Common use of Höchsterstattungsbetrag Clause in Contracts

Höchsterstattungsbetrag. Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person folgende Höchsterstattungsbeträge: ◼ 120 € in Tarifstufe I, ◼ 240 € in Tarifstufe II, ◼ 360 € in Tarifstufe III oder ◼ 480 € in Tarifstufe IV. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154 - 08.15 Fassung Oktober 2011 Die Beiträge sind in € angegeben und gelten für jeden vollen Kalendermonat. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, in dem das Versicherungsverhältnis beginnt. Kinder zahlen bis zum Ende des Kalender- jahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, den Beitrag für die Altersgruppe 0-16. Danach ist der Beitrag für das Alter 17 zu zahlen. Erneute Beitragseinstufungen erfolgen in der Gruppenversicherung jeweils zum 1.1. der jeweils 5- jährigen Versicherungsperiode auf Basis des Jahres, in dem die ursprüngliche bKV-Vereinbarung erstmals beim Gruppenvertragspartner eingerichtet wurde. Es ist dann der Beitrag des zum Zeitpunkt der erneuten Beitragseinstufung erreichten Alters zu zahlen. Unter einer 5-jährigen Versicherungsperiode wird das Beginnjahr der erstmaligen bKV-Verein- barung beim Gruppenvertragspartner plus das je- weils Vielfache von fünf verstanden. Erfolgt eine Weiterversicherung in der Einzelver- sicherung des jeweiligen ZbKV-Tarifs, wird die Ver- sicherungsperiode entsprechend der im Gruppenver- sicherungsvertrag bestandenen Versicherungsperiode fortgeführt. Bei Neuanmeldungen in der Einzelversicherung der ZbKV-Tarife gilt die oben beschriebene Regelung in der Gruppenversicherung bezüglich der erneuten Beitragseinstufung zum 1.1. der jeweils 5-jährigen Versicherungsperiode analog auf Basis des Jahres, welches für den Hauptversicherten in der Einzelver- sicherung der ZbKV-Tarife gilt. Damit beträgt die maximale Versicherungsdauer 5 Jahre. Sie verlängert sich automatisch solange das Versicherungsverhältnis ungekündigt besteht. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154G – 08.11 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Aussagen, die sich nur auf einen bestimmten Tarif beziehen, ist die Tarifbezeichnung vorangestellt; alle anderen Aussagen betreffen alle Tarife. Diese Informationen sind nicht abschlie- ßend. Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie eventuell sonstigen getroffenen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓Heilpraktikerbehandlung 🗶 Wir leisten nicht, wenn ein Versicherungsfall vom Versi- cherten vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das gilt auch für die daraus resultierenden Folgen. ! Erstattung bis zum jährlichen Höchstbetrag von ZbKV-HP I: 180 € ZbKV-HP II: 300 € ZbKV-HP III: 420 € private Zusatzversicherung, die den gesetzlich vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ergänzt ✓Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland haben Sie weltweiten Versicherungsschutz.

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Höchsterstattungsbetrag. Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person folgende Höchsterstattungsbeträge: ◼ 120 60 € in Tarifstufe I, ◼ 240 120 € in Tarifstufe II, ◼ 360 180 € in Tarifstufe III oder ◼ 480 240 € in Tarifstufe IV. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154 - 153 – 08.15 auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 1 Fassung Oktober 2011 Die Beiträge sind in € angegeben und gelten für jeden vollen Kalendermonat. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, in dem das Versicherungsverhältnis beginnt. Kinder zahlen bis zum Ende des Kalender- jahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, den Beitrag für die Altersgruppe 0-16. Danach ist der Beitrag für das Alter 17 zu zahlen. Erneute Beitragseinstufungen erfolgen in der Gruppenversicherung jeweils zum 1.1. der jeweils 5- jährigen Versicherungsperiode auf Basis des Jahres, in dem die ursprüngliche bKV-Vereinbarung erstmals erst- mals beim Gruppenvertragspartner eingerichtet wurde. Es ist dann der Beitrag des zum Zeitpunkt der erneuten Beitragseinstufung erreichten Alters zu zahlen. Unter einer 5-jährigen Versicherungsperiode wird das Beginnjahr der erstmaligen bKV-Verein- barung beim Gruppenvertragspartner plus das je- weils Vielfache von fünf verstanden. Erfolgt eine Weiterversicherung in der Einzelver- sicherung des jeweiligen ZbKV-Tarifs, wird die Ver- sicherungsperiode entsprechend der im Gruppenver- sicherungsvertrag bestandenen Versicherungsperiode fortgeführt. Bei Neuanmeldungen in der Einzelversicherung der ZbKV-Tarife gilt die oben beschriebene Regelung in der Gruppenversicherung bezüglich der erneuten Beitragseinstufung zum 1.1. der jeweils 5-jährigen Versicherungsperiode analog auf Basis des Jahres, welches für den Hauptversicherten in der Einzelver- sicherung der ZbKV-Tarife gilt. Damit beträgt die maximale Versicherungsdauer 5 Jahre. Sie verlängert sich automatisch solange das Versicherungsverhältnis ungekündigt besteht. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154153G – 08.11 auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 1 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Aussagen, die sich nur auf einen bestimmten Tarif beziehen, ist die Tarifbezeichnung vorangestellt; alle anderen Aussagen betreffen alle Tarife. Diese Informationen sind nicht abschlie- ßend. Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie eventuell sonstigen getroffenen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓Heilpraktikerbehandlung Hörgeräte 🗶 Wir leisten nicht, wenn ein Versicherungsfall vom Versi- cherten vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das gilt auch für die daraus resultierenden Folgen. ! Erstattung bis zum jährlichen Höchstbetrag von ZbKV-HPHOE I: 180120 € ZbKV-HPHOE II: 300240 € ZbKV-HPHOE III: 420360 € ZbKV-HOE IV: 480 € private Zusatzversicherung, die den gesetzlich vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ergänzt ✓Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland haben Sie weltweiten Versicherungsschutz.

