Honorar für Besondere Leistungen und Änderungsleistungen. 6.2.1 Die Besonderen Leistungen nach § 3.10 des Vertrages werden ohne Nebenkosten wie folgt honoriert: Leistungsphasen Kurzbezeichnung der Besonderen Leistung v. H. des Grundhonorars EUR netto pauschal Zielfindungsphase: Leistungsphase 1: Bestandsaufnahme Leistungsphase 2: Leistungsphase 3: Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten Leistungsphase 4: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/101.0 Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume – archgeb 1 (21117) *) Es kann für Umbau und Modernisierung sowie für Instandhaltung und Instandsetzung nur ein Zuschlag vereinbart werden. Maßgebend ist der Schwerpunkt der durchzuführenden Leistung. **) Ist kein Prozentsatz eingetragen, gilt für Umbau und Modernisierung ab der Honorarzone III 20 % Zuschlag als vereinbart. ***) Ist kein Prozentsatz eingetragen beträgt der Zuschlag bei Instandhaltung und Instandsetzung 0 %. Leistungsphase 6: Leistungsphase 7: Leistungsphase 8: Leistungsphase 9: Das vereinbarte Honorar ist einzutragen. Ist nichts eingetragen, ist das Honorar für die Besonderen Leistungen nach § 3.10 des Vertrages mit dem Honorar nach § 6.1 des Vertrages abgegolten, außer eine Vertragspartei kann das Vorliegen eines gegenteiligen Vertragswillens beider Vertragsparteien bei Vertragsabschluss beweisen. Kommen Leistungen i. S. des § 3.10 des Vertrages nach Vertragsabschluss hinzu, bestimmt sich das Honorar nach den Grundlagen dieses Vertrages, hilfsweise nach § 632 BGB.
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Honorar für Besondere Leistungen und Änderungsleistungen. 6.2.1 Die Besonderen Leistungen nach § 3.10 des Vertrages werden ohne Nebenkosten wie folgt honoriert: Leistungsphasen Kurzbezeichnung der Besonderen Leistung v. H. des Grundhonorars EUR netto pauschal Zielfindungsphase: Leistungsphase 1: Bestandsaufnahme Leistungsphase 2: Leistungsphase 3: Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten - Beraten des AG, Mitwirken bei Förderverfahren Leistungsphase 4: - Brandschutzkonzept /-nachweis Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/101.0 Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume – archgeb 1 (21117) *) Es kann für Umbau und Modernisierung sowie für Instandhaltung und Instandsetzung nur ein Zuschlag vereinbart werden. Maßgebend ist der Schwerpunkt der durchzuführenden Leistung. **) Ist kein Prozentsatz eingetragen, gilt für Umbau und Modernisierung ab der Honorarzone III 20 % Zuschlag als vereinbart. ***) Ist kein Prozentsatz eingetragen beträgt der Zuschlag bei Instandhaltung und Instandsetzung 0 %. Leistungsphase 6: Leistungsphase 7: Leistungsphase 8: - Verwendugnsnachweis der Fördermittel Leistungsphase 9: Das vereinbarte Honorar ist einzutragen. Ist nichts eingetragen, ist das Honorar für die Besonderen Leistungen nach § 3.10 des Vertrages mit dem Honorar nach § 6.1 des Vertrages abgegolten, außer eine Vertragspartei kann das Vorliegen eines gegenteiligen Vertragswillens beider Vertragsparteien bei Vertragsabschluss beweisen. Kommen Leistungen i. S. des § 3.10 des Vertrages nach Vertragsabschluss hinzu, bestimmt sich das Honorar nach den Grundlagen dieses Vertrages, hilfsweise nach § 632 BGB.
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