Bewachungskosten. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Bewachungskosten. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu be- wachen, wenn die Wohneinheit unbewohnbar wurde und Schließ- vorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ- vorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Bewachungskosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, jedoch längstens für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer.
Bewachungskosten. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn das Gebäude unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchs- fähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, so wird die Entschädigung aus dieser Wohngebäude- versicherung entsprechend gekürzt. Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn – das Darlehen der Finanzierung des versicherten Gebäudes dient, – das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgrundstück lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist, – es sich bei dem Gebäude um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vom Versicherungsnehmer ständig selbst bewohnt wird und – das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpflichtigen Schadens vollständig unbewohnbar geworden ist. Der Anspruch entsteht erst 100 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalles (Karenzzeit). Die Zinsen werden bis zur Wiederherstel- lung der vollständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer den Bauantrag für die Wieder- herstellung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt eingereicht hat. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht betreibt oder soweit er sie schuldhaft verzögert. Verkauft der Versicherungsnehmer das Grundstück, so wird die Entschädigung nur bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt, längstens für 12 Monate. In Erweiterung von A 1 VGB 2021 der Continentale (Welche Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind versichert?) sind Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör gemäß A 7.2 und A 7.3 VGB 2021 der Continentale, sofern die Sachen fest mit dem Gebäude verbunden sind, auch gegen einfachen Diebstahl versichert. Versichert sind ebenfalls die notwendigen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes nach einem Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 18.000 EUR. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die notwendig...
Bewachungskosten. In Erweiterung von § 8.5 VHB werden Bewachungskosten bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 7 Tagen.
Bewachungskosten. Wir ersetzen Kosten für die Bewachung der versicherten Sachen, wenn Ihre Wohnung (A 1.2.1) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Bewachungskosten übernehmen wir bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Höchstens erstatten wir die Bewachungskosten jedoch für 10 Tage.
Bewachungskosten. In Erweiterung zu Abschnitt A § 7 sind die durch einen Versicherungs- fall entstandenen notwendigen Kosten für die Bewachung versicherter Sachen mitversichert, wenn Schließvorrichtungen und sonstige Siche- rungen des versicherten Gebäudes keinen ausreichenden Schutz bieten, längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Bewachungskosten. Abweichend von den Besonderen Bedingungen für die asspario top select C.1.6 Nr. 3 werden Bewachungskosten längstens für die Dauer von 7 Tagen ersetzt.
Bewachungskosten. Abweichend von A § 9 g) werden Bewachungskosten längstens für die Dauer von 72 Stunden ersetzt.
Bewachungskosten. Abweichend von Abschnitt A § 8 Nr.1 f) FV-VHB 2012 erhöht sich die Kostenübernahme auf die Dauer von längstens 72 Stunden.