Hochschulartübergreifende Vereinbarungen. Die Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung wird in bilateralen Hochschulverträgen (HV) operationalisiert, die zwischen den Hochschulen und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) abgeschlossen werden. Hochschulartübergreifend wird Folgendes vereinbart: