Höhe der Margin-Anforderung Musterklauseln

Höhe der Margin-Anforderung. Die Höhe der Marginanforderung bei Positionseröffnung einer CFD-Position berechnet sich als Produkt aus dem Handelsvo- lumen einer CFD-Position in Handelswährung und dem Mar- ginparameter („Initial Margin“). Der Marginparameter ist ein Prozentsatz, der tagesaktuell der Instrumentenübersicht ent- nommen werden kann („Marginparameter“), sich jedoch sowohl intraday (Ziffer 11) als auch overnight (Ziffer 12) ändern kann. Die Berechnung der Marginanforderung von CFD-Long-Po- sitionen erfolgt auf Basis des Kauhurses (Ask) und für CFD-Short-Positionen auf Basis des Verkaufskurses (Bid). Der Fremdwährungskurs bei CFD-Long-Positionen ist der Verkauf- kurs (Bid) der Basiswährung und bei CFD-Short-Positionen der Kauhurs (Ask) der Basiswährung. Die Summe der Marginanforderungen über alle offenen CFD Positionen wird als Betrag in EUR auf der HandelsplaNorm dar- gestellt.
Höhe der Margin-Anforderung. Die Höhe der Margin-Anforderung einer CFD-Position berech- net sich als Produkt aus dem Handelsvolumen einer CFD-Po- sition in Abrechungswährung und dem Margin-Parameter. Der Margin-Parameter ist ein Prozentsatz, der der Instrumenten- übersicht entnommen werden kann (Margin-Parameter). Der Kontraktkurs für die fortlaufende Berechnung der Margin- Anforderung von CFD-Longpositionen ist der Verkaufskurs (Bid) und für CFD-Shortpositionen der Kauffurs (Ask). Der Fremdwäh- rungskurs bei CFD-Longpositionen ist der Kauffurs (Ask) der Ba- siswährung und bei CFD-Shortpositionen der Verkaufskurs (Bid) der Basiswährung. Abweichend hierzu findet bei Positionseröffnung die Berech- nung der Margin-Anforderung von CFD-Longpositionen auf Basis des Kauffurses (Ask) und für CFD-Shortpositionen auf Ba- sis des Verkaufskurses (Bid) statt. Der Fremdwährungskurs bei CFD-Longpositionen ist der Verkaufskurs (Bid) der Basiswäh- rung und bei CFD-Shortpositionen der Kauffurs (Ask) der Basis- währung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.