Höchstentschädigungssumme, Gesamtentschädigung. Als maximale Entschädigungsleistung für versicherte Sachen (§ 6) und Kosten (§ 8) in einem versicherten Schadenfall gilt die im Versicherungsschein vereinbarte und angeführte Versicherungssumme (Höchstentschädigungssumme). Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
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Höchstentschädigungssumme, Gesamtentschädigung. Als maximale Entschädigungsleistung für versicherte Sachen (§ 61) und Kosten (§ 8) 3) in einem versicherten Schadenfall gilt die im Versicherungsschein vereinbarte und angeführte Versicherungssumme (Höchstentschädigungssumme). Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
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