Identität des Vertragspartners Musterklauseln

Identität des Vertragspartners. Präg Energie GmbH & Co. KG, Xx Xxxx 0, 00000 Xxxxxxx, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten unter HRA 9273.
Identität des Vertragspartners. Der Vertrag kommt mit der Deichmann GmbH zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Xxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxxxxx 00. Tricore Office 4, Top 602 1030 Wien Telefon: 0800 - 700 200 Telefax: 0043 - 1 - 798 64 00 - 20 E-Mail: xxxxxxx-xx@xxxxxxxxx.xxx Handelsgericht Wien FN 102065 X UID Nummer: ATU 14877203 Sicherheit bei der Arbeit, Schutz von Umwelt und Gesundheit der Arbeiter, Verbot von Disziplinarmaßnahmen und Diskriminierung sowie Kinder- oder Zwangsarbeit, geregelte Arbeitszeiten und klar geregelte Vergütung fördern wir. Mit den Lieferanten werden verbindliche Sozial- und Umweltstandards vereinbart, die das Lieferunternehmen einhalten muss. Im von Deichmann selbst entwickelten und je nach Land individuell angepassten Code of Conduct (Verhaltenskodex) sind diese Regeln festgeschrieben. Der Kodex basiert auf den Normen der International Labour Organization und bindet die Lieferanten an bestimmte Verhaltensweisen, Produktionsverfahren oder Bestimmungen zum Schutz der Arbeiter. Den kompletten Text des Code of Conduct finden Sie hier.
Identität des Vertragspartners. Bei WEtell-Tarifen ist der Vertragspartner der Mobilfunkdienstleistung die STROTH Telecom GmbH. Xx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 36232 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE179249481 Für die leichtere Lesbarkeit schreiben wir im Weiteren nur noch „Tele2“
Identität des Vertragspartners. Der Vertrag über Dienstleistungen kommt – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – zustande mit: STROTH Telecom GmbH Xx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 36232 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE179249481 Kontakt per Email: xxxx-xx@xxxx0.xxx oder per Telefon: 0000-00000000. (im Folgenden „Tele2“). Gleiches gilt für den Vertrag über Mobilfunkendgeräte (z. B. Mobiltelefon), soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Identität des Vertragspartners. 00000 Xxxxxxxxx Telefon (0 72 43) 9 00 01 9 00 02 9 00 03 Telefax (0 72 43) 9 00 04 Internet: xxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx Vertragspartner ist: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Xx Xxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 07243/90001-3 Telefax: 07243/90004 e-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xx Handelsregister: HRB 361196, Amtsgericht Mannheim Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG wird durch ihren Vorstand, Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxxx, vertreten. Hauptgeschäftstätigkeit der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist der Handel in unnotierten Wertpapieren.
Identität des Vertragspartners. Der Vertrag kommt mit Slalom Sport zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Adresse lautet wie folgt: Slalom Sport, Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxx. Tel: +00 00 000 00 00 (Mo. bis So. 8.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr), E-Mail: xxxx@xxxxxx-xxxxx.xx
Identität des Vertragspartners. Der Vertrag kommt mit der Deichmann SE / elefanten zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Deichmann SE / elefanten Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Ihre Bestelldaten werden bei der Deichmann SE / elefanten gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die "Bestellbestätigung" ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per E-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.
Identität des Vertragspartners. Der Vertrag kommt mit der Deichmann SE zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Anschrift Xxxxxxxxx SE E-Commerce Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Telefon: + 00 (0) 000 00 00 000 (Mo. bis Fr., 8 bis 20 Uhr, Sa. 9 bis 18 Uhr) Telefax: 0201 / 8676 49 15007 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xxx Ihre Bestelldaten werden bei der Deichmann SE gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die "Bestellbestätigung" ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sofern Sie uns Ihre E-Mail- Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per E-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.

Related to Identität des Vertragspartners

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Dauer des Vertrages 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.