Systementwicklung Musterklauseln

Systementwicklung. Das Land wird mit Unterstützung durch externe Beratung und im Benehmen mit den Hochschulen eine Konzeption zur Gestaltung der wechselseitigen Beziehungen zwischen Land und Hochschulen (Hochschulsteuerung/Hochschulcontrolling) entwickeln und in einem gestuften Verfahren bis 12/2005 einführen. Die Hochschule wird diese Aktivitäten unterstützen und die Schnittstellen zum hochschulin- ternen Controlling zeitgerecht konfigurieren. In diesem Zusammenhang wird das Ministerium in Ab- stimmung mit der Hochschule für die Bereiche Lehre und Studium, Forschung und Qualitätsentwick- lung bis zum 31.03.2004 ein outputorientiertes Kennzahlenset erarbeiten. Die Hochschule wird dem Ministerium die hierfür erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Das Modell für eine leistungsorientierte Verteilung von Finanzmittel an die Hochschulen soll in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur von Hochschulen und Ministerium entwickelt werden. Das Ministerium wird dazu externen Sachverstand beiziehen. Die Hochschule wird die Entwicklung des Modells aktiv unterstützen.
Systementwicklung. Die Plattform von itslearning basiert auf branchenüblichen Technologien namhafter Anbieter, darunter Microsoft, Linux, Dell, Fujitsu, Amazon, CloudFlare, F5 und Cisco. Systeme werden regelmäßig auf die neueste Version gepatcht, um sicherzustellen, dass die neuesten Sicherheitsverbesserungen angewendet werden. Die Plattform wird mehrmals pro Quartal allgemein aktualisiert und Bug-Fixes werden nach strengen Qualitätskontrollen rasch veröffentlicht, abhängig von ihrer Priorität. itslearning verfügt über Maßnahmen, um das Risiko von neuem Code in der Plattform abzuschwächen, der die Sicherheit oder die Integrität der Kundendienste und der verarbeiteten personenbezogenen Daten herabsetzen könnte. Zu diesen Maßnahmen gehören: • Regelmäßige Schulung des Personals • Code-Überprüfung durch Sicherheitsarchitekten • QA-Prozesse, in denen Änderungen vor der Umsetzung streng geprüft werden. Vor der Zusammenarbeit mit neuen Sub-Verarbeitern führt itslearning eine Überprüfung der Sicherheits- und Datenschutzpraktiken der Sub-Verarbeiter durch, um sicher zu stellen, dass ihr Sicherheits- und Datenschutzniveau für ihren Datenzugriff sowie für den von ihnen bereit gestellten Dienstumfang angemessen ist. itslearning führt auch für bestehende Sub-Verarbeiter regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der Praktiken und der bereit gestellten Dienste durch. Stand: 28.03.2020 / Quelle: xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxx/ itslearning verwendet die Dienste von Drittanbietern zur Unterstützung der Bereitstellung des angebotenen Dienstes (wie im Vertrag zur Auftragsverarbeitung definiert): Sub-Verarbeiter Land Dienst Daten und Verarbeitung Amazon AWS Germany, Ireland, France Hosting Datenbank itslearning LMS sowie Applikationen und Dateien USIT (University Center for Information Technology) Norway Hosting Datenbank itslearning LMS sowie Applikationen und Dateien Proact IT Norge AS Norway Hosting Speichermanagement für USIT Cloudflare EU Hosting DDOS-Schutz Lunaweb Ltd. Germany Hosting Zur Konvertierung in PDF-Format bei Druckvorgängen aus dem LMS heraus. Temporäre Speicherung während des Konvertierungsprozesses. Dauerhafte Speicherung auf AWS. Ziggeo EU Video recorder/player Erstellung und Abspielen von Videos. Temporäre Speicherung während des Erstellungsprozesses. Dauerhafte Speicherung auf AWS.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.