag kann gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen für Dauerparker auf einen neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen Beweiszwecken kurz dokumentiert werden (Vermieterwechsel). Der Dauermietvertrag über o. g. Stellplätze kommt unter dem Vorbehalt der Vorlage einer gültigen auf den Mieter ausgestellten Dauerkarte des ÖPNV (HVV-Proficard, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis, etc.) oder Bahncard (siehe zum Vertragsschluss auch Ziffer B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerparker) zustande. Der Mieter hat die Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard entweder bei Abholung des Zugangsmediums vor Ort dies kann z.B. im Kundenservice obigen Auftragsdokument geschehen. In der Stadtwerke vorzulegen; oder bei Versand Vereinbarung selbst wäre diese Dokumention unzulässig. wird nach persönlicher Absprache folgende Vereinbarung gem. § 2 GOÄ geschlossen: Für die Erstellung des Zugangsmediums eine ärztlichen Berichts nach § 7 Muster AVB- BU für die GOÄ – Leistungsbeschreibung Nr. 80 Schriftliche gutachtliche Äußerung wird ein Steigerungssatz von 00,00 zugrundegelegt. Das Honorar beträgt daher voraussichtlich: 00,00 € und wird wie folgt ermittelt: 0,0582873 € ( Aktueller Punktwert nach GOÄ) * 300 (Punktzahl nach Nr. 80 GOÄ) Zif. 95 Schreibgebühr je angefangene DIN A4 Seite Zif 96 Schreibgebühr je Kopie sind zusätzlich zu vergüten Eine Erstattung der Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard vorab an die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxxx) per E-Mail oder Brief zu über- mitteln Die Inhaberschaft des Mieters einer gültigen Dauerkarte des ÖPNV oder Bahncard wird von den Stadtwerken Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in regelmäßigen Abständen überprüftvollem Umfang gewährleistet. Ort, Datum, Unterschriften wird nach persönlicher Absprache folgende Vereinbarung gem. § 2 GOÄ geschlossen: Sofern dieser Vertrag über Für die Erstellung des ärztlichen Berichts nach § 7 Muster AVB- BU für die Pfefferminzia Versicherung GOÄ – Leistungsbeschreibung 85 Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das Online-System gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung wird ein Steigerungssatz von den Stadtwerken abgeschlossen wurde00,00 zugrundegelegt. Das Honorar beträgt daher voraussichtlich: 0,0582873 € (aktueller Punktwert nach GOÄ)*500 (Punktzahl nach Nr. 85 GOÄ ) Zif 95 Schreibgebühr je angefangene DIN A4 Seite, derzeit 3,50 Euro Zif 96 Schreibgebühr je Kopie derzeit 0,17 Euro sind zusätzlich zu vergüten Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist er ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig. Sofern der Mieter von den Stadtwerken ein Vertragsangebot über einen Stellplatzmietvertrag über deren Online-System anfordert, gelten die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen:möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet.

Appears in 1 contract

Samples: steinbach-ra.de