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Höchsterstattungsbetrag. Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge: ◼ 120 300 € in Tarifstufe I, ◼ 240 420 € in Tarifstufe II, ◼ 360 540 € in Tarifstufe III oder III, 480 810 € in Tarifstufe IVIV oder ◼ 0.000 € in Tarifstufe V. Beginnt die Versicherung nicht am 1. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154 - 08.15 Januar eines Kalenderjah- res, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgese- hene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. Fassung Oktober 2011 Xxxx 2013 Eintritts- alter ZbKV-ZE I ZbKV-ZE II ZbKV-ZE III ZbKV-ZE IV ZbKV-ZE V Die Beiträge sind in € angegeben und gelten für jeden vollen Kalendermonat. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, in dem das Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis beginnt. Kinder zahlen bis zum Ende des Kalender- jahresKalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, den Beitrag für die Altersgruppe 0-16. Danach ist der Beitrag für das Alter 17 zu zahlen. Erneute Beitragseinstufungen erfolgen in der Gruppenversicherung jeweils zum 1.1. der jeweils 5- 5-jährigen Versicherungsperiode auf Basis des Jahres, in dem die ursprüngliche bKV-Vereinbarung erstmals beim Gruppenvertragspartner Gruppenver- tragspartner eingerichtet wurde. Es ist dann der Beitrag des zum Zeitpunkt der erneuten Beitragseinstufung Bei- tragseinstufung erreichten Alters zu zahlen. Unter einer 5-jährigen Versicherungsperiode wird das Beginnjahr der erstmaligen bKV-Verein- barung Ver- einbarung beim Gruppenvertragspartner plus das je- weils jeweils Vielfache von fünf verstanden. Erfolgt eine Weiterversicherung in der Einzelver- sicherung Einzel- versicherung des jeweiligen ZbKV-Tarifs, wird die Ver- sicherungsperiode Versicherungsperiode entsprechend der im Gruppenver- sicherungsvertrag Gruppenversicherungsvertrag bestandenen Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode fortgeführt. Bei Neuanmeldungen in der Einzelversicherung der ZbKV-Tarife gilt die oben beschriebene Regelung in der Gruppenversicherung bezüglich bezüg- lich der erneuten Beitragseinstufung zum 1.1. der jeweils 5-jährigen Versicherungsperiode analog auf Basis des Jahres, welches für den Hauptversicherten in der Einzelver- sicherung Einzelversicherung der ZbKV-Tarife gilt. Damit beträgt die maximale Versicherungsdauer Versicherungs- dauer 5 Jahre. Sie verlängert sich automatisch solange das Versicherungsverhältnis ungekündigt ungekün- digt besteht. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154163G – 08.11 02.13 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Aussagen, die sich nur auf einen bestimmten Tarif beziehen, ist die Tarifbezeichnung vorangestellt; alle anderen Aussagen betreffen alle Tarife. Diese Informationen sind nicht abschlie- ßend. Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie eventuell sonstigen getroffenen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓Heilpraktikerbehandlung Vorsorgeuntersuchungen 🗶 Wir leisten nicht, wenn ein Versicherungsfall vom Versi- cherten vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das gilt auch für die daraus resultierenden Folgen. ! Erstattung bis zum jährlichen Höchstbetraggemäß tariflichem Verzeichnis ! Umfang und Höhe der Leistung hängen von ZbKV-HP I: 180 € ZbKV-HP II: 300 € ZbKV-HP III: 420 €Ihrem Alter und Geschlecht ab private Zusatzversicherung, die den gesetzlich vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ergänzt ✓Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im AuslandSie haben Sie weltweiten VersicherungsschutVersicherungsschutz in Deutschlandz.

