Honorararten. Werden die AGB Planung vereinbart, so gelten für die Honorararten folgende Definitionen: - Selbstkostenerstattungshonorar ist das für eine bestimmte Zeiteinheit (im Zweifelsfall für eine Stunde zu 60 Minuten) je Leistungsgruppe angegebene Honorar. Dabei wird zwischen 4 Leistungsgruppen unterschieden (1. Baumeister, 2. gehobene Fachkraft, 3. Fachkraft, 4. Gehilfen). Bei der Abrechnung ist der jeweilige Stundensatz mit den erbrachten Zeiteinheiten zu multiplizieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber mit dem Überschreiten eines geschätzten Stundenaufwands auf die Überschreitung hinzuweisen. - Einheitspreishonorar ist das für eine bestimmte Einheit (zB Bauwerksgröße) angegebene Honorar. Bei der Abrechnung ist der jeweilige Einheitssatz mit den erbrachten Einheiten zu multiplizieren. - Pauschalhonorar ist das für den vereinbarten Leistungsumfang in einem Betrag angegebene Honorar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Planungsleistungen
Honorararten. Werden die AGB Planung vereinbart, so gelten für Für die Honorararten gelten folgende Definitionen: - Selbstkostenerstattungshonorar Stundenhonorar ist das für eine bestimmte Zeiteinheit (im Zweifelsfall für eine Stunde zu 60 Minuten) je Leistungsgruppe angegebene Honorar. Dabei wird zwischen 4 Leistungsgruppen unterschieden (1. Baumeister, 2. gehobene Fachkraft, 3. Fachkraft, 4. Gehilfen). Bei der Abrechnung ist der jeweilige Stundensatz mit den erbrachten Zeiteinheiten zu multiplizieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber mit dem Überschreiten eines geschätzten Stundenaufwands auf die Überschreitung hinzuweisen. - Einheitspreishonorar ist das für eine bestimmte Einheit (zB BauwerksgrößeMonat) angegebene Honorar. Bei der Abrechnung ist der jeweilige Einheitssatz mit den erbrachten Einheiten zu multiplizieren. - Pauschalhonorar ist das für den vereinbarten Leistungsumfang in einem Betrag angegebene Honorar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Örtliche Bauaufsicht
Honorararten. Werden die AGB Planung vereinbart, so gelten für die Honorararten folgende Definitionen: - Selbstkostenerstattungshonorar ist das für eine bestimmte Zeiteinheit (im Zweifelsfall für eine Stunde zu 60 Minuten) je Leistungsgruppe angegebene Honorar. Dabei wird zwischen 4 Leistungsgruppen unterschieden (1. Baumeister, 2. gehobene Fachkraft, 3. Fachkraft, 4. Gehilfen). Bei der Abrechnung ist der jeweilige Stundensatz mit den erbrachten Zeiteinheiten zu multiplizieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber mit dem Überschreiten eines geschätzten Stundenaufwands auf die Überschreitung hinzuweisen. - Einheitspreishonorar ist das für eine bestimmte Einheit (zB BauwerksgrößeMonat) angegebene Honorar. Bei der Abrechnung ist der jeweilige Einheitssatz mit den erbrachten Einheiten zu multiplizieren. - Pauschalhonorar ist das für den vereinbarten Leistungsumfang in einem Betrag angegebene Honorar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Örtliche Bauaufsicht
Honorararten. Werden die AGB Planung vereinbart, so gelten für für die Honorararten folgende Definitionen: - Selbstkostenerstattungshonorar ist das für für eine bestimmte Zeiteinheit (im Zweifelsfall für für eine Stunde zu 60 Minuten) je Leistungsgruppe angegebene Honorar. Dabei wird zwischen 4 Leistungsgruppen unterschieden unterschieden
(1. BaumeisterXxxxxxxxxx, 2. gehobene Fachkraft, 3. Fachkraft, 4. Gehilfen). Bei der Abrechnung ist der jeweilige Stundensatz mit den erbrachten Zeiteinheiten zu multiplizieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber mit dem Überschreiten eines geschätzten Stundenaufwands auf die Überschreitung hinzuweisen. - Einheitspreishonorar ist das für für eine bestimmte Einheit (zB BauwerksgrößeMonat) angegebene Honorar. Bei der Abrechnung ist der jeweilige Einheitssatz mit den erbrachten Einheiten zu multiplizieren. - Pauschalhonorar ist das für für den vereinbarten Leistungsumfang in einem Betrag angegebene Honorar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorararten. Werden die AGB Planung vereinbart, so gelten für für die Honorararten folgende Definitionen: - ‐ Selbstkostenerstattungshonorar ist das für für eine bestimmte Zeiteinheit (im Zweifelsfall für für eine Stunde zu 60 Minuten) je Leistungsgruppe angegebene Honorar. Dabei wird zwischen 4 Leistungsgruppen unterschieden (1. Baumeister, 2. gehobene Fachkraft, 3. Fachkraft, 4. Gehilfen). Bei der Abrechnung ist der jeweilige Stundensatz mit den erbrachten Zeiteinheiten zu multiplizieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber mit dem Überschreiten eines geschätzten Stundenaufwands auf die Überschreitung hinzuweisen. - ‐ Einheitspreishonorar ist das für für eine bestimmte Einheit (zB z.B. Bauwerksgröße) angegebene Honorar. Bei der Abrechnung ist der jeweilige Einheitssatz mit den erbrachten Einheiten zu multiplizieren. - ‐ Pauschalhonorar ist das für für den vereinbarten Leistungsumfang in einem Betrag angegebene Honorar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen