Honorarangebot Musterklauseln

Honorarangebot. Den Angeboten ist ein begründetes Honorarangebot unter Beachtung der preisrechtli- chen Anforderungen der HOAI. Die Vergütung der Planung wird als Berechnungshonorar vereinbart. Maßgeblich für das Honorar ist demnach die Kostenberechnung, sofern diese nicht vorliegt, die Kos- tenschätzung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI. Um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind die in der Leistungsbe- schreibung angegebenen anrechenbaren Kosten der benannten Kostengruppen zu- grunde zu legen. Eine Bestimmung der Honorarzone ist durch den Bieter vorzunehmen und zu begrün- den. Das Honorarangebot muss Auskunft darüber gegeben, wie hoch der vom Bieter für angemessen erachtete Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag angesetzt wird. Hält der Bieter es nicht für nötig, dass alle Grundleistungen einer Leistungsphase über- tragen werden und ist daher die Vereinbarung eines anteiligen Honorars gem. § 8 Abs. 2 HOAI zulässig, muss im Rahmen der Begründung dargelegt werden, welche Grund- leistungen nicht übertragen werden müssen, ohne dass der zu erzielende Planungser- folg gefährdet würde. Gleichfalls ist eine Bewertung der nicht zu übertragenen Grund- leistungen anhand der einschlägigen Tabellen vorzunehmen. Weiterhin sind für den Fall, dass im Rahmen der Planung unvorhergesehen Besondere Leistungen gem. § 3 Abs. 3 HOAI anfallen sollen, Stundensätze für • den Projektleiter • sonstige Architekten oder Ingenieure • sowie weitere technische Mitarbeiter anzubieten. Diese angebotenen Stundensätze werden vom Auftraggeber im Rahmen der Angebotswertung jeweils mit einem fiktiven Vordersatz von 20 Stunden multipli- ziert, um diese in einem angemessenen Verhältnis in die Preiswertung einzubeziehen. Nebenkosten sind gem. § 14 Abs. 3 HOAI pauschal i. H. eines anzugebenden Prozent- satzes des Honorars anzubieten. Auf das sich so ergebene Honorar ist der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mehrwertsteuersatz aufzuschlagen. Die Übereinstimmung mit den Vorgaben der HOAI wird in Zweifelsfällen im Rahmen der Verhandlungen diskutiert werden. Für den Fall, dass der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt wird, wird den Bietern die Gelegenheit eingeräumt, ihre Folge- angebote zu ändern, insbesondere an die preisrechtlichen Vorschriften der HOAI an- zupassen. Auf ein Angebot, welches den preisrechtlichen Vorschriften der HOAI nicht entspricht, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Solche Angebote werden ausgeschlossen.
Honorarangebot. Das Angebot mit der niedrigsten zulässigen Honorarsumme (inkl. Mehrwertsteuer) er- hält die höchste Bewertung von 10 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches das Angebot mit der niedrigsten zulässigen Honorar- summe (inkl. Mehrwertsteuer) um das 1,5-fache übersteigt sowie jedes noch höhere Angebot, erhalten 0 Punkte. Angebote mit Honorarsummen (inkl. Mehrwertsteuer) zwischen diesen beiden Werten, werden durch lineare Interpolation bewertet. Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bewertung = maxPunktzahl * (1,5 * minHonorar – aktHonorar) / minHonorar Erläuterung: maxPunktzahl = maximal mögliche Punktzahl = 10 Punkte minHonorar = Angebot mit der niedrigsten zulässigen Honorarsumme (inkl. Mehrwertsteuer) aktHonorar = Honorarsumme (inkl. Mehrwertsteuer) des zu bewertenden Ange- bots Die sich ergebende Bewertung wird anschließend mit der vorgesehenen Gewichtung von 40 % für die Lose 1 und 3 bzw. 50 % für das Los 2 multipliziert. Maximal können demnach 400 Bewertungspunkte für die Lose 1 und 3 bzw. 500 Bewertungspunkte für das Los 2 erreicht werden.
Honorarangebot. Bei Einladungsverfahren und offenen/selektiven Verfahren wird eine rechtsgültig unterzeichnete Xxxxxxxxxxxxxx verlangt. Die Offerte muss vollständig ausgefüllt sein. Die ausgeschriebenen Leistungen dürfen nicht verändert werden, Varianten und Optionen sind separat zu offerieren. Die Erstellung und Einreichung der Offerte wird nicht vergütet. Mit der Abgabe der Honorarofferte (respektive mit der Teilnahme am Planungswettbewerb) erklären sich die Planenden mit der KBOB-Vertragsvorlage für Planerleistungen inkl. den Besonderen Bedingungen zu Planungsaufträgen HBA Gossau einverstanden. Private Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.