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Höchsterstattungsbetrag. Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge: ◼ 120 180 € in Tarifstufe I, ◼ 240 300 € in Tarifstufe II, II oder 360 420 € in Tarifstufe III oder ◼ 480 € in Tarifstufe IVIII. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjah- res, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgese- hene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154 - 08.15 158 – 04.14 Fassung Oktober 2011 Die Beiträge sind in € angegeben und gelten für jeden vollen Kalendermonat. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied Unter- schied zwischen dem Geburtsjahr und dem KalenderjahrKalender- jahr, in dem das Versicherungsverhältnis beginnt. Kinder Kin- der zahlen bis zum Ende des Kalender- jahresKalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, den Beitrag für die Altersgruppe 0-16. Danach ist der Beitrag für das Alter 17 zu zahlen. Erneute Beitragseinstufungen erfolgen in der Gruppenversicherung Gruppen- versicherung jeweils zum 1.1. der jeweils 5- 5-jährigen Versicherungsperiode auf Basis des Jahres, in dem die ursprüngliche bKV-Vereinbarung erstmals beim Gruppenvertragspartner Grup- penvertragspartner eingerichtet wurde. Es ist dann der Beitrag des zum Zeitpunkt der erneuten Beitragseinstufung Beitragsein- stufung erreichten Alters zu zahlen. Unter einer 5-5- jährigen Versicherungsperiode wird das Beginnjahr der erstmaligen bKV-Verein- barung Vereinbarung beim Gruppenvertragspartner Gruppenver- tragspartner plus das je- weils jeweils Vielfache von fünf verstandenver- standen. Erfolgt eine Weiterversicherung in der Einzelver- sicherung Einzelversiche- rung des jeweiligen ZbKV-Tarifs, wird die Ver- sicherungsperiode Versiche- rungsperiode entsprechend der im Gruppenver- sicherungsvertrag Gruppenversiche- rungsvertrag bestandenen Versicherungsperiode fortgeführtfort- geführt. Bei Neuanmeldungen in der Einzelversicherung der ZbKV-Tarife gilt die oben beschriebene Regelung in der Gruppenversicherung bezüglich der erneuten Beitragseinstufung Bei- tragseinstufung zum 1.1. der jeweils 5-jährigen Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode analog auf Basis des Jahres, welches für den Hauptversicherten in der Einzelver- sicherung Einzelversicherung der ZbKV-Tarife gilt. Damit beträgt die maximale Versicherungsdauer 5 Jahre. Sie verlängert sich automatisch solange das Versicherungsverhältnis Ver- sicherungsverhältnis ungekündigt besteht. HALLESCHE Krankenversicherung MG 154158G – 08.11 auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 1 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Aussagen, die sich nur auf einen bestimmten Tarif beziehen, ist die Tarifbezeichnung vorangestellt; alle anderen Aussagen betreffen alle Tarife. Diese Informationen sind nicht abschlie- ßend. Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie eventuell sonstigen getroffenen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓Heilpraktikerbehandlung Zahnbehandlung 🗶 Wir leisten nicht, wenn ein Versicherungsfall vom Versi- cherten vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das gilt auch für die daraus resultierenden Folgen.🗶 eine vor Versicherungsbeginn geplante oder bereits begonnene Zahnbehandlung ! Erstattung bis zum jährlichen Höchstbetrag von ZbKV-HPZB : 120 € ZbKV-ZB II: 150 € ZbKV-ZB IIII: 180 € ZbKV-HP IZB IVI: 300240 € ZbKV-HP IIZB VI: 420540 € private Zusatzversicherung, die den gesetzlich vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ergänzt ✓Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland haben Sie weltweiten Versicherungsschut. Reisen Sie zum Zweck der Heilbehandlung ins Ausland, erstatten wir nach deutschem Kostenniveau, es sei denn, die Behandlung ist in Deutschland nicht möglichz.

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