HÖHERE GEWALT UND WIEDEREINSETZUNG Musterklauseln

HÖHERE GEWALT UND WIEDEREINSETZUNG. 14.1. Kommt es zu einer vollständige n und/oder partiellen Bes- chädigung des Datenzentrums und/oder des Co -Location-Raums durch Brand, Taifun, Überschwemmung oder ähnliche Ursachen (soweit es sich bei derartigen Ereignissen um Ereignisse höherer Gewalt handelt) in dem Umfang, dass dieser anschließend für die in diesem Vertrag vorgesehenen Verwendungszwecke ungeeignet ist, besitzt jede der Parteien, vorbehaltlich der weiteren unter ANHANG 1 Ziffer 14 angeführten Bedingungen , innerhalb von dreißig (30) Tagen im Anschluss an eine derartige Beschädigung das Recht zu einer schriftlichen Kündigung dieses Vertrages. Entscheidet sich eine der Parteien für eine derartige Kündigung, werden beide Parteien von einer weiteren Haftung aufgrund dieses Vertrages freigestellt. Kommt es lediglich zu geringfügigen Schäden an dem Datenzentrum, die seine Nutzung für die in diesem Vertrag vorgese- henen Zwecke nicht völlig unmöglich machen, oder im Fall einer erheblichen Beschädigung, für die keine der Parteien ihr Kün- digungsrecht ausgeübt hat, beginnt CTD umgehend mit der Behe- bung der Schäden. CTD erhält eine angemessene Frist für den Neubau oder die Reparaturen. Der Kunde ist verantwortlich für Reparatur und Austausch beschädigter oder zerstörter Anlagen des Kunden. 14.2. Ist CTD infolge eines Ereignisses höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) aufeinander folgenden Tagen nicht zu einer Bereitstellung der Leistungen des Internet-Daten- zentrums in der Lage, ist jede Partei ohne Haftung zu einer schrift- lichen Kündigung dieses Vertrages gegenüber der jeweils anderen Partei berechtigt. 15.
HÖHERE GEWALT UND WIEDEREINSETZUNG. 14.1. Kommt es zu einer vollständigen und/oder partiellen Beschädigung des Datenzentrums und/oder des Co-Location-Raums durch Brand, Taifun, Überschwemmung oder ähnliche Ursachen (soweit es sich bei derartigen Ereignissen um Ereignisse höherer Gewalt handelt) in dem Umfang, dass dieser anschließend für die in diesem Vertrag vorgesehenen Verwendungszwecke ungeeignet ist, besitzt jede der Parteien, vorbehaltlich der weiteren unter ANHANG 1 Ziffer 14 angeführten Bedingungen, innerhalb von dreißig (30) Tagen im Anschluss an eine derartige Beschädigung das Recht zu einer schriftlichen Kündigung dieses Vertrages. Entscheidet sich eine der Parteien für eine derartige Kündigung, werden beide Parteien von einer weiteren Haftung aufgrund dieses Vertrages freigestellt. Kommt es lediglich zu geringfügigen Schäden an dem Datenzentrum, die seine Nutzung für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke nicht völlig unmöglich machen, oder im Fall einer erheblichen Beschädigung, für die keine der Parteien ihr Kündigungsrecht ausgeübt hat, beginnt CTD umgehend mit der Behebung der Schäden. CTD erhält eine angemessene Frist für den Neubau oder die Reparaturen. Der Kunde ist verantwortlich für Reparatur und Austausch beschädigter oder zerstörter Anlagen des Kunden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.