Höhe der Sicherheitsleistung Musterklauseln

Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zur den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatz der letzten vier Quartale des Etherlinkvertragspartners als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatz des Etherlinkvertragspartners als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst
Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Vertrags- oder Anordnungsverhältnis zur Entbündelung vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung heran- gezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung ange- passt.
Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Zusammenschaltungsverhältnis vor, dessen Dauer mind- estens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Liegt ein bisher bestehendes Zusammenschaltungsverhältnis vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatzsaldo als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Für den Fall der Erstzusammenschaltung ist A1 Telekom Austria berechtigt, auf Basis der Erstplanung eine Bankgarantie nach Punkt 5.12.2.1 in der Höhe von maximal € 3.525,- pro bestelltem 2 Mb/s-System bzw. pro bestellter IP-Leitung als Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung ange- passt.
Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zur den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatz der letzten vier Quartale des Glasfaservertragspartners als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen.
Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Zusammenschaltungsverhältnis vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Liegt ein bisher bestehendes Zusammenschaltungsverhältnis vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatzsaldo als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung kann in der Folge an den durchschnittlichen Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale angepasst werden.
Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zur den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatz der letzten vier Quartale des Glasfaservertragspartners als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatz des Glasfaservertragspartners als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst Allgemeiner Teil Nach Xxxx des Vertragspartners, von dem die Sicherheitsleistung zu erlegen ist, sind folgende Alternativen zur Erlegung einer Sicherheitsleistung möglich: • Bankgarantie oder • Patronatserklärung. Die Leistung einer Sicherheit hat binnen 14 Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung durch den aufgeforderten Vertragspartner zu erfolgen. Wird die Sicherheitsleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß binnen 14 Tagen erbracht, so ist eine Nachfrist von sieben Tagen zu setzen. Wird die Sicherheit nicht binnen dieser Nachfrist gelegt, so kann eine außerordentliche Kündigung gemäß Punkt 17.4. dieses Vertrages erfolgen. Der die Sicherheit erlegende Vertragspartner kann die Art der Sicherheitsleistung nach Ablauf eines jeden Quartals durch eine jeweils andere Art ersetzen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend Punkt 14.1 angepasst.
Höhe der Sicherheitsleistung. Die Höhe der Sicherheitsleistung, die der Zusammenschaltungspartner an Vectone zu leisten hat wird von Vectone nach eigenem Ermessen festgelegt.
Höhe der Sicherheitsleistung. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zur Virtuellen Entbündelung vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatz der letzten vier Quartale des PVE als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zur Virtuellen Entbündelung vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatz des PVE als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 19.1.2011 Allgemeiner Teil Für den Fall des erstmaligen Abschlusses eines Vertrages betreffend Virtuelle Entbündelung, ist A1 Telekom Austria berechtigt, auf Basis einer Erstplanung gemäß Punkt 5.4 des Allgemeinen Teils maximal den künftig zu erwartenden, durchschnittlichen Dreimonatsumsatz des PVE als Höhe der Sicherheitsleistung heranzuziehen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.