Hinzufügen der METRO FS Karte Musterklauseln

Hinzufügen der METRO FS Karte. Sie können die METRO FS Karte zur Wallet hinzufügen, indem Sie den Anweisungen des Wallet-Anbieters folgen. Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit nach Ausübung ordnungsgemäßen Ermessens bestimmte METRO FS Karten oder Konten von der Nutzung der Wallets auszuschließen. Wenn Sie die METRO FS Karte zur Wallet hinzufügen, können Sie die Karte für Transaktionen verwenden, bei denen die Wallet akzeptiert wird. Die Wallet wird möglicherweise nicht an allen Orten akzeptiert, an denen Ihre Karte akzeptiert wird. Die anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zahlungsdiensterahmenvertrag, welche der Nutzung Ihrer METRO FS Karte zu Grunde liegen ändern sich bei Hinzufügen der METRO FS Karte in die Wallet nicht. Die Wallet bietet Ihnen lediglich eine andere Möglichkeit mit der METRO FS Karte einzukaufen. Alle für Ihre METRO FS Karte geltenden Zinsen, Gebühren und Kosten sind auch anwendbar, wenn Sie die Wallet für den Zugriff auf Ihre METRO FS Karte nutzen. Die Bank berechnet Ihnen keine zusätzlichen Gebühren für das Hinzufügen Ihrer METRO FS Karte in die Wallet oder die Verwendung Ihrer METRO FS Karte in der Wallet. Der Wallet-Anbieter und andere Dritte wie z.B. Mobilfunkunternehmen oder Anbieter von Datendiensten können Ihnen möglicherweise Gebühren in Rechnung stellen. Die Bank ist nicht der Anbieter der Wallet und ist für die Bereitstellung sowie Aufrechterhaltung des Wallet-Services an Sie nicht verantwortlich. Wir sind nur für das sichere Zurverfügungstellen von Informationen und Daten an den Wallet-Anbieter verantwortlich, um die Verwendung der Karte in der Wallet zu ermöglichen. Wir sind weder für einen Ausfall der Wallet noch für die Unmöglichkeit, die Wallet für eine Transaktion zu nutzen, verantwortlich. Ferner haften wir auch nicht für die Erfüllung oder Nichterfüllung von Leistungen des Wallet-Anbieters oder anderer Dritter in Bezug auf die Nutzung der Wallet. Zur Entfernung einer METRO FS Karte aus der Wallet müssen Sie sich direkt an den Wallet- Anbieter wenden. Wir können Ihre METRO FS Karte in der Wallet jederzeit für Kartentransaktionen sperren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.