Ihr Versicherungsschutz. Die für Sie relevanten Tarife finden Sie auf der An- meldung bzw. dem Vertragsangebot. Im Folgenden lesen Sie dazu die wesentlichen Leistungsmerkmale. ZbKV-SHI: Medizinisch notwendige Leistungen bei sonstigen Hilfsmitteln in Höhe der vereinbarten Tarifstufe I-IV. ZbKV-AV: Medizinisch notwendige Leistungen bei Arznei-und Verbandmitteln in Höhe der vereinbarten Tarifstufe I-III. ZbKV-HP: Medizinisch notwendige Leistungen beim Heilpraktiker in Höhe der vereinbarten Tarifstufe I-III. ZbKV-V: Medizinisch notwendige Leistungen bei Vorsorge und Impfungen in Höhe der vereinbarten Tarifstufe I-IV. ZbKV-KUR: Tagegeld bei einer medizinisch notwendigen stationärer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung. ZbKVA-K/AWV: Sonderbedingungen für die Weiterversicherung nach ZbKVA-K. Bitte beachten Sie, dass sich der volle Umfang der einzelnen Leistungen aus dem jeweiligen Tarif und den dazugehörenden AVB unter „Gegenstand, Um - fang und Geltungsbereich des Versicherungsschut- zes“, „Umfang der Leistungspflicht“ und „Ein - schränkung der Leistungspflicht“ ergibt sowie ggf. aus den Zusatzbedingungen für die Gruppenversi- cherung unter „Beteiligung am Gruppenversiche- rungsvertrag, Beginn und Umfang des Versiche- rungsschutzes“.
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Samples: Versicherungsvertrag, Verbraucherinformation Für Die Betriebliche Krankenzusatzversicherung
Ihr Versicherungsschutz. Die für Sie relevanten Tarife finden Sie auf der dem An- meldung bzw. dem trag/Vertragsangebot. Im Folgenden lesen Sie dazu die wesentlichen Leistungsmerkmale. ZbKV-SHI: Medizinisch notwendige Leistungen bei sonstigen Hilfsmitteln Bei Abschluss des Tarifs dentPRO.80 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Ab Januar des Jahres, in Höhe dem der vereinbarten Tarifstufe I-IVVersicherte 18, 33, 44, 52, 59 bzw. ZbKV-AV: Medizinisch notwendige Leistungen bei Arznei-und Verbandmitteln in Höhe 66 Jahre alt wird, gilt jeweils der vereinbarten Tarifstufe I-III. ZbKV-HP: Medizinisch notwendige Leistungen beim Heilpraktiker in Höhe der vereinbarten Tarifstufe I-III. ZbKV-V: Medizinisch notwendige Leistungen bei Vorsorge und Impfungen in Höhe der vereinbarten Tarifstufe I-IV. ZbKV-KUR: Tagegeld bei einer medizinisch notwendigen stationärer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung. ZbKVA-K/AWV: Sonderbedingungen Beitrag für die Weiterversicherung nächst höhere Altersgruppe. Der erste Beitrag ist spätestens am Tag des verein- barten Versicherungsbeginns zu zahlen. Wird der Vertrag nach ZbKVAVersicherungsbeginn geschlossen, ist der erste Beitrag mit Vertragsschluss fällig. Die da- Versicherte (GKV) dentPRO.80 Professionelle Zahnreinigung dentZB.100 ◼ Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen; 100% inkl. GKV-K. Vorleistung ◼ Kieferorthopädie: bis 18 Jahre bis 0.000 €, ab 18 Jahre bei Unfall 90-100% inkl. GKV-Vorleis- tung 80-90% inkl. GKV-Vorleistung Bitte beachten Sie, dass sich der volle Umfang der einzelnen Leistungen aus dem jeweiligen Tarif und den dazugehörenden AVB unter „GegenstandAVB/ZV (§§ 1, Um - fang und Geltungsbereich 3, 4) ergibt. rauf folgenden Beiträge sind je nach gewählter Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich) zum ersten des Versicherungsschut- zes“jeweiligen Monats fällig. Wird der erste oder folgende Beitrag durch Ihr Ver- schulden nicht rechtzeitig bezahlt, „Umfang der Leistungspflicht“ und „Ein - schränkung der Leistungspflicht“ ergibt sowie ggfkann dies zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. aus Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie in den Zusatzbedingungen für die Gruppenversi- cherung unter „Beteiligung am Gruppenversiche- rungsvertrag, Beginn und Umfang des Versiche- rungsschutzes“AVB/ZV (§ 7).